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Meine Nachbarschaft: Am Hollerbusch

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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 15

U-BahnÜbergang Deuil-La-Barre-Straße leiser gestalten

29.01.2025 | Aktualisiert am: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2025, OF 350/15 Betreff: U-Bahn-Übergang Deuil-La-Barre-Straße leiser gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es technische Möglichkeiten zur Reduzierung der U-Bahn-Fahrgeräusche beim Überfahren der "Deuil-La-Barre-Str." gibt. Begründung: Beim Überfahren der Straßenquerung entsteht eine Geräuschkulisse, die es so laut früher (subjektiv gesehen) nicht gegeben hat. Besonders abfahrende Züge aus der Haltestelle Richtung "Bonames" rattern und lärmen derart laut, dass an der Schranke wartende Personen buchstäblich ihr eigenes Wort nicht verstehen. Dortige Anwohner beklagen, besonders in den Abend- und Nachtstunden, diese störenden Geräusche. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

(Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach

13.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 339/15 Betreff: (Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach Das westlich, bereits existierende Ende des neuen Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach ist an der Einmündung in die Deuil-La-Barre-Straße recht steil. Aus Richtung Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende müssen im unteren Teil und bei der Fahrt um die Kurve auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße sowie bei der Überquerung der Deuil-La-Barre-Straße äußerste Vorsicht walten lassen. Es ist zu befürchten, dass dies nicht immer gelingt und Radfahrende unfreiwillig mit zu hoher Geschwindigkeit auf die Deuil-La-Barre-Straße fahren. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten welche Möglichkeiten zur Entschärfung des westlichen Endes des Radweges im genannten unteren Teil und der Einbiegung auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße besonders für aus Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende es gibt. Wie ist eine gefahrfreie Querung der Deuil-La-Barre-Straße an dieser Stelle vorgesehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1068 2024 Die Vorlage OF 339/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 5 CDU und 1 BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler Weg

15.10.2024 | Aktualisiert am: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 330/15 Betreff: Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg Der Ortsbeirat bemüht sich bereits seit Jahren um eine Ausweisung des Streckenabschnitts der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg als Tempo-30-Zone oder zumindest um eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Bisher wurde dies jedoch mit Hinweis auf den Status der Homburger Landstraße als Landesstraße verweigert. Die Straßenverkehrsordnung wurde aktuell jedoch derart geändert, dass es den Kommunen erleichtert ist Tempo-30-Zonen auszuweisen - bei "hochfrequentierten Schulwegen"., explizit auch auf Wegen zu Schulen - auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiterer Vorfahrtsstraßen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst den Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg entweder der Tempo-30-Zone Nieder-Eschbach (Ortskern) zuzufügen oder als eigenständige Tempo-30-Zone auszuweisen. Minimal soll das Tempo in diesem Bereich auf Tempo 30 begrenzt werden. Begründung: Im Baugebiet Nieder-Eschbach Westlich der Homburger Landstraße wohnen viele junge Familien mit entsprechend vielen Kinder im (grund-)schulpflichtigen Alter. Gerade in den hochfrequentierten morgendlichen Verkehrszeiten müssen diese zum Besuch der Michael- Grzimek-Schule die Homburger Landstraße überqueren. Auch ein Teil der älteren Kinder, die die weiterführende Otto-Hahn-Schule besucht, muss die Straße queren. Aber auch für Erwachsene und besonders in der Mobilität eingeschränkte Personen ist eine Begrenzung auf Tempo 30 eine erhebliche Erleichterung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Straßeneinmündung kenntlich machen

18.06.2024 | Aktualisiert am: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 316/15 Betreff: Straßeneinmündung kenntlich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) wird gebeten auf die Hauptfahrbahn der "Albert-Schweitzer-Straße" in SW-Richtung vor der Einmündung des Seitenarms zu den Hausnummern 52 bis 64 einen gestrichelten Balken (Haltelinie) aufzubringen, um auf die unübersichtliche vorfahrtsberechtigte, von rechts kommende, Stichstraße aufmerksam zu machen. Begründung: An dieser Stelle ist die Übersichtlichkeit durch legal parkende Pkw auf dem rechten Parkstreifen sehr eingeschränkt, siehe Bild. Es kommt dort immer wieder durch unangepasste Geschwindigkeit und Missachtung der Regelung "rechts vor links" zu Beinahe-Unfällen und Hupkonzerten. Durch eine Markierung, wie man sie im gesamten Stadtgebiet vor gefährlichen Einmündungen vorfinden kann, würde diese entschärft. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5761 2024 Die Vorlage OF 316/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Straßeneinmündung Haltelinie Verkehrssicherheit

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Beseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der DeuilLaBarreStraße

22.05.2024 | Aktualisiert am: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2024, OF 314/15 Betreff: Beseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße die Schotterbank im Eschbach zu beseitigen. Begründung: Durch das Hochwasser am 02.05.2024 hat sich durch das vom Eschbach mitgeführte Geschiebe (Geröll, Kies und Sand) unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße eine Schotterbank gebildet, die den Abfluss des Eschbachs hemmt. Bei einem weiteren Hochwasserereignis kann diese Schotterbank die Wahrscheinlichkeit für ein Übertreten des Eschbachs und der damit einhergehenden Schäden erhöhen. Die Schotterbank muss daher beseitigt werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 07.06.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5597 2024 Die Vorlage OF 314/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 15

Straßeneinmündung sicherer gestalten

22.02.2024 | Aktualisiert am: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 299/15 Betreff: Straßeneinmündung sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird beauftragt den 5m-Bereich der Einmündung "Albert-Schweitzer-Straße" in die "Deuil-La-Barre-Straße" durch z.B. Parkwinkel, Schraffierung oder andere geeignete Maßnahmen deutlicher kenntlich zu machen. Begründung: Der 5m-Bereich an dieser stärker befahrenen Kreuzung ist häufig zugeparkt, teilweise durch einen "Kastenwagen" verstellt, was wegen der Größe des Fahrzeugs zur Unübersichtlichkeit und Gefährdung von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern führt. Vorwiegend sind die Verstöße abends, nachts und an Wochenenden zu beobachten, wenn das Ordnungsamt nicht einschreitet. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Straßeneinmündung Verkehrssicherheit Parkplatzprobleme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Schließzeiten der Schranken in Nieder-Eschbach und Bonames verringern

22.02.2024 | Aktualisiert am: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 298/15 Betreff: Schließzeiten der Schranken in Nieder-Eschbach und Bonames verringern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es durch Sensibilisierung der U-Bahn-Fahrer möglich ist die Schließzeiten der Schranken in der "Deuil-La-Barre-Straße" und "Homburger-Landstraße" auf die nötige Mindestzeit zu reduzieren. Begründung: Seitens verschiedener aufmerksamer Bürger wurde berichtet, dass einige Fahrer, die ihre Fahrt in "Nieder-Eschbach" beginnen, sehr früh ihren Fahrweg "frei schlüsseln", was zu unnötigen langen Schließzeiten der Schrankenanlage dort führt. Des Weiteren wurde berichtet, dass einzelne Fahrten auf der Strecke nach "Bonames" nicht mit den üblichen 70 km/h, sondern deutlich langsamer gefahren werden. Auch das führt zu unnötig langen Schließzeiten der Schrankenanlage in "Bonames". In beiden Fällen wird der Individualverkehr inkl. der Buslinien unnötig ausgebremst. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Schranken Schließzeiten Individualverkehr

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Verkehrssicherheit Fußweg DeuilLaBarre-Straße herstellen

01.02.2024 | Aktualisiert am: 21.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2024, OF 286/15 Betreff: Verkehrssicherheit Fußweg Deuil-La-Barre-Straße herstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert schnellst möglich die Löcher und Stolperfallen des Gehwegs vor den Hausnummern 61 bis 63 der "Deuil-La-Barre-Straße" (frühere Filiale der Frankfurter Sparkasse) zu beseitigen und die verursachenden offensichtlich abgestorbenen Bäume ersatzlos zu entfernen. Begründung: Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass die dort auf engstem Raum gepflanzten Bäume sich nicht richtig entwickeln konnten, ihre Wurzeln die Baumscheiben anhoben und das Verbundpflaster unterhöhlt wurde. Es besteht nach unserem Dafürhalten akute Unfallgefahr! Da der benannte Gehweg für Bäume zu schmal ist, bitten wir von Ersatzpflanzungen abzusehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5100 2024 Die Vorlage OF 286/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU, GRÜNE, und SPD

Verkehrssicherheit Fußweg Bäume

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach

19.12.2023 | Aktualisiert am: 30.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2023, OF 282/15 Betreff: Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob die Einfahrt in die Straße "Urseler Weg", kommend von der "Homburger Landstrasse" in Richtung Osten "Alt-Niedereschbach", für den Schwerverkehr mit dem Verkehrszeichen 253 oder 266 (Verbot für Kfz über 10m Länge) gesperrt werden kann. Ein Zusatzschild 1020-30 "Anlieger frei" soll der Ver - und Entsorgung und des ÖPNV dienen. Begründung: Die Straße "Alt-Niedereschbach", in die der "Urseler Weg" mündet, beschreibt im alten Ortskern einen engen 90 Grad Bogen, in dem sich immer wieder ortsunkundige Sattelzugführer (40Tonner) festfahren (mit Beschädigungen von privaten Hoftoren und Hausfassaden). An der südlichen Einfahrt in die Straße "Alt-Niedereschbach", von der "Deuil-La-Barre-Straße" kommend, sind die Zeichen 253 mit dem Zusatzzeichen 1020-30 verbaut. Aus westlicher Richtung (Homburger Landstraße) fehlt eine Beschilderung. Da es aus dem "Urseler Weg" und "Alt-Niedereschbach" keine geeignete Möglichkeit gibt diese Engstelle anderweitig zu umfahren (Sackgassen, enge und kurvige Wohngebietsstraßen, entgegenkommende Linienbusse, Kindergärten und Schulen) sollten Lkw-Führer schon vor der Einfahrt in das Gebiet informiert und gewarnt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4980 2024 Die Vorlage OF 282/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Durchfahrtverbot Lkw Alt-Niedereschbach

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Beschilderung „Sackgasse ergänzen - zweiter Versuch“

16.11.2023 | Aktualisiert am: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2023, OF 273/15 Betreff: Beschilderung "Sackgasse ergänzen - zweiter Versuch" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Straßenverkehrsamt zu beauftragen in der "Albert-Schweizer-Straße" am Anfang der Sackgasse zu den Häusern Nr.: 52-64 zusätzlich zur neu geplanten Beschilderung 357-51 das Verkehrszeichen 1008-34 (keine Wendemöglichkeit) zu installieren. Begründung: Eine Zusatzbeschilderung "keine Wendemöglichkeit für Lkw" wurde mit dem Hinweis auf die StVO abgelehnt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 15 am 01.12.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4858 2023 Die Vorlage OF 273/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Beschilderung Sackgasse Verkehrszeichen

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der DeuilLaBarreStraße aus Richtung HGOberErlenbach vornehmen

31.08.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 260/15 Betreff: Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung HG-Ober-Erlenbach vornehmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Straßenverkehrsamt zu beauftragen in der "Deuil-La-Barra-Straße" aus Richtung "HG-Ober-Erlenbach" kommend schon 300m vor dem Ortseingangsschild "Nieder-Eschbach" die z.Z. erlaubten 70km/h auf 50km/h zu begrenzen. Begründung: 300m vor dem Ortseingang steht das Schild "Vorsicht Schleudergefahr" (siehe Foto). Ab da geht es in eine abschüssige Rechtskurve, in die nach 200m rechts ein landwirtschaftlicher Weg, kaum vorher erkennbar, einmündet. An dieser Stelle kam es in Vergangenheit mindestens zu einem polizeilich aufgenommenen Unfall. Bei einer vor der Kurve beschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50km/h wird nicht nur die benannte Strecke sicherer, sondern auch die 30er-Zone unmittelbar nach der Ortseinfahrt eher akzeptiert. An dem schon vorhandenen Mast könnte das Schild kostengünstig installiert werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4459 2023 Die Vorlage OF 260/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Geschwindigkeitsanpassung Ortsschild Straßenverkehrsamt

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Bebauungsplanverfahren Nr. 920 ausweisen, zweiter Versuch zur ST 1295 vom 12.06.2023

30.08.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2023, OF 255/15 Betreff: Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Bebauungsplanverfahren Nr. 920 ausweisen, zweiter Versuch zur ST 1295 vom 12.06.2023 Vorgang: OA 278/22 OBR 15; ST 1295/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird noch einmal aufgefordert, in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 seniorengerechtes Wohnen auszuweisen und sich nicht darauf zurückzuziehen, dass die Stadt keine Altenpflegeheime baut. Begründung: Seniorengerechtes Wohnen ist nicht gleichzusetzen mit dem Bau eines Altenpflegeheims! Das hat der Ortsbeirat nicht vom Magistrat gefordert! Auf der Homepage des Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main ist hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 formuliert: "Mit der Umwidmung von ehemaligen Gärtnereiflächen als Maßnahme der Innenentwicklung können Wohnbauflächen entwickelt werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt Rechnung getragen werden." Mit der Einrichtung seniorengerechten Wohnens im Stadtteil Nieder-Eschbach wäre der Zielrichtung Rechnung getragen. Denn Seniorinnen und Senioren gehören zu einer Bevölkerungsgruppe, für die in Nieder-Eschbach bislang keine Wohnform vorhanden ist. Vorteilhafter Nebeneffekt wäre, dass die Seniorinnen und Senioren bei entsprechendem Angebot Häuser und große Wohnungen durch ihren Umzug frei machen würden, die wiederum von Familien bezogen werden könnten. Der Bedarf ist in beiderlei Hinsicht gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1295 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4456 2023 Die Vorlage OF 255/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Seniorengerechtes Wohnen Bebauungsplanverfahren Magistratsantrag

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Einrichtung einer Spielstraße Georg-Büchner-Straße 45 bis zum Feldweg

20.05.2023 | Aktualisiert am: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 239/15 Betreff: Einrichtung einer Spielstraße Georg-Büchner-Straße 45 bis zum Feldweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bereich Georg-Büchner-Straße 45 bis zum Feldweg als Spielstraße zu gestalten. Begründung: Durch die Einrichtung einer Spielstraße erhöht sich die Sicherheit und Lebensqualität der Anwohner. Eine Spielstraße ermöglicht es den Kindern, sich frei und sicher auf der Straße zu bewegen und zu spielen. Sie schafft eine Umgebung, in der die Bedürfnisse der Fußgänger und insbesondere der Kinder Vorrang haben. Durch eine entsprechende Beschilderung und Markierungen wird deutlich gemacht, dass in der Spielstraße Schrittgeschwindigkeit gilt und Fahrzeuge den Fußgängern und Spielenden besondere Rücksichtnahme entgegenbringen müssen. Ins Neubaugebiet an der Georg-Büchner-Straße werden sicherlich viele junge Familien einziehen. Es gibt hier mehrere Spielplätze, jedoch ist der direkte Zugang recht weit entfernt. Die Einrichtung einer Spielstraße hätte für die vielen Kinder, die bald hier wohnen, einen tollen Mehrwert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4127 2023 Die Vorlage OF 239/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff, im Antragstenor und in der Begründung der Wortlaut "Spielstraße" durch den Wortlaut "verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325.1)" ersetzt wird. Weiterhin wird im Antragstenor nach dem Wortlaut "Georg-Büchner-Straße 45" der Wortlaut "vom Hollerbusch kommend Richtung Frankfurter Graben" eingefügt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Beschilderung „Sackgasse“ ergänzen

13.04.2023 | Aktualisiert am: 31.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2023, OF 232/15 Betreff: Beschilderung "Sackgasse" ergänzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Straßenverkehrsamt zu beauftragen in der "Albert-Schweitzer-Straße" das vorhandene Verkehrsschild (357) am Anfang der Sackgasse ohne Wendehammer, die zu den Hausnummern 52-64 führt, gegen das Schild "Sackgasse mit Fußwegdurchlass" (Z 357-51) auszutauschen und mit dem Zusatzschild "Keine Wendemöglichkeit für Lkw" (ähnlich 1008-34) zu versehen Begründung: Lkw, die diesen Seitenarm der Albert-Schweitzer-Straße für Andienung und Entsorgung der Anlieger nutzen, wenden immer wieder ihre schweren Fahrzeuge über private Grundstücke, was zu größeren Schäden führte. Bei entsprechender Beschilderung werden die Fahrer vorgewarnt und können disponieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3876 2023 Die Vorlage OF 232/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten

11.04.2023 | Aktualisiert am: 31.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2023, OF 231/15 Betreff: Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den in der Begründung genannten oder alternativen Standorten die Anlegung und Ausweisung von Insektenwiesen und anderen geeigneten -habitaten möglich ist. Im Falle einer Eignung wird der Magistrat gebeten die Anlegung dieser Wiesen sowie ihre Ausweisung durch das Aufstellen entsprechender Schilder in Auftrag zu geben. Begründung: Auf Grund des voranschreitenden Insektensterbens in Deutschland (festgestellt etwa durch die Krefelder Studie), welches die Artenvielfalt nachhaltig reduzieren kann, sind Gegenmaßnahmen dringend erforderlich. Da der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch Landwirte zur vielfachen Reduktion von Refugien für Insekten führt, sind nicht bewirtschaftete Flächen notwendig, um die Artenvielfalt zu fördern. Da das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt insektenfreundliche Projekte fördert und der Stadtrand auf Grund von mehr unbebauten Flächen besonders geeignet scheint, kann sich die Anlegung von geeigneten Flächen im Stadtteil sinnvoll auswirken. Folgende Flächen, sofern in öffentlicher Hand, erscheinen denkbar: Die Wiesenfläche zwischen Urseler Weg und Tannenweg; Teile der Parkanlage entlang Am Lehenweg; zwischen Urseler Weg und Züricher Straße; zwischen Homburger Landstraße und Berner Straße; Die Wiesenstreifen entlang des Eschbachs, des Mühlgrabens und des Taunengrabens; der Pfingstwald; die Seitenstreifen der Homburger Landstraße; Rasenanlagen entlang der Deuil-La-Barre-Straße oder weitere von fachlichen Stellen als infrage kommende ungenutzte Grünflächen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3875 2023 Die Vorlage OF 231/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "an den in der Begründung genannten oder alternativen Standorten" ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird der letzte Absatz der Begründung vor dem letzten Satz des Antragstenors eingefügt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Behindertengerechter Übergang Deuil-La-Barre-Straße - Rudolf-Breitscheid-Straße

02.03.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2023, OF 222/15 Betreff: Behindertengerechter Übergang Deuil-La-Barre-Straße - Rudolf-Breitscheid-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den vom Amt vorgelegten Entwurf eines Behindertengerechten Übergangs an der Kreuzung Deuil-La-Barre Straße - Rudolf Breitscheid Straße zu überarbeiten und nach den Vorschlägen des Ortsbeirats zu ergänzen: 1. Das Verkehrsschild auf der dem Darmstädter Hof zugewandten Seite der Kreuzung muss versetzt werden, damit Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollator oder Kinderwagen diese Stelle ohne Behinderung passieren können.(s. Pfeil) 2. Der in unmittelbarer Nähe befindliche Übergang an der Ampel muss mit taktilen (tastbaren) Bodenleitsystemen versehen werden. (s. X) 3. Mit einem solchen Leitsystem ist ein Übergang über den Nieder-Eschbacher Stadtweg an der o.g. Kreuzung zu gestalten. (s. gepunktete Linie) Begründung: ... erübrigt sich ... Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 222/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Bebauungsplanverfahren Nr. 920 ausweisen

28.02.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 217/15 Betreff: Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Bebauungsplanverfahren Nr. 920 ausweisen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 seniorengerechtes Wohnen auszuweisen. Begründung: Auf der Homepage des Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main ist hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 formuliert: "Mit der Umwidmung von ehemaligen Gärtnereiflächen als Maßnahme der Innenentwicklung können Wohnbauflächen entwickelt werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt Rechnung getragen werden." Mit der Einrichtung seniorengerechten Wohnens im Stadtteil Nieder-Eschbach wäre der Zielrichtung Rechnung getragen. Denn Seniorinnen und Senioren gehören zu einer Bevölkerungsgruppe, für die in Nieder-Eschbach bislang keine Wohnform vorhanden ist. Vorteilhafter Nebeneffekt wäre, dass die Seniorinnen und Senioren bei entsprechendem Angebot Häuser und große Wohnungen durch ihren Umzug frei machen würden, die wiederum von Familien bezogen werden könnten. Der Bedarf ist in beiderlei Hinsicht gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3701 2023 Die Vorlage OF 217/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Installierung von einer oder mehreren E-Ladesäulen für Autos

27.02.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 219/15 Betreff: Installierung von einer oder mehreren E-Ladesäulen für Autos Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Installierung von einer oder mehreren Ladesäulen für E-Autos in Nieder-Eschbach nach Prüfung der Örtlichkeiten zu veranlassen. Der OBR schlägt die folgenden Plätze vor: den großen Parkplatz an der Deuil-La-Barre-Straße, den Parkplatz am Bürgeramt/Rathaus, ebenfalls Deuil-La-Barre-Straße sowie (in Absprache mit dem Quartiersmanagement) im Ortsteil Am Bügel. Begründung: Aktuell müssen E-Auto -BesitzerInnen zu den örtlichen Discountern oder zu IKEA ausweichen, um ihre E-Autos aufzuladen. Das Straßenverkehrsamt hat die Ortsbeiräte in den jeweiligen Stadtteilen um Benennung von Arealen und Plätzen für Ladestationen gebeten. Um den Ausbau von E-Mobilität attraktiver zu gestalten, sollten in allen Stadtteilen gut erreichbare Ladestationen vorhanden sein. Über eine kurzfristige Rückmeldung und eine Besichtigung der Örtlichkeiten würden wir uns freuen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3703 2023 Die Vorlage OF 219/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "Deuil-La-Barre-Straße" der restliche Satz gestrichen und durch folgenden Wortlaut ersetzt wird: "den Taxistand an der Prager Straße sowie den Friedhof Nieder-Eschbach." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Aufnahme einer Solardachpflicht in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für Nieder-Eschbach

01.02.2023 | Aktualisiert am: 23.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2023, OF 213/15 Betreff: Aufnahme einer Solardachpflicht in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne des Ortsteils Nieder-Eschbach (917 - Nieder-Eschbach Süd, 920 - Am Hollerbusch, 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, 516 - Am Eschbachtal / Harheimer Weg) um eine Solardachpflicht möglichst für sämtliche, zumindest aber für die öffentlichen zu errichtenden Gebäude zu ergänzen. Begründung: Der derzeit im Landtag in Beratung befindliche Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes sieht eine Solardachpflicht nur für landeseigene Gebäude vor. Bereits heute ist jedoch absehbar, dass zur Deckung des zukünftigen Bedarfs an erneuerbarem Strom (Elektromobilität, Wärmepumpen) in absehbarer Zeit alle geeigneten Dachflächen mit Photovoltaikmodulen belegt werden müssen. Die nachträgliche Anbringung von Photovoltaikanlagen auf Bestandsimmobilien ist deutlich teurer als deren Anbringung im Rahmen des Neubaus (Dachgerüst bereits vorhanden, Leitungen können zusammen mit den sowieso erforderlichen Elektroinstallationen geplant und verlegt werden). Daher ist die sofortige Einführung einer Solardachpflicht für Neubauten im Vorgriff auf eine in einigen Jahren vermutlich ohnehin landes- oder bundesgesetzlich kommende allgemeine Solardachpflicht nicht nur ökologisch, sondern insbesondere auch ökonomisch sinnvoll. Aufgrund der in den letzten Jahren stark gefallenen Preise für Photovoltaikanlagen kosten diese heutzutage für ein Einfamilienhaus nicht mehr als eine neue Küche aus dem Küchenstudio und für eine Mehrfamilienhaus umgelegt auf die einzelnen Wohneinheiten sogar noch weniger. Eine unbillige Härte ist für die Bauträger mit einer Solardachpflicht damit nicht verbunden, im Gegenteil: Die Wohnungen werden für Käufer und Mieter attraktiver, da sie mit zukunftssicherem sauberem Strom versorgt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 15 am 17.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3575 2023 Die Vorlage OF 213/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Antragstenor als auch in der Begründung das Wort "Solardachpflicht" durch das Wort "Solardachempfehlung" ersetzt wird. Weiterhin wird der letzte Absatz der Begründung gestrichen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Fehlenden Glascontainer ersetzen

05.01.2023 | Aktualisiert am: 02.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2023, OF 209/15 Betreff: Fehlenden Glascontainer ersetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob der fehlende Glascontainer in der Albert-Schweitzer-Straße vor Haus-Nr: 16 wieder aufgestellt werden kann. Begründung: Seit einiger Zeit ist der Glascontainer dort verschwunden. Mehrere Anwohner aus der Siedlung fragten deshalb nach und baten um Wiederaufstellung. Dem Ortsbeirat liegt keine Erklärung für dessen Verschwinden vor. Außerdem sind immer wieder dort abgestellte Flaschen zu beobachten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3401 2023 Die Vorlage OF 209/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Regelmäßige Kontrollen am Parkplatz/Deuil-La-Barre-Straße wegen Dauerparkern aus den Nachbargemeinden

04.01.2023 | Aktualisiert am: 02.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2023, OF 206/15 Betreff: Regelmäßige Kontrollen am Parkplatz/Deuil-La-Barre-Straße wegen Dauerparkern aus den Nachbargemeinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Nieder-Eschbach am Parkplatz an der Deuil-La-Barre-Straße häufiger bzw. überhaupt zu kontrollieren. Die Parkzone auf der rechten Seite ist für Kurzparker angelegt, aber häufig von Dauerparkern belegt. An den Werktagen wird der Parkplatz von Pendlern aus den Nachbargemeinden sehr intensiv genutzt. Parkscheiben werden so gut wie nie benutzt und Fahrzeuge stehen in der Kurzparkzone bis zu neun Stunden. Da hier nie kontrolliert wird, wird dies auch von den Pendlern mit einer Selbstverständlichkeit genutzt. Begründung: Diese markierte Parkzone soll gemäß dem gut sichtbaren Schild bspw. für Einkäufe, einen Besuch bei der örtlichen Bank, aber insgesamt nur für einen kurzen Aufenthalt von einer Stunde genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3398 2023 Die Vorlage OF 206/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Umwidmung der Deuil-La-BarreStraße von einer Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße (zur ST 2605)

29.12.2022 | Aktualisiert am: 02.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2022, OF 203/15 Betreff: Umwidmung der Deuil-La-Barre-Straße von einer Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße (zur ST 2605) Vorgang: OM 2521/22 OBR 15; ST 2605/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich für die Umwidmung der Deuil-La-Barre Straße zwischen dem Ortseingang und Ortsausgang Nieder-Eschbachs von eine Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße einzusetzen. Begründung: Gemeindestraßen sind Straßen, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dienen. Dem Antrag des Ortsbeirats auf Reduzierung des Durchgangsverkehrs ist mit der Begründung widersprochen worden, dass es sich bei der Straße um eine Straßenverbindung handelt, die als Kreisstraße K 871 gewidmet ist und nach Netzbedeutung und Widmungszweck "vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen und kreisfreien Städten, dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises oder dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege (§ 3 Absatz 1 Ziffer 2 Hessisches Straßengesetz)" diene. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Bei der Deuil-La-Barre Straße handelt es sich faktisch um eine Gemeindestraße die durch einen, mittlerweile dicht besiedelten, Stadtteil führt. Weitere Baugebiete sind bereits ausgewiesen, weshalb mit weiterem zufließendem Verkehr aus den Seitenstraßen zu rechnen ist. Die Forderungen des Ortsbeirats ein Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden zu entwickeln, wurden bislang abgelehnt. Es wird Zeit, dass der Magistrat sich der Problematik annimmt und den Lösungsvorschlägen des Ortsbeirats zur Verhinderung des Verkehrschaos in den Stoßzeiten nähertritt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.07.2022, OM 2521 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2605 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3395 2023 Die Vorlage OF 203/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Gehweg an der Ladenzeile Deuil-La-BarreStraße sichern

20.10.2022 | Aktualisiert am: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2022, OF 194/15 Betreff: Gehweg an der Ladenzeile Deuil-La-Barre-Straße sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Geländer oder Handlauf auf der Mauer des abschüssigen Gehweges vor der Ladenzeile Deuil-la-Barre-Str. 37-45 anbringen zu lassen. Begründung: Um allen Menschen, insbesondere älteren Menschen mit Gehilfen und Rollatoren, einen sicheren und uneingeschränkten Auf- bzw. Abgang zu gewährleisten, wäre ein zusätzlicher Handlauf auf der Rampenseite erforderlich. Anlage 1 (ca. 3,8 MB) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3044 2022 Die Vorlage OF 194/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den Halbsatz "und die Rampe in einen sicheren Zustand zu versetzen" ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Herrn Mike Josef

19.10.2022 | Aktualisiert am: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2022, OF 193/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Herrn Mike Josef Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, den Magistrat zu veranlassen, den für Planen zuständigen Stadtrat Herrn Mike Josef in eine Sitzung des Ortsbeirates 15 zur Bürgerfragestunde im ersten Quartal 2023 einzuladen. Im Fall der Verhinderung des Dezernenten mag der Termin durch einen instruierten und mit den Planungsvorhaben in Nieder-Eschbach vertrauten Vertreter wahrgenommen werden. Begründung: Der Stadtteil Nieder-Eschbach ist von mehreren Bebauungsplanverfahren, unter anderen: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, Bebauungsplan Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch, Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd, betroffen. In allen vorgenannten Planungsgebieten soll unter anderem Wohnraum entstehen. Es stellen sich um die Planungsgebiete Fragen zu zahlreichen Themen wie bspw.: - Planungsstand der Verfahren, - Bauweise, - Anzahl der Wohneinheiten, - Anzahl der Mehr- und Einfamilienhäuser, - Zuschnitt der Grundstücke - vorgesehene Grünflächen, auch für Erholungsfreiräume und Spielpätze, etc. - Parkräume für Pkw, Motorräder, Fahrräder - Räume respektive Einrichtungen für soziale und kulturelle Begegnungen jeglicher Art (Bürgerveranstaltungen, private Feierlichkeiten, Bildungsangebote, etc.) - Räume respektive Einrichtungen für Sportangebote für Jung und Alt auch innerhalb der Zeiten, in denen die Schulen keine Räume zur Verfügung stellen können, - Lehrschwimmbecken Gymnasium, - Verkehrskonzept - zumindest eine Vorstellung davon, wie der Verkehr geführt werden soll (sofern dezernatsfremd mag eine Abstimmung mit dem für Verkehrsplanung zuständigen Dezernat vorgenommen werden), - Flächen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen, - Flächen für weitere Kinderbetreuungseinrichtungen, - geplante Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB, wie bspw. Brauchwassernutzung, Abwasser, Dachneigungswinkel für Photovoltaikanlagen, Ausrichtung Gebäude, Tiefgaragen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3043 2022 Die Vorlage OF 193/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Verkehrsspiegel an der Kreuzung Albert-Einstein-Straße/Deuil-La-Barre-Straße

21.09.2022 | Aktualisiert am: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2022, OF 173/15 Betreff: Verkehrsspiegel an der Kreuzung Albert-Einstein-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Ausfahrt der Albert-Einstein-Straße auf die Deuil-La-Barre-Straße für die Linksabbieger auf der gegenüberliegenden Seite ein Verkehrsspiegel angebracht wird, der die von rechts kommenden stadteinwärts fahrenden Fahrzeuge in den Blick nimmt. Begründung: Die Deuil-La-Barre-Straße ist von der Albert-Einstein-Straße kommend für Linksabbieger schlecht einsehbar, da sie in einem spitzen Winkel zueinander verlaufen. Für eine verbesserte Verkehrssicherheit wäre es deshalb mehr als sinnvoll, die gegenüberliegende Seite mit Spiegeln zu versehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2844 2022 Die Vorlage OF 173/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Behindertengerechter Übergang im Kreuzungsbereich Deuil-La-Barre-Straße/Rudolf-Breitscheid-Straße

17.09.2022 | Aktualisiert am: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2022, OF 171/15 Betreff: Behindertengerechter Übergang im Kreuzungsbereich Deuil-La-Barre-Straße/Rudolf-Breitscheid-Straße Vorgang: OM 2151/22 OBR 15; ST 1792/22 Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, die in der Stellungnahme 1792 vom 15.08.2022 angekündigte Baumaßnahme "... der barrierefreie Übergang im Kreuzungsbereich zur Deuil-La-Barre-Straße ..." in der nächsten Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Weiterhin bittet der Ortsbeirat, die tatsächliche Bordsteinhöhe an der Einfahrt zu überprüfen, ob sie wirklich den in der Stellungnahme angegebenen 3 cm entspricht und den Bordstein, wie in der OM 2151 vom 20.5.22 vorgeschlagen, abzusenken. Begründung: OBR und auch der VdK Ortsverband sind an den Planungen vor Baubeginn interessiert. Die reale Bordsteinhöhe stellt ein ernsthaftes Problem dar für bspw. Rollstuhl-und Fahrradfahrende, Personen mit Rollator, Kinderwagen sowie auch motorisierte Verkehrsteilnehmer*innen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2022, OM 2151 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1792 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2842 2022 Die Vorlage OF 171/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors die Worte "in der nächsten Sitzung" durch die Worte "in einer der nächsten Sitzungen" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Erhalt der Poststelle Nieder-Eschbach

29.08.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2022, OF 163/15 Betreff: Erhalt der Poststelle Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, sich bei einem Verkauf des Schreibwarenladens in der Deuil-La-Barre-Straße 61A für einen Erhalt der Poststelle einzusetzen. Begründung: In ebay-Kleinanzeigen ist der Schreibwarenladen zum Verkauf angeboten: "Geschäft mit Lotto Post und Postbank u.v.m zu verkaufen". Was ein neuer Eigentümer damit machen wird, ist nicht vorhersagbar. In Nieder-Eschbach ist die Existenz einer Poststelle aber wichtig für die Bevölkerung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 163/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 1 BFF und FDP gegen GRÜNE und 1 BFF (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Nieder-Eschbach: Durchgangsstraße „Homburger Landstraße“ zwischen Kreisel und Urseler Weg - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer

17.08.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2022, OF 160/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Durchgangsstraße "Homburger Landstraße" zwischen Kreisel und Urseler Weg - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Vorgang: OM 1138/21 OBR 15; ST 705/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Die Radwegbenutzungspflicht auf der Durchgangsstraße: Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel (Einmündung der Deuil-La-Barre-Straße) aufzuheben und durch die Regelung "Gehweg, Radfahrende frei, Zweirichtungsverkehr" zu ersetzen. 2. Zur Sicherheit der Radfahrer die "Dooring Zone" entlang der rechts in Fahrtrichtung stadteinwärts eingerichteten Parkplätze auf der Homburger Landstraße zu markieren. Begründung: Zu 1.: Der Antrag folgt dem Vorschlag der Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, Aktenzeichen: ST 705/22. Der Fahrradfahrer sollte zwischen den Gefährdungslagen: Zusammenstoß mit Fußgänger oder Zusammenstoß mit Fahrzeug frei wählen dürfen. Berufspendler sind auf dem Fahrrad häufig mit mehr als 25 km/h unterwegs und schätzen eine freie Sicht der Straße und "freie Bahn". Der Fahrradweg, wie er aktuell angelegt ist, würde nach heutigen Erkenntnissen so nicht mehr eingerichtet werden. Zu 2.: Nachdem die Anordnung von streckenweisen Tempo 30 in dem o.a. Streckenabschnitt abgelehnt worden ist, sollte die Sicherheit der Fahrradfahrer zumindest durch die Markierung der "Dooring Zone", d.h. der Bereich, in den geöffnete Fahrzeugtüren hineinragen, erhöht werden. Markierungen erhöhen die Aufmerksamkeit für Fahrradfahrer und Fahrzeugführer, die ihre Fahrzeugtüren öffnen wollen, gleichermaßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der BFF-Fraktion wird über die Vorlage OF 160/15 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2724 2022 Die Vorlage OF 160/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1: Annahme bei Enthaltung FDP zu Ziffer 2: Annahme bei Enthaltung CDU, SPD, BFF und FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-Straße

15.06.2022 | Aktualisiert am: 19.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2022, OF 154/15 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des gebietsfremden Durchgangsverkehrs auf der Deuil-La-Barre-Straße zu erreichen. Nördlich Nieder-Eschbachs sollte der überörtliche Verkehr über die L 3008, Vilbeler Straße und den Ostring zur Autobahn und die Innenstadt Frankfurts geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der L 3008 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen L 3008/Niedereschbacher Straße und Vilbeler Straße/ K 871 noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Begründung: Die Deuil-La-Barre-Straße wird werktäglich, insbesondere in den Stoßzeiten von so vielen Kraftfahrzeugen befahren, dass ein Überqueren der Straße kaum möglich ist. Vor der U-Bahnhaltestelle Nieder-Eschbach staut sich der Verkehr regelmäßig weit zurück, so dass es zu erheblichen Lärm- und Geruchsbelästigungen kommt. Davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Deuil-La-Barre-Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 08.07.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2521 2022 Die Vorlage OF 154/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Absenken des Bordsteins an der Einfahrt des Festplatzes

03.05.2022 | Aktualisiert am: 30.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2022, OF 141/15 Betreff: Absenken des Bordsteins an der Einfahrt des Festplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Absenkung des Bordsteins bei der Einfahrt des Festplatzes (Deuil-La-Barre-Straße / Rudolf-Breitscheid-Straße) zu veranlassen. Weiterhin sollte bei dieser Gelegenheit der vorhandene behindertengerechte Übergang verbreitert werden. Begründung: Der Bordstein hat an der angegebenen Stelle eine Höhe, die es beispielsweise Personen mit Rollator oder auch Kindern mit Fahrrad, Roller o.ä., die noch den Bürgersteig nutzen dürfen, erschwert, auf diesen Bürgersteig zu gelangen. Auch für motorisierte Verkehrsteilnehmer ist diese Einfahrt ein Ärgernis. (Foto: Dr. J. Poloczek) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 20.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2151 2022 Die Vorlage OF 141/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Verkehrskontrollen in der Nähe des Bahnübergangs der UBahnStation „NiederEschbach“/DeuilLa-BarreStraße

01.05.2022 | Aktualisiert am: 30.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2022, OF 142/15 Betreff: Verkehrskontrollen in der Nähe des Bahnübergangs der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach"/Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu beschließen, an der genannten Örtlichkeit in beiden Fahrtrichtungen regelmäßige Verkehrskontrollen durchzuführen. Begründung: Da motorisierte Verkehrsteilnehmer oft auf Entfernung sehen, dass die Ampelschaltung auf ROT wechselt, erhöhen diese ihr Geschwindigkeit auf weit über 30 km/h. Vor und hinter den Gleisen befinden sich Zebrastreifen, damit ist dies nicht ungefährlich für Fußgänger. Die Zebrastreifen werden oft von Schulkindern, Anwohnern und älteren Menschen genutzt. Auch eine Kontrolle an den Zebrastreifen ist sehr sinnvoll. Häufig stehen Fußgänger gut sichtbar und wartend auf dem Bürgersteig und werden von Autofahrer und motorisierten Zweiradfahrern (m/w/d) ignoriert, die den Zebrastreifen mit teilweise überhöhtem Tempo überfahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 20.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2152 2022 Die Vorlage OF 142/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Gehwege in der „Albert-Schweitzer-Straße“ behindertenfreundlich gestalten

03.03.2022 | Aktualisiert am: 31.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 126/15 Betreff: Gehwege in der "Albert-Schweitzer-Straße" behindertenfreundlich gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der "Albert-Schweitzer-Straße" rechts ab der Hausnummer 17 und links ab der Hausnummer 70 aufsteigend die Zugangswege zu den Reihenhäusern für Menschen mit Einschränkungen (Blinde, Gehbehinderte) unfallsicherer und leichter erreichbar zu machen, insbesondere durch eine Absenkung der Bordsteine in diesem Bereich. Begründung: Die Reihenhäuser in diesem Bereich sind ausschließlich über Fußwege erreichbar. In dieser Siedlung wohnen mehrere blinde Einwohner. Außerdem müssen Materialtransporte, vom Einkaufswagen bis zum Transportwagen für Gartenerde und Baumaterial, über den Bordstein gehoben werden, was insbesondere für ältere und bewegungseingeschränkte Menschen mühsam ist. Eine Absenkung der Bordsteine in diesem Bereich würde die Erreichbarkeit erleichtern und helfen, Unfälle zu vermeiden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1846 2022 Die Vorlage OF 126/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Herrn Mike Josef

03.03.2022 | Aktualisiert am: 31.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 121/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Herrn Mike Josef Der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsvorsteher wird gebeten, den für Planen zuständigen Stadtrat Herrn Mike Josef in die Sitzung des Ortsbeirates 15 zur Bürgerfragestunde am 20.05.2022, ersatzweise am 08.07.2022, einzuladen. Im Fall der Verhinderung des Dezernenten mag der Termin durch einen instruierten und mit den Planungsvorhaben in Nieder-Eschbach vertrauten Vertreter wahrgenommen werden. Begründung: Der Stadtteil Nieder-Eschbach ist von mehreren Bebauungsplanverfahren, unter anderen: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, Bebauungsplan Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch, Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd, betroffen. In allen vorgenannten Planungsgebieten soll unter anderem Wohnraum entstehen. Es stellen sich um die Planungsgebiete Fragen zu zahlreichen Themen wie bspw.: - Planungsstand der Verfahren, - Bauweise, - Anzahl der Wohneinheiten, - Anzahl der Mehr- und Einfamilienhäuser, - Zuschnitt der Grundstücke - vorgesehene Grünflächen, auch für Erholungsfreiräume und Spielpätze, etc. - Parkräume für Pkw, Motorräder, Fahrräder - Räume respektive Einrichtungen für soziale und kulturelle Begegnungen jeglicher Art (Bürgerveranstaltungen, private Feierlichkeiten, Bildungsangebote, etc.) - Räume respektive Einrichtungen für Sportangebote für Jung und Alt auch innerhalb der Zeiten, in denen die Schulen keine Räume zur Verfügung stellen können, - Verkehrskonzept - zumindest eine Vorstellung davon, wie der Verkehr geführt werden soll (sofern dezernatsfremd mag eine Abstimmung mit dem für Verkehrsplanung zuständigen Dezernat vorgenommen werden) - Flächen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen Die Sitzungstermine 18.03.2022 und 29.04.2022 sind bereits der Bildungsdezernentin Frau Weber vorbehalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 121/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Wilden Sperrmüll im Bereich der Albert-Schweitzer-Straße besser in den Griff bekommen

28.02.2022 | Aktualisiert am: 31.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 120/15 Betreff: Wilden Sperrmüll im Bereich der Albert-Schweitzer-Straße besser in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: In Zusammenarbeit mit der Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft soll den entsprechenden Hausanschriften ein festgelegter, umzäunter oder ummauerter Sperrmüllplatz zugewiesen werden, der ausschließlich für den Sperrmüll benutzt wird und den Mietern bekannt gegeben wird. Begründung: Wild lagernder Abfall ist in an der Albert-Schweitzer-Straße zunehmend ein Problem. Immer wieder taucht in den Straßenräumen unangemeldeter oder zu früh abgelegter Sperrmüll auf, behindert die Verkehrswege und sorgt für Umweltverschmutzung. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Sperrmüll früher "loswerden" wollen, diesen entweder schon viel zu früh auf die nur beschränkt vorhandenen Abfuhrplätze oder einfach auf die Straße, auf die Gehwege oder auf die Grünflächen stellen, die gerade "passen", werden ihr Verhalten nicht ändern. Daher werden die Eigentümer der größeren Siedlungsbauten, nicht umhinkommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und das Sperrmüllproblem mit eigenen Investitionen besser in den Griff zu bekommen. Feste und umfriedete Sperrmüllplätze, können dafür sorgen, dass die Verwahrlosungen zurückgehen und der aus Unwissenheit oder Dreistigkeit, zum Beispiel drei Wochen zu früh abgelegte Sperrmüll, nicht im Weg herumliegt. Um wilden Sperrmüll auf den Grundstücken der Stadt, ist das sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1843 2022 Die Vorlage OF 120/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Mehr Ratten als Einwohner in Nieder-Eschbach?

28.01.2022 | Aktualisiert am: 15.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2022, OF 110/15 Betreff: Mehr Ratten als Einwohner in Nieder-Eschbach? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob und in welcher Intensität gegen die Vermehrung von Kanalratten vorgegangen wird. Wenn ja, ob dies der Quantität der Maßnahmen der letzten Jahre entspricht oder diese, z. B. aus Kostengründen, zurückgefahren wurden. Begründung: Seit einiger Zeit sind z. B. in der Albert-Schweitzer-Straße mehrere Ratten, so berichteten Anwohner, gesichtet worden. Auf öffentlichen und privaten Grünflächen sind in Kanalnähe eindeutige Erdlöcher sichtbar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1612 2022 Die Vorlage OF 110/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Nieder-Eschbach: U-Bahn-Strecke Nieder-Eschbach in Richtung Bonames - Verlängerung des Zauns an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der Steinern Straße (beidseits der Gleise)

26.01.2022 | Aktualisiert am: 15.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2022, OF 108/15 Betreff: Nieder-Eschbach: U-Bahn-Strecke Nieder-Eschbach in Richtung Bonames - Verlängerung des Zauns an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der Steinern Straße (beidseits der Gleise) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, 1. dass der Zaun, der das rechte Gleis der U-Bahn-Strecke von Nieder-Eschbach nach Bonames an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße: "Auf der Steinern Straße" von der Fahrbahn trennt, verlängert wird, 2. dass der Zaun auf der gegenüberliegenden Seite (in Fahrtrichtung Bonames gesehen das linke Gleis) ebenso bis zur Unterführung/Brücke verlängert wird. Begründung: Zu 1.: In Richtung Bonames gesehen liegt das linke Gleis an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße: "Auf der Steinern Straße" sehr dicht an der Fahrbahn. Die Straße besteht an dieser Stelle nur aus einer Fahrbahn ohne Bürgersteig und wird rege genutzt, um zu den Wohnhäusern, zum Niedereschbacher Stadtweg oder nach Bonames zu gelangen. An dieser Stelle beginnt das Gleis, sich in eine langgezogene Rechtskurve zu neigen. Durch den Neigungswinkel kommt die U-Bahn gefährlich nahe an die Fahrbahn. Dies könnte zu Gefahrensituationen führen, bspw. wenn kleinere Kinder mit Rädchen oder Rollern zu nah an den zum Gleis gelegenen Fahrbahnrand geraten. Zu 2.: Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich ein asphaltierter Feldweg, der ebenfalls sehr dicht am Gleis liegt und nicht nur von Landwirten, sondern auch Fahrrad fahrenden Kindern, Spaziergängern, etc. genutzt wird. Zudem befindet sich am Knick des Feldweges am Gleis ein Walnussbaum, der im Herbst insbesondere Kinder dazu einlädt, Walnüsse aufzusammeln. Die Walnüsse fallen teilweise auch ins Gleisbett. Die örtliche Situation stellt auch hier eine Gefahr für Leib und Leben insbesondere für Kinder, die Gefahrensituationen häufig altersbedingt nicht einschätzen können, dar. Bild zu Nr 1.: Petra Kielmann/Januar 2022 Bild zu Nr. 1.: Petra Kielmann/Januar 2022 Bild zu Nr. 2.: Tanja Raab-Rhein/Januar 2022 Bild zu Nr. 2.: Tanja Raab-Rhein/Januar 2022 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1610 2022 Die Vorlage OF 108/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Impfen, wo die Menschen leben: Impfkampagne und Impfangebote im Frankfurter Norden verbessern

26.01.2022 | Aktualisiert am: 15.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2022, OF 106/15 Betreff: Impfen, wo die Menschen leben: Impfkampagne und Impfangebote im Frankfurter Norden verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit dem Ziel, die Impfquote zu erhöhen, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen, wird der Magistrat gebeten, die Impfkampagne in den nördlichen Stadtteilen deutlich zu intensivieren und in Ergänzung zu den bestehenden Impfangeboten folgenden Maßnahmen umzusetzen: 1. Mehr mobile Impfteams einsetzen, insbesondere für Menschen in den (dichtbesiedelten) Wohnsiedlungen (bspw. auch in Zusammenarbeit mit Quartiersmanagement, Beiräten, Vereinen und Institutionen vor Ort). 2. Die nördlichen Stadtteile stärker bei (niedrigschwelligen) Sonderaktionen berücksichtigen (bspw. den Impfexpress). 3. Einrichtung eines (längerfristigen) Impfzentrums im Frankfurter Norden prüfen (bspw. in leerstehenden Ladenlokalen oder in Saalbauten). In Nieder-Eschbach würden hierfür, die ehemalige Bäckerei an der Deuil-La-Barre-Straße und Gemeinschaftsräume in der Siedlung Ben-Gurion-Ring in Betracht kommen. 4. Informationsmaterial niedrigschwellig und mehrsprachig zur Verfügung stellen. Begründung: Unbestritten ist die Impfung ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Es ist also nach wie vor wichtig, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen. Das betrifft die Erst- und Zweitimpfungen ebenso, wie die sog. Boosterimpfung. Wichtig ist dabei, es den Menschen möglichst einfach zu machen, sich zu informieren und sich impfen zu lassen. Entsprechend muss die Stadt Frankfurt im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles unternehmen, um den Menschen schnelle und unkomplizierte Impfangebote zu machen und Informationsmaterial einfach und verständlich zur Verfügung zu stellen. In Frankfurt kann man sich derzeit im Impfzentrum an der Messe, bei Sonderimpfaktionen im gesamten Stadtgebiet und natürlich bei Haus- und Betriebsärzten impfen lassen. Doch nicht alle Menschen sind mobil und gerade in den nördlichen Stadtteilen ist nicht nur die Anbindung zur Messe bzw. nach Frankfurt nur eingeschränkt gegeben, auch die Versorgung mit Hausärzten ist teils unzureichend (insbesondere in den Wohnsiedlungen). Auch können die Hausärzte gar nicht alle Menschen erreichen. Und die Berücksichtigung der nördlichen Stadtteile bei Sonderimpfaktionen ist noch ausbaufähig. Für Impfangebote sollte ein "Konzept der kurzen Wege" gelten. Impfangebote und Informationen müssen zu den Menschen und nicht nur in die Stadtteile, in denen es eine gute Anbindung und/oder eine ausreichende Versorgung durch Arztpraxen und einen guten Zugang zu Informationen gibt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1608 2022 Die Vorlage OF 106/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Parkplatzmarkierungen auf dem Park- und Festplatz „An der Dorflinde“ in der DeuilLaBarreStraße deutlicher sichtbar machen

02.01.2022 | Aktualisiert am: 15.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2022, OF 101/15 Betreff: Parkplatzmarkierungen auf dem Park- und Festplatz "An der Dorflinde" in der Deuil-La-Barre-Straße deutlicher sichtbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird gebeten die Markierungen der Parkbuchten zu verbessern. Begründung: Als seinerzeit der Festplatz, der ansonsten als öffentlicher Parkplatz Verwendung findet, neu angelegt und gepflastert wurde, wurden die Stellplätze mit anders geformten, aber gleich grau eingefärbten Steinen angedeutet. Diese Markierungen haben noch nie ihren Namen verdient. Die Folge ist, dass diese selten beachtet werden und dadurch wertvoller Parkraum verloren geht. Parkraum ist aber heute ein wertvolles Gut! Durch zusätzliche Markierungen, z.B. weiße Linien, wird die Parkraumaufteilung eindeutiger dargestellt und die Anzahl der knappen Parkplätze ohne bauliche Veränderungen erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 101/15 wird bis zur Sitzung am 29.04.2022 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 101/15 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Urseler Weg - Aufstellen von Pollern am Zebrastreifen an der Otto-Hahn-Schule

08.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 81/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Urseler Weg - Aufstellen von Pollern am Zebrastreifen an der Otto-Hahn-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Nutzung des Zebrastreifens an der Otto-Hahn-Schule (OHS) Ecke Urseler Weg/Albert-Schweitzer-Straße durch das Aufstellen von Pollern sicherer zu machen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Auf dem Urseler Weg kommt es - insbesondere zu den Stoßzeiten (morgens zwischen 07.30 und 9 Uhr und mittags zwischen 13-14 Uhr) zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Der Teilabschnitt auf Höhe der OHS leidet unter dem Verkehr der Eltern, die ihre Kinder zu den Kitas Gladiolenstraße oder Hexenkessel bringen bzw. abholen und dem Verkehr der Lehrkräfte und Schüler der OHS. Dazu kommt der Durchgangsverkehr, der der überlasteten Deuil-La-Barre-Straße ausweicht, dem Linienbusverkehr (Linie 29) und nicht zuletzt dem normalen (Berufs-)Verkehr der Anwohner des Urseler Wegs und seiner Nebenstraßen. Durch die (teilweise verkehrswidrig) parkenden Fahrzeuge an der Einmündung Albert-Schweitzer-Straße in den Urseler Weg ist es wegen der hierdurch eingeschränkten Sicht für die Schüler mit Gefahren verbunden, den Zebrastreifen zu nutzen. Problemlösung: Die freie Sicht vom Seitenrand aus ist entscheidend für die Sicherheit beim Überqueren des Urseler Wegs. Damit die Sicht auch für die vorbeifahrenden Fahrzeuge verbessert wird, sollen auf der Seite hin zur Albert-Schweitzer-Straße 1,5 Meter vor und 1,5 Meter hinter dem Zebrastreifen Poller aufgestellt werden, um den ruhenden Autoverkehr fernzuhalten. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1139 2021 Die Vorlage OF 81/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP

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Antrag Ortsbeirat 15

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und UBahnÜberweg

09.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 76/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und U-Bahn-Überweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der Einmündungen der Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße, Dahlienstraße und Albert-Schweitzer-Straße einen Spiegel anzubringen, um die gefahrlose Einfahrt auf den im oberen Bereich vorfahrtberechtigten Urseler Weg zu ermöglichen. Begründung: Gründe: I. Problem/Verkehrskonflikt: Die im Urseler Weg - auch regelkonform parkenden Fahrzeuge - versperren beim Herausfahren aus den Nebenstraßen die Sicht auf den vorfahrtberechtigten Verkehr im Urseler Weg. Es ist nur durch vorsichtiges Herantasten bis in die Fahrbahnmitte möglich, auf den sich im Urseler Weg befindlichen bzw. nähernden Verkehr zu schauen. Verhindert der Verkehr auf dem Urseler Weg die Einfahrt, steht das Fahrzeug quer zur Fahrbahn und der Fahrzeugführer muss sich vorwerfen lassen, die Vorfahrt des auf dem Urseler Weg sich nähernden Fahrzeuges verletzt zu haben. Im Bereich der Einmündung der Ludwig-Quidde-Straße kommt hinzu, dass die Verkehrsteilnehmer aus der Homburger Landstraße noch mit deutlich höherer Geschwindigkeit in den Urseler Weg einfahren und es so häufig zu Beinahe-Kollisionen mit Fahrzeugen kommt, die gerade dabei sind, die Ludwig-Quidde-Straße zu verlassen. Unmöglich wird die Situation, wenn die Busfahrer den Bus zwischen Homburger Landstraße und Ludwig-Quidde-Straße ortseinwärts zur Ruhepause abstellen und damit auch noch die Sicht auf den Verkehr, der aus der Homburger Landstraße kommt, versperren. Auf der Seite der ortseinwärts gesehen rechts einmündenden Straßen Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße und Albert-Schweitzer-Straße kommt hinzu, dass der Urseler Weg Teil des Schulweges ist. Häufig versperren die Fahrzeuge, die gerade dabei sind, in den Urseler Weg einzufahren, für die Schulkinder den Überweg. Die Fahrer übersehen dabei sehr häufig, da ihre Konzentration auf den Verkehr gerichtet ist, Schulkinder, die die Straße vor und nicht hinter den Fahrzeugen queren möchten. II. Problemlösung: Eine kostengünstige Rechts-vor-Links-Regelung, die sämtliche Einfahrtprobleme lösen würde, kommt nach Auskunft der Stadt wohl derzeit nicht in Betracht. Abhilfe könnten Spiegel bringen, da sie eine gefahrlose Einsicht auf den Urseler Weg ermöglichen würden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 76/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 931 2021 Die Vorlage OF 76/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 15

Aktueller Verfahrensstand Bebauungsplanverfahren Nr. 920 Am Hollerbusch

29.09.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 70/15 Betreff: Aktueller Verfahrensstand Bebauungsplanverfahren Nr. 920 Am Hollerbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Vertreter des Stadtplanungsamtes in den Ortsbeirat zu entsenden, um über den Verfahrensstand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 Am Hollerbusch, insbesondere die Planungsziele und den Planungsverlauf, zu berichten. Begründung: Der Homepage des Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main ist zu entnehmen: "Planungsziele Innerhalb des Geltungsbereichs sind zurzeit zwei Gärtnereien angesiedelt. Beide Flächen sollen zur Abstimmung der Entwicklung hinsichtlich der Erschließung und ergänzender Maßnahmen im Zusammenhang betrachtet und in einem Bebauungsplan zusammengefasst werden. Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für ein Wohngebiet und eventuell ergänzenden Infrastrukturmaßnahmen im sozialen Bereich geschaffen werden. Da derzeit für das betroffene Gebiet kein Bebauungsplan vorliegt, es aber für erforderlich angesehen wird, das Gebiet einer geordneten Entwicklung zuzuführen, besteht die Notwendigkeit für die Aufstellung eines Bebauungsplans. Durch die Lage des Plangebietes nahe der Stadtbahn-Haltestelle Nieder-Eschbach ist es gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Mit kleinteiligen Baustrukturen in einer Mischung aus Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten soll ein breites Angebot für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen geschaffen werden. Mit dem neuen Bebauungsplan soll entlang des Frankfurter Grabens in Fortführung des nördlich angrenzenden Gebiets ein neuer Ortsrand ausgebildet werden. Die vorhandene öffentliche Straße an der Stadtbahntrasse soll ausgebaut und an den nördlich und südlich angrenzenden Straßenquerschnitt angepasst werden. Es ist geplant, über den Abschluss städtebaulicher Verträge unter anderem 30 % der geplanten Bruttogrundfläche für den geförderten Wohnungsbau zu sichern. Für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung zu erarbeiten und im weiteren Verfahren darüber hinaus im Einzelfall Ausgleichsflächen nachzuweisen, soweit die Eingriffe bisher nicht erfolgt sind oder zulässig waren. Planungsverlauf Erste Planungsansätze sind im Oktober 2017 im Ortsbeirat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Ein zügiger Fortgang des Planverfahrens wird angestrebt." Vier Jahr später, im Oktober 2021, liegen dem Ortsbeirat keinerlei Informationen über das geplante Baugebiet vor. Es ist an der Zeit, den Ortsbeirat und die Öffentlichkeit auf den aktuellen Stand zu bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 926 2021 Die Vorlage OF 70/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Einrichtung einer Parkmöglichkeit für Elterntaxis auf dem Parkplatz in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße

22.09.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2021, OF 74/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Einrichtung einer Parkmöglichkeit für Elterntaxis auf dem Parkplatz in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Im Bereich des Parkplatzes in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Parkplätze für sogenannte "Elterntaxis" in der Zeit von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr zur Verfügung zu stellen, um Eltern dort die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder sicher aussteigen und mit einem sogenannten "Walking-Bus" zur Schule bringen zu lassen. Begründung: Wie eine Schulwegbegehung mit Vertretern des Ortsbeirats, der Schule, der Stadt, der Polizei und der Kinderbeauftragten am 10.09.2021 ergeben hat, sind die Zustände durch Elterntaxis in der Straße "An der Walkmühle" zu Schulbeginn unhaltbar und der Sicherheit der Kinder zuwiderlaufend. Diverse Eltern werden ihre Kinder trotz vieler Apelle auch in Zukunft mit dem Auto zur Schule bringen. Die Einrichtung einer Parkmöglichkeit auf dem Parkplatz würde zu mehr Sicherheit für die Kinder führen. Den Eltern böte sich die Möglichkeit einen sogenannten "Walking-Bus" zu bilden, anhand dessen die Kinder auf der kleinen Strecke zur Schule in einem ersten kleinen Schritt lernen könnten, sich selbständig im Straßenverkehr zu bewegen. Die Einrichtung einer Parkmöglichkeit wäre ein Gegenangebot zu Maßnahmen, die das Parken kurz vor Schulbeginn in der Straße "An der Walkmühle" eindämmen sollen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 930 2021 Die Vorlage OF 74/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP

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Antrag Ortsbeirat 15

Sicherer Schulweg Nieder Eschbach: Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule

14.09.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2021, OF 77/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder Eschbach: Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, die Straße An der Walkmühle von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg von Montag bis Freitag in den Zeiten von 8:00 bis 9:00 als Einbahnstraße auszuweisen, so dass das Durchfahren vom Urseler Weg aus in dieser Zeit nicht möglich ist. Die Einrichtung dieser "unechten" Einbahnstraße soll für einen Probezeitraum von sechs Monaten erfolgen. Begründung: Im November 2018 kamen Kinder, Eltern und Lehrer der Michael-Grzimek-Schule in den Ortsbeirat und baten eindringlich darum, die Verkehrssituation vor der Schule in der Straße An der Walkmühle zu verbessern, da aufgrund des Platzmangels direkt auf dem Bürgersteig und dem Zebrastreifen gehalten werde. Das entsprechende Video kann unter "Grzimek-Schüler sprechen im Ortsbeirat 15" bei YouTube eingesehen werden. Die Frankfurter Neue Presse berichtete darüber und Hit Radio FFH lud die Kinder in eine Radiosendung ein. Unter dem Druck der Öffentlichkeit handelte die Stadt schnell und es wurden vor etwa zweieinhalb Jahren die entsprechenden Halteverbotsschilder angebracht. Dies führte dazu, dass sich die Situation vor der Schule erheblich entspannte, da zwar immer noch renitente Eltern ihre Kinder vor der Schule aus dem Auto ließen, sich aber das Zuparken des Fußgängerüberwegs und das Parken auf dem Bürgersteig direkt vor der Schule sehr reduzierte. Bedauerlicherweise hat die Stadt ohne Kenntnis des Ortsbeirats (nur einige Mitglieder waren informiert), der Schule und der Elternvertretung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Schilder einfach abgebaut. Hergestellt ist seitdem wieder das alte Verkehrschaos. Eltern fahren auf den Bürgersteig, um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Laufende Kinder müssen auf die Straße ausweichen, um die Autos zu umlaufen. Der Fußgängerüberweg vor der Schule ist zugeparkt. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Bus von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg die Straße befährt. Die Haltestelle befindet sich direkt vor der Schule. Hält der Bus oder kommen PKW dem Bus entgegen, weichen diese aufgrund der geringen Fahrbahnbreite auf den Bürgersteig direkt vor der Schule aus. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Kinder, die morgens zur Schule laufen und nicht mit einem "Elterntaxi" gebracht werden. Am 10.09.2021 fand auf Bitten der Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule eine Schulwegbegehung mit Vertretern des Ortsbeirates, der Kinderbeauftragten, des Elternbeirats, der Polizei, des Stadtschulamtes sowie des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Straßenverkehrsamtes statt. Alle Beteiligten konnten sich von dem Chaos vor der Schule überzeugen. In diesem Rahmen wurde auch festgestellt, dass es Entlastung bringen würde, wenn die Autos auf der schmalen Straße nicht in beiden Richtungen fahren würde, damit entgegenkommende Fahrzeuge nicht auf den Bürgersteig ausweichen müssen. Um die Anwohner jedoch nicht unnötig zu belasten, würde es genügen, die Einbahnstraßenregelung nur in der morgendlichen Bringzeit zwischen 8:00 und 9:00 (die Schule beginnt um 8:30) einzurichten. Der Ortsbeirat hält Maßnahmen zur Schulwegsicherung für dringend erforderlich. Die Einrichtung einer solchen "unechten" Einbahnstraße, vorerst probeweise für sechs Monate wäre ein guter Beitrag dazu. Die Gemeinde Iserlohn hat eine solche "unechte" Einbahnstraße im Jahr 2018 ebenfalls probeweise eingeführt. Die Erprobung war erfolgreich. Die Gemeinde hat 2019 beschlossen, es bei dieser Regelung dauerhaft zu belassen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 77/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 932 2021 Die Vorlage OF 77/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 4 GRÜNE, SPD und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 15

Einrichtung eines Wochenmarkts auf dem Parkplatz Dorflinde an der Deuil-La-Barre-Straße

15.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 37/15 Betreff: Einrichtung eines Wochenmarkts auf dem Parkplatz Dorflinde an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob z. B. auf dem Parkplatz (Kerbeplatz) "Dorflinde" an der "Deuil-la-Barre-Straße" ein Wochenmarkt im alten Ortskern von Nieder-Eschbach etabliert werden kann. Zwecks eines ersten Gedanken- und Ideen-Austauschs hierzu wird ein Treffen mit Vertretern der Marktbetriebe sowie Vertretern des Ortsbeirats 15 vorgeschlagen. Begründung: Vor etwa 15 Jahren wurde schon einmal versucht, einen Wochenmarkt im alten Ortskern von Nieder-Eschbach zu etablieren, was aber scheiterte. Damals waren jedoch die Rahmenbedingungen in Nieder-Eschbach dafür aber schlechter als heute. Denn zu dieser Zeit gab es noch mehrere Gärtner und Landwirte vor Ort, die an bestimmten Tagen ihre Hofläden betrieben und u.a. deshalb nicht an einem Marktstand interessiert waren. Zudem gab es seinerzeit noch einen Metzger, der auch Frischkäse anbot, was man heute vergebens sucht. Fremde Marktbeschicker hatten es damals besonders schwer ihre Waren feil zu bieten, weil die Kunden den angestammten ortsansässigen Händlern die Treue hielten, denn dort gab es schließlich die gewohnt anerkannten Qualitätserzeugnisse. Heute stellt sich die Situation völlig anders dar, da diese Angebotsvielfalt vor Ort so nicht existiert. Zudem haben Wochenmärkte und regionale Produkte generell an Beliebtheit zugenommen. Wenn neben reinen Kaufangeboten auch noch Gastronomie geboten wird (z.B. Grillwurst, Grillhähnchen, Kaffee-Ausschank, Weinstand), dürfte dem Erfolg eines Wochenmarktes im alten Ortskern von Nieder-Eschbach nichts mehr im Wege stehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 37/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 415 2021 Die Vorlage OF 37/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Marktbetriebe" die Worte ",der Wirtschaftsförderung und" ergänzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE

Partei: BFF

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Anregung Ortsbeirat 15

Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28

07.05.2021 | Aktualisiert am: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.05.2021, OA 13 entstanden aus Vorlage: OF 7/15 vom 21.04.2021 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, auf das Land Hessen zuzugehen und eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes straße zu einer Gemeindestraße zu bewirken. 2. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, nach der unter Punkt 1. vorgenommenen Änderung die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern. Begründung: Die Vorlage NR 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht vom 22.01.2021, B 28, sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufendem Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat in das Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürgerinnen und Bürger. Im Bereich des Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bushaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bedeuten. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 828 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 69 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Ablehnung) 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2021, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 398, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 1019, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15

Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße

21.04.2021 | Aktualisiert am: 27.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 7/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Antrag vom 23.09.2020, Nr. 1278/20 (Zustimmung des OBR 15 vom 23.10.2020), mit der Maßgabe, eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße zu bewirken, zu beschließen: Begründung: Die Vorlage Nr. 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht B 28 vom 22.01.2021 sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufenden Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat ins Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürger*innen. Im Bereich des Fußgängerwegs ("Zebrastreifen") in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgänger*innen. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bußhaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bringen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 13 2021 1. Die Vorlage B 28 wird unter Hinweis auf OA 13 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 7/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Ortsbegehung in Nieder-Eschbach

21.04.2021 | Aktualisiert am: 27.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 5/15 Betreff: Ortsbegehung in Nieder-Eschbach Der Ortsvorsteher wird gebeten, in der nächsten Zeit einen Termin mit dem Straßenverkehrsamt zwecks einer Ortsbegehung zu vereinbaren. Zu diesem Termin soll auch der Schutzmann vor Ort, Herr Wagner, eingeladen werden. Unter anderem sollen folgende Punkte angesprochen werden: - Der Niedereschbacher Stadtweg - Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße - Verkehrssituation im Urseler Weg - Parkverhalten in der Straße Am Lehenweg, aus Richtung der Deuil-la-Barre-Straße. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg hat sich bedauerlicherweise zu einer Durchfahrtsstraße entwickelt. Anwohner haben auf dieses Problem hingewiesen. Hier sind viele Fußgänger und Fahrradfahrer (auch viele Kinder) unterwegs. Werden die Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße noch benötigt? Auch hier liegt die Anfrage eines Anwohners vor. Bedingt durch beidseitig parkende Autos im Bereich nahe der Ludwig-Quidde-Straße wird zwar die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden PKW verringert, aber auch die Unübersichtlichkeit, speziell für Kinder, erhöht. Außerdem ist der Urseler Weg im Berufsverkehr überlastet. Am Lehenweg besteht auf der West-Seite an der Kreuzung mit der Deuil-la-barre-Straße ca.50 Meter ein absolutes Halteverbot, das oft nicht eingehalten wird. Oft wird sogar auf beiden Straßenseiten geparkt. Damit ist die Ein- und Ausfahrt auf eine Spur reduziert und es kann zu gefährlichen Situationen kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 5/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Parkbank an der Ecke Deuil-La-Barre-Straße/Görlitzer Straße entfernen

05.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 305/15 Betreff: Parkbank an der Ecke Deuil-La-Barre-Straße/Görlitzer Straße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die oben genannte Parkbank entfernt wird. Begründung: Diese Parkbank befindet sich in unmittelbarer Nähe eines Kiosks und direkt am Zaun des Außengeländes einer Gaststätte. Zu jeder Tages- und Nachtzeit wird sie ausschließlich von Alkohol trinkenden Männern benutzt. Von dort gehen nicht nur Lärm und Verunreinigungen aus, sondern die Gastronomen berichten zudem von stetigen Sachbeschädigungen durch Feuerzeuge am Kunststoffsichtschutz ihrer Gaststätte. Auf die vor einem Jahr installierten Solarpaneele, die sich auf dem Flachdach befinden, werden immer wieder Bier- und Schnapsflaschen geworfen. Die Wirtsleute haben berechtigte Ängste vor weiterem Vandalismus sowie den daraus resultierenden finanziellen Schäden. Da der eigentliche Zweck dieser Parkbank, nämlich als Pausenfunktion für ältere Mitbürger zu dienen, offensichtlich nicht erfüllt wird, ist diese entbehrlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 305/15 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Entfernung der Fahrradständer und des Pollers am Anfang der Georg-Büchner-Straße in NiederEschbach

21.09.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2020, OF 301/15 Betreff: Entfernung der Fahrradständer und des Pollers am Anfang der Georg-Büchner-Straße in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die im Bild aufgeführten Fahrradständer und den Poller in der Georg-Büchner-Straße zu beseitigen. Begründung: Fünf Meter gegenüber der Einfahrt zur Georg- Büchner-Straße an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" steht eine große mehrgeschossige Fahrradstation, die selbst zu Zeiten der Rush-Hour nicht komplett belegt ist. Darüber hinaus tragen diese Fahrradständer erheblich dazu bei, dass der Verkehrsfluss vor der Schranke der U-Bahn gestört wird. Darüber hinaus ist dies eine Anregung von mehreren Bürger/:innen, welche dies in Sprechstunden von Stadtverordneten bereits vorgebracht haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 8 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 301/15 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6739 2020 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 301/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1. 2 CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen 3 CDU, GRÜNE und BFF (= Zustimmung); 1 CDU (= Enthaltung) 2. 2 CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 2 CDU und BFF (= Ablehnung); 2 CDU und 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

„Albert-Schweitzer-Straße“ instand setzen und Verkehrssicherheit wiederherstellen

06.08.2020 | Aktualisiert am: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2020, OF 290/15 Betreff: "Albert-Schweitzer-Straße" instand setzen und Verkehrssicherheit wiederherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die "Albert-Schweitzer-Straße" im vorderen Abschnitt instand setzen zu lassen und damit auf diesem Streckenabschnitt wieder die Verkehrssicherheit herzustellen, insbesondere für Radfahrer. Begründung: Radfahrende Anwohner und andere Benutzer dieses Straßenabschnitts auf der "Albert-Schweitzer-Straße" beklagen den Zustand des Fahrbahnbelags, was vorhandene Schlaglöcher, lose Bitumen- und Steinpflaster, Absenkungen und sogar fehlende Pflastersteine betrifft, die insbesondere für Radfahrer, aber auch andere Verkehrsteilnehmer eine potentielle Gefahrenquelle darstellen. Daher erscheint hier eine dringende Abhilfe in Form der Instandsetzung des Streckenabschnitts geboten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6372 2020 Die Vorlage OF 290/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "im vorderen Abschnitt" durch die Worte "zwischen Hausnummer 2 und 58" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Zugang über Stichwege zu den Liegenschaften der Albert-Schweitzer-Straße

04.06.2020 | Aktualisiert am: 01.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 281/15 Betreff: Zugang über Stichwege zu den Liegenschaften der Albert-Schweitzer-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Stichwege (Fußwege) zu den Liegenschaften der "Albert-Schweitzer-Straße", die ausschließlich über diese erreichbar sind, durch geeignete Maßnahmen so gekennzeichnet werden, dass diese zukünftig nicht mehr zugeparkt werden. (siehe Foto Seite 2 ) Begründung: Die Stichwege sind die einzige Zuwegung zu den dort befindlichen Liegenschaften für Rettungskräfte, Müllentsorgung, Anlieferungen und nicht zuletzt auch für Kinderwagen, Rollatoren und Menschen mit Einschränkungen (z.B. Blinde). Foto: Situation zugeparkte Stichwege in der "Albert-Schweitzer-Straße" Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6217 2020 Die Vorlage OF 281/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor hinter die Worte "durch geeignete Maßnahmen" die Worte "(durch Schraffierungen und Poller)" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Baustellenverkehr Neubaugebiete „Nieder-Eschbach-Süd“ und „Am Hollerbusch“

29.02.2020 | Aktualisiert am: 19.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 275/15 Betreff: Baustellenverkehr Neubaugebiete "Nieder-Eschbach-Süd" und "Am Hollerbusch" Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 detaillierte Baustellenverkehrspläne für die Neubaugebiete "Niedereschbach Süd" und "Am Hollerbusch" zu präsentieren. Begründung: Die vorhandenen Verkehrswege sind aufgrund der bereits bestehenden Belastung nicht leistungsfähig genug, um die zu erwartenden Schwerverkehre für die beiden Neubaugebiete, wie Kran- und Baggertransporte, Erd- und Baumaterial-Lkw, noch zusätzlich aufnehmen zu können. Insbesondere sind die Bürgersteige überwiegen nur einen Meter oder weniger breit und dienen zudem als Schulweg, so dass aus dem zusätzlichen Schwerlastverkehr auch eine erhebliche Gefährdung von Schülerinnen und Schülern resultieren dürfte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5913 2020 Die Vorlage OF 275/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 CDU, 1 SPD und GRÜNE bei Enthaltung 1 CDU, 1 SPD und FREIE WÄHLER

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte

06.11.2019 | Aktualisiert am: 26.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2019, OF 245/15 Betreff: Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte In der letzten Sitzung des Ortsbeirats wurde das Thema "Glascontainer und illegale Sperrmüllablagerungen in Nieder-Eschbach" diskutiert. Besonders der Container an der Alte Hofgasse/Deuil-La-Barre-Straße scheint ein Ärgernis zu sein. Bevor ein neuer Standort bei einer Begehung festgelegt wird, sollte sich der Ortsbeirat Gedanken machen, wie der Ortsmittelpunkt generell gestaltet werden kann, bis die endgültige Umgestaltung erfolgt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass evtl. noch Jahrzehnte ins Land gehen werden, bis die Feuerwehr einen neuen Standort im Baugebiet "Am Eschbachtal" gefunden haben wird und mit der endgültigen Umgestaltung des Ortsmittelpunkts begonnen werden kann. Aus diesem Grund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen runden Tisch "Vorübergehende Umgestaltung des Ortsmittelpunkts Nieder-Eschbach" einzuberufen. Teilnehmer an diesem runden Tisch sollten auf alle Fälle Vertreter der im OBR vertretenen Parteien sein, aber auch Vertreter der Anwohner und der Geschäftsleute rund um den Ortsmittelpunkt (Deuil-La-Barre-Straße / Alt-Niedereschbach), der evangelischen Kirche, des Heimat- und Geschichtsvereins, der Feuerwehr und auch Vertreter des Straßenverkehrsamts. Ziel des runden Tisch soll es sein, Ideen für eine attraktivere Gestaltung des Ortsmittelpunkts zu entwickeln, die im Vorgriff auf die spätere "große Umgestaltung" schon jetzt umgesetzt werden können, um Aufenthaltqualität und Attraktivität zu erhöhen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 22.11.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, FDP

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Antrag Ortsbeirat 15

Einrichtung eines Haltverbotes in der Straße An der Bornhohl gegenüber Hausnummer 54

09.10.2019 | Aktualisiert am: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 241/15 Betreff: Einrichtung eines Haltverbotes in der Straße An der Bornhohl gegenüber Hausnummer 54 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit an der oben bezeichneten Stelle ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet werden kann. Begründung: An genannter Stelle parken regelmäßig Pkws vor dem Haus Nummer 54 und entlang der gegenüberliegenden Garagenwand. Die lichte Durchfahrtsbreite reduziert sich dadurch teilweise unter 2,5 m und ist somit z. B. für Rettungsfahrzeuge nicht benutzbar. Die Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes im Bereich vor der Garagenwand erscheint daher geboten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 241/15 wird bis zur Sitzung am 17.01.2020 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 241/15 wird bis zur Sitzung am 14.02.2020 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 241/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, 3 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch -

04.10.2019 | Aktualisiert am: 04.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2019, OF 243/15 Betreff: Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - Vorgang: OA 243/18 OBR 15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Anregungen des Ortsbeirates 15 zu den Verkehrsentlastungen in den Baugebieten Nieder-Eschbach Süd sind erneut zu prüfen und dem Ortsbeirat und somit auch den Anliegern, eine nachvollziehbare Antwort zu geben. Die B 364 in der vorliegenden Form wird zurückgewiesen Begründung: Bürgern/ Anliegern und auch dem OBR 15 ist nicht zumutbar, dass der Magistrat auf die Anregung des OBR15 nur antwortet" Ein Verkehrsgutachten hat ergeben, dass die zusätzlichen Verkehre, welche aus dem Planungsgebiet resultieren, an den Anschlussknoten an der Deuil la Barre Straße sowie am Kreisverkehrsplatz Deuil la Barre Str. /Homburger Landstraße leistungsfähig abgewickelt werden können. Daher ist eine zusätzliche äußere Erschließung nicht notwendig" Das besagte Verkehrsgutachten wurde dem Ortsbeirat nicht vorgelegt. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2019, B 364 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.04.2018, OA 243 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5309 2019 1. Die Vorlage B 364 wird unter Hinweis auf die Vorlage OM 5309 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 243/15 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um "2. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat das Verkehrsgutachten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen." ergänzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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Anregung Ortsbeirat 15

Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern

14.06.2019 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2019, OA 413 entstanden aus Vorlage: OF 209/15 vom 15.05.2019 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten wird. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner, aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer/Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und im Besonderen zum Naturschutz u. a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstigen Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz im Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeete dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikroklima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten, bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im Wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u. a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (Bebauungsplan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Bebauungsplan Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Bebauungsplan Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch (Bebauungsplan Nr. 920) verankert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 440 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 19.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 413 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4341, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15

Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neue Bebauungspläne verankern

15.05.2019 | Aktualisiert am: 26.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2019, OF 209/15 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neue Bebauungspläne verankern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstiger Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten werden. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z.B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer /Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese hier einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und hier im Besonderen zum Naturschutz u.a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstiger Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz zum Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeeten dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikro-Klima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z.B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u.a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (B-Plan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach "Am Hollerbusch" (Nr. 920) verankert werden Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 413 2019 Die Vorlage OF 209/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Seniorenheim in Nieder-Eschbach

14.04.2019 | Aktualisiert am: 07.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2019, OF 207/15 Betreff: Seniorenheim in Nieder-Eschbach In der Gemarkung Nieder-Eschbach sind Wohngebiete für 1000 bis 2000 Familien in Planung, aber es gibt bisher keine Einrichtungen für Senioren. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, in die Planung der Wohngebiete Einrichtungen für Senioren (eventuell mit Pflegestation und Begegnungsstätte) einzubeziehen. Um dies zu realisieren, bittet der Ortsbeirat um die Suche nach einem freigemeinnützigen, staatlichen oder privaten Träger dafür. Als staatlicher Träger kommt die Stadt selbst in Frage, zu den freigemeinnützigen Trägern gehören vor allem die kirchlichen Organisationen (z.B. Ev. Regionalverband, Caritas), das Rote Kreuz, die Johanniter als private Betreiber sollten auch groß in Pflegeheim-Ketten operierende Unternehmen (z.B. Augustinum, Casa Reha oder Curanum) angesprochen werden. Mögliche Standorte sind der Ortsmittelpunkt Nieder-Eschbach (Bereich des heutigen Feuerwehrstandortes) die Bereiche der Bebauungspläne B920 Nieder-Eschbach Am Hollerbusch und B917 Nieder-Eschbach Süd Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Suche und ihre Ergebnisse dem Ortsbeirat detailliert darzustellen. Begr.: Der Bedarf ist seit langem vorhanden, es ist an der Zeit, das Problem zu lösen. Menschen, die jahrzehntelang in Nieder-Eschbach lebten, sollten auch ihren Lebensabend dort verbringen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 03.05.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4518 2019 Die Vorlage OF 207/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Geschwindigkeitsüberwachungen in der Tempo-30-Zone

28.02.2019 | Aktualisiert am: 21.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2019, OF 202/15 Betreff: Geschwindigkeitsüberwachungen in der Tempo-30-Zone Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrspolizei zu beauftragen, regelmäßig in der Deuil-la-Barre- Straße in Nieder-Eschbach Geschwindigkeitsüberwachungen an folgenden Stellen vorzunehmen: 1. Zwischen U-Bahn-Haltestelle westwärts bis Kreuzung Albert-Schweitzer-Straße. Begründung: Wenn die Bahnschranke geöffnet wird, versuchen viele Fahrzeugführer die "verloren gegangene Zeit" durch zu schnelles Fahren aufzuholen. 2. Von der U-Bahn-Haltestelle nach Osten bis Hausnummer 42. Begründung: Das Gefälle lädt zum Schnellfahren ein. Wir stellen uns unter "regelmäßig" mind. 1Mal pro Monat vor. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 15.03.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4355 2019 Die Vorlage OF 202/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors am Ende um die Worte "zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten" ergänzt wird; der letzte Satz der Begründung durch den Satz "Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie häufig Geschwindigkeitsüberwachungen auf der Deuil-La-Barre-Straße im vergangenen Jahr durchgeführt wurden und die Ergebnisse darzustellen." ergänzt wird. Abstimmung: 6 CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Erweiterung der Straßenbeleuchtung; Verlängerung der Georg-Büchner-Straße bis einschließlich Unterführung

29.01.2019 | Aktualisiert am: 20.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2019, OF 191/15 Betreff: Erweiterung der Straßenbeleuchtung; Verlängerung der Georg-Büchner-Straße bis einschließlich Unterführung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass in der Fortsetzung der Georg-Büchner-Straße (außerhalb der Wohnbebauung) bis hin zur Unterführung die Straßenbeleuchtung mit der Setzung von 2- 3 Laternen erweitert wird. Begründung: Dieser Abschnitt ist unbeleuchtet und somit in Abend- und Nachtzeiten recht dunkel. Dieser Weg wird von zahlreichen Bürger/innen genutzt. Eine bessere Ausleuchtung dient der Sicherheit gerade für die Fußgänger. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4231 2019 Die Vorlage OF 191/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Verkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach

03.01.2019 | Aktualisiert am: 24.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2019, OF 189/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, an drei exponierten Stellen "Verbot der Einfahrt"-Schilder mit einer zeitlichen Begrenzung von 7 bis 9 Uhr aufzustellen. Diese Stellen sind: In der Straße Alt Niedereschbach von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Zufahrt zu den Supermärkten. In der Rudolf-Breitscheid-Straße von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Einfahrt zum Parkplatz. In der Straße An der Walkmühle direkt an der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße. Diese Beschilderung soll aufrechterhalten werden, bis der Magistrat ein gesamtes Verkehrskonzept für Nieder-Eschbach vorgelegt und mit dem Ortsbeirat abgestimmt hat. Begründung: Nachdem die Verkehrsberuhigung der Deuil-La-Barre-Straße mit der Kennzeichnung von Parkplätzen recht erfolgreich verlief, ist nun zu beobachten, dass nicht ortsansässige Kraftfahrer diese Straße verlassen und über die o.g. Straße auszuweichen versuchen. Dies führt zu einer erhöhten Belastung der Anwohner und letztendlich zu einem überlasteten Urseler Weg. Mit Hilfe der gewünschten zeitlichen begrenzten Beschilderung kann dies vermieden werden. In dem Bereich hinter den Schilder kann die Straße in beiden Richtungen genutzt werden, Anwohner haben also keinerlei Nachteile. Zu 1 Zu 2 Kartenquelle: Openstreetmap.org Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 189/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Parkplatzmarkierungen auf dem Park-/Festplatz „An der Dorflinde“ an der DeuilLaBarreStraße

08.11.2018 | Aktualisiert am: 26.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 178/15 Betreff: Parkplatzmarkierungen auf dem Park-/Festplatz "An der Dorflinde" an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird gebeten, die Markierungen der Parkbuchten auf dem Park-/Festplatz "An der Dorflinde" an der Deuil-La-Barre-Straße zu erneuern bzw. zu verbessern. Begründung: Als seinerzeit der Festplatz, der ansonsten als öffentlicher Parkplatz Verwendung findet, neu angelegt und gepflastert wurde, wurden die geplanten Stellplätze mit etwas dunkleren Steinen angedeutet. Diese Markierung hat noch nie ihren Namen verdient, ist durch Verwitterung und Schmutz aber noch unkenntlicher geworden. Die Folge ist, dass diese selten beachtet werden und dadurch wertvoller Parkraum verloren geht. Durch neue Markierungen, z.B. weiße Linien, wird der Parkraum eindeutiger dargestellt und die Anzahl der knappen Parkplätze ohne bauliche Veränderungen erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 178/15 wird bis zur Sitzung am 14.06.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 178/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 6 CDU, 2 SPD und 1 GRÜNE gegen 2 GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 CDU und 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Vermüllung am Fußweg am Festplatz/Parkplatz und im Eingangsbereich des dortigen Kindergartens

08.11.2018 | Aktualisiert am: 03.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 180/15 Betreff: Vermüllung am Fußweg am Festplatz/Parkplatz und im Eingangsbereich des dortigen Kindergartens Seit geraumer Zeit ist der Abfallbehälter an der Sitzbank am Fußweg entlang des Festplatzes/Parkplatzes abgebaut, mit derm Ergebnis, dass sich dort Abfall im weiteren Umfeld der Bank, besonders auf dem Grünstreifen, verteilt. Der mittlerweile dort installierte Stein/Block erfüllt diese Aufgabe nicht. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst: wieder einen Müllbehälter in ausreichender Größe zu installieren diesen Müllbehälter saisonabhängig regelmäßig zu leeren (Winterhalbjahr einmal pro Woche, Sommerhalbjahr zweimal pro Woche) regelmäßig die Grünstreifen beiderseits des Weges zu reinigen (vierzehntägig) (ggfs auch den entlang der Deuil-La-Barre-Straße) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3944 2018 Die Vorlage OF 180/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors um die Worte "Würzburger Modell" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Änderung der Vorfahrtsregelung an der Gabelung DeuilLaBarreStraße/ NiedererlenbacherStraße

22.10.2018 | Aktualisiert am: 03.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2018, OF 176/15 Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung an der Gabelung Deuil-La-Barre-Straße/ Niedererlenbacher-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Amt für Straßenbau und Erschließung wird gebeten zu prüfen, ob die Vorfahrtsregelung an besagter Einmündung dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen angepasst werden kann (abknickende Vorfahrt). Wenn ja, bitten wir um Umsetzung. Begründung: 1. Auf der innerörtlichen Verbindung (Nieder-Erlenbach--Nieder Eschbach) ist das Verkehrsaufkommen deutlich höher, als auf der Straße von und nach Bad Homburg bzw. Ober-Erlenbach. Außerdem fährt innerstädtisch ein Linienbus (29), der unnötig durch ein "Vorfahrt achten!"-Schild ausgebremst wird. 2.Dadurch, dass die jetzige Vorfahrtsstraße von Bad Homburg kommend fast gerade und in Gefälle verläuft, werden die Geschwindigkeitsobergrenzen nach dem Ortsschild (50 km/h) und nach dem Beginn der 30er Zone nach unseren Beobachtungen nur selten eingehalten. Bei nicht vorhandener Vorfahrt würden diese Fahrzeuge langsamer in die 30er Zone einfahren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 176/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen BFF und FDP (= Zustimmung); SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Parkzeitbegrenzung vor den Läden Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a

14.06.2018 | Aktualisiert am: 20.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2018, OF 160/15 Betreff: Parkzeitbegrenzung vor den Läden Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a Vor einigen Wochen wurden auf der Deuil-La-Barre-Straße im Bereich zwischen U-Bahn und der Ladenzeile der Dorflinde mehrere Parkwinkel angebraucht. Diese werden auch, wie erwünscht gut (und richtig) genutzt. Zur Unterstützung der erwähnten Läden sowie deren Kundschaft wär jedoch eine Begrenzung der Parkzeit innerhalt der vor diesen Läden angebrachten Winkel sindvoll. Begründung: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Parkwinkel vor den Häusern Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a mit einer Parkzeitbegrenzung von (maximal) zwei Stunden belegt werden kann. Besonders ist zu berichten, wie sich dies sich auf die Beschränkung der Parkerlaubnis vor und hinter den Winkel auswirkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3382 2018 Die Vorlage OF 160/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 15

Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - NiederEschbach - Am Hollerbusch - hier: Prüfung einer zusätzlichen verkehrsentlastenden äußeren Erschließung der geplanten Baugebiete in Nieder-Eschbach

13.04.2018 | Aktualisiert am: 10.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.04.2018, OA 243 entstanden aus Vorlage: OF 151/15 vom 27.03.2018 Betreff: Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - hier: Prüfung einer zusätzlichen verkehrsentlastenden äußeren Erschließung der geplanten Baugebiete in Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - sowie Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch -< a name="_GoBack"> eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer neu zu bauenden Straße als Entlastung und zur Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd gebaut werden kann. Der Eingriff in den Grüngürtel soll dabei minimiert werden; 2. Vorschläge zu entwickeln, die dem Ortsbeirat vorzustellen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 230 Bericht des Magistrats vom 30.09.2019, B 364 Antrag vom 04.10.2019, OF 243/15 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5309 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 18.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.05.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 243 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2678, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.05.2018 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15

B-Plan Nr. 917 „Nieder-Eschbach Süd“; Prüfung einer zusätzlich Verkehrsentlastenden äußeren Erschließung im Süden des geplanten Baugebiets

27.03.2018 | Aktualisiert am: 26.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 151/15 Betreff: B-Plan Nr. 917 "Nieder-Eschbach Süd"; Prüfung einer zusätzlich Verkehrsentlastenden äußeren Erschließung im Süden des geplanten Baugebiets Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 "Nieder-Eschbach Süd" sowie Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer zusätzlich neu ausgebauten Straße als Entlastung und Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd über eine Verlängerung des Nieder-Eschbacher Stadtweges, anschließend abknickend in Richtung zur ebenfalls geplanten Ortsrandstraße gebaut werden kann und welche Rahmenbedingungen hierzu erfüllt werden müssen (siehe Lageplan in Anlage). Im Vorfeld zum endgültigen Ausbau der Ergänzungserschließung ist bei der Prüfung noch zu berücksichtigen, dass diese neue Straße auch als Baustraße für das Baugebiet Nieder-Eschbach Süd dienen kann. Hinsichtlich der Breite der neuen Straße im Bereich nach dem Abknicken bis hin zur Ortsrandstraße sollte aus Kostengründen und geringerem Flächenverbrauch der Bau eines oder beidseitigen Gehweges und durch die Querung des Grüngürtels verzichtet werden. Im positiven Prüfungs- und Zustimmungsfalle sind begleitend zu den vertieften Planungen vorgenannter B-Pläne Nr. 917 und Nr. 516 dann zeitnah die planerischen, finanziellen und baulichen Rahmengrundlagen zu schaffen. Begründung: Die Anregung zum Bau einer zusätzlichen äußeren Erschließung für das geplante Neubaugebiet Nieder-Eschbach Süd dient zur Vorbeugung hinsichtlich einer Entlastung durch die zusätzliche Verkehre für die bereits stark belastete Deuil-La-Barre-Straße. Hinsichtlich der Umsetzung beider B-Plane zeichnet sich eine ähnliche Zeitspanne ab, so dass die Anregung in Rahmen eines Gesamtkonzepts beim Bau der Ortsrandstraße gleich mit berücksichtigt werden sollte, welche zwingende Voraussetzung für eine Anbindung der vorgeschlagenen neuen Straße ist. Anlage _BPlan (ca. 516 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 243 2018 Die Vorlage OF 151/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - hier: Prüfung einer zusätzlichen verkehrsentlastenden äußeren Erschließung der geplanten Baugebiete in Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - sowie Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer neu zu bauenden Straße als Entlastung und zur Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd gebaut werden kann. Der Eingriff in den Grüngürtel soll dabei minimiert werden; 2. Vorschläge zu entwickeln, die dem Ortsbeirat vorzustellen sind." Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Wiederkehrende Vermüllung im Umfeld einer Ruhebank am Rande des Festplatzes

20.02.2018 | Aktualisiert am: 14.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2018, OF 148/15 Betreff: Wiederkehrende Vermüllung im Umfeld einer Ruhebank am Rande des Festplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Grünflächenamt aufzufordern, dass die Parkbank am Weg im Rande des Festplatzes angrenzend des Katholischen Kindergartens ersatzlos entfernt wird und diese auf der anderen Seite des Festplatzes vor den Kurzparkplätzen direkt angrenzend am Gehweg der Deuil-La-Barre-Straße versetzt wird. Der genaue neue Standort ist vorher mit dem Ortsvorsteher abzustimmen. Begründung: In den vergangenen Monaten wurden durch uneinsichtige Zeitgenossen an dieser Stelle verstärkt Abfälle wie Speisereste, Verpackungsmüll, leere Flaschen (teilweise in Scherben) hinterlassen. Diese Verunreinigungen erfolgen vielfach durch angetrunkene Personen, die sich dort über einen langen Zeitraum täglich treffen. Es handelt sich dabei in letzter Zeit vermehrt um osteuropäische Tagelöhner, die unzureichend der deutschen Sprache mächtig sind, und oft jegliches Unverständnis für deren verkehrtes Handeln offenbaren, wenn man diesen Personenkreis darauf hinweist. Obwohl sich unmittelbar in der Nähe der Ruhebank Abfallbehälter befinden werden diese nicht benutzt oder sind durch den hohen Konsum an Alkoholika sowie Fast-Food-Speisen bzw. deren Verpackungen leider schnell überfüllt. Wenn jetzt wieder die Temperaturen steigen, ist erneut ein steigender Besuch eingehend mit oft lautstarken Lärmen und Gegröle bis spät in die Nachtstunden durch diesen Personenkreis zu erwarten. Da im Umfeld der dortigen Parkbank auch schon Reste von Drogenartikel wie gebrauchte Spritzen, Drogentütchen hinterlassen wurden (und dies unmittelbar am Gelände des Katholischen Kindergartens), sollte u.a. deshalb diese Bank auf Grund ihrer hinteren, für diejenigen Nutzer ungestörten Lage, entfernt werden. Vor dem Hintergrund, dass die CDU und der Ortsbeirat im Rahmen eines seniorengerechten und dahingehend mobilen Umfeldes im Grundsatz für die Aufstellung von Bänken für ältere und gebrechliche Menschen sind, sollte daher die Bank statt dessen an eine gut einsehbare Stelle, die diesem älteren Benutzerkreis dann auch weiter zu Gute kommt, neu aufgestellt werden. Es bietet sich hier die andere Seite des Festplatzes zur Deuil-La-Barre-Straße hin an. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 148/15 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Schulwegsicherung in der Deuil-La-Barre-Straße Höhe U-Bahnschranke

09.11.2017 | Aktualisiert am: 14.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2017, OF 135/15 Betreff: Schulwegsicherung in der Deuil-La-Barre-Straße Höhe U-Bahnschranke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Lichtzeichenanlage der Bahnschranken dahin gehend erweitert werden kann, dass sie die beiden Fußgängerüberwege östlich und westlich der Bahn über die "Deuil-La-Barre-Straße" mit einbezieht und somit für alle Benutzer und besonders für Schulkinder der Grundschule sicherer gestalten kann. Begründung: Die beiden Überwege sind in unmittelbarer Nähe der Schranke als Zebrastreifen ausgeführt. Schüler der Straßen "Georg-Büchner-Str.", " An der Bornhohl" und "Am Hollerbusch" müssen auf ihrem Schulweg außer den U-Bahngleisen auch die "Deuil-La-Barr-Str." queren. Im Berufsverkehr ist diese Straße, nicht zuletzt wegen der Schließzeiten der Bahnschranke, derart überbelastet, dass nach Öffnung der Schranke die meisten Pkw-Fahrer "Alles daran setzen" schnell über die sich bald wieder schließende zu gelangen. Selbst Erwachsene, aber besonders Kinder, werden an den Zebrastreifen fahrlässig oder vorsätzlich "übersehen". Nach Realisierung des Neubaugebiets "Am Hollerbusch" werden auch diese Bewohner davon betroffen sein. Als Beispiel einer Lösung verweisen wir auf die vergleichbare Stadtbahn-Kreuzung mit der "Homburger-Landstr." in Bonames. Zudem könnte der östliche Überweg ca. 10m nach Westen zwischen Kiosk und Haus-Nr. 24, also dichter an die Schranke, verlegt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 24.11.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Baustellenverkehr der Neubaugebiete nicht durch die engen Straßen der Bestandssiedlung zulassen

09.11.2017 | Aktualisiert am: 29.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2017, OF 136/15 Betreff: Baustellenverkehr der Neubaugebiete nicht durch die engen Straßen der Bestandssiedlung zulassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert bei der Planung der Neubaugebiete "Nieder-Eschbach Süd" und "Am Hollerbusch" eine "Baustraße" für den dazu benötigten Schwerverkehr einzuplanen. Begründung: Die vorhandenen Straßen der Bestandsbebauung sind schmal, die Fußwege meist nur einen Meter breit und für große Baufahrzeuge nicht geeignet. Zudem würden Kinder, die diese schmalen Wege als Schulwege benutzen, besonders gefährdet. Eine temporäre Baustraße könnte u.U. unter Einbeziehung der vorhandenen U-Bahn-Unterführung direkt zur "Homburger-Landstraße" geführt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 24.11.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 136/15 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Prüfung einer neuen Straßenanbindung für die Neubaugebiete Nieder-Eschbach - Süd und NiederEschbach - Am Hollerbusch

26.10.2017 | Aktualisiert am: 22.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2017, OF 128/15 Betreff: Prüfung einer neuen Straßenanbindung für die Neubaugebiete Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Durch die beiden Neubaugebiete in Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Echbach - Am Hollerbusch wird es zu einer Erhöhung des Verkehrsdrucks aus diesen Gebieten durch bestehende Wohnstraßen auf die Deuil-La-Barre-Straße kommen. Diese Wohnstraßen werden dann auf Grund ihrer Ausprägung (Enge) deutlich mehr belastet werden. Die Deuil-La-Barre-Straße ist bereits heute in weiten Stunden der Hauptverkehrszeiten -auch bedingt durch den zunehmenden Durchgangsverkehr - deutlich überlastet. Dies wird sich durch die beiden Neubaugebiete noch verstärken. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten, ob zur Entlastung beziehungsweise zur Vorbeugung der beschriebenen Verkehrssituation eine neue Straßenverbindung aus dem Baugebiet Nieder-Eschbach - Süd heraus über den südlichen Teil der Georg-Büchner-Straße und dann entlang der alten und neuen Ortsrandes zur Homburger Landstraße hin erstellt werden kann. Dabei ist ein plangleicher Übergang der U-Bahn-Linie zu berücksichtigen. Auch sind bauliche Maßnahmen zu berücksichtigen, die eine Verlagerung des bisherigen Verkehrs von der Deuil-La-Barre-Straße zur Homburger Landstraße hin verhindern. Die neue Straße soll die Ausdehnung einer "normalen" Wohnstraße nicht überschreiten, aber mit einem Fuß/Radweg versehen sein. Begründung: Es ist davon auszugehen, dass der größte Teil des Verkehrs aus den beiden Neubaugebieten in Richtung des Autobahnanschlusses Nieder-Eschbach oder Bad Homburg führen wird. Dieser Verkehr wird durch die skizzierte Straße aus bestehenden Wohngebieten herausgehalten und kann für letzter auch eine neue Anbindung an die Homburger Landstraße bieten. Die Inanspruchnahme von Flächen des geplanten GrünGürtelParks Nieder-Eschbach ist durch die Führung entlang des Ortsrandes minimiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 202 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 202 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 128/15 wird bis zur Sitzung am 16.02.2018 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 128/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Verkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße

07.10.2017 | Aktualisiert am: 14.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2017, OF 127/15 Betreff: Verkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße Anlässlich der letzten Begehung des Ortsbeirats mit einem Vertreter der Straßenverkehrsbehörde wurde besonders das Thema "Verkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße" intensiv erörtert. Die von einzelnen Mitgliedern des Ortsbeirats vorgebrachten Ideen wurden diskutiert und für zielführend, auch vom städtischen Vertreter, erachtet. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen für die Deuil-La-Barre-Straße vorzunehmen. 1. An der Deuil-La-Barre-Straße wird auf die gesamte Länge, vom Ortseingang bis zum Kreisel an der Homburger Landstraße beidseitig "Rechts vor links" eingeführt. Die bestehenden Vorfahrtsregelungen werden aufgehoben. 2. Zwischen den Straßen "An der Walkmühle" und "Prager Straße" wird das Halteverbot ortsauswärts aufgehoben. Diese Straßenseite wird genau wie die gegenüberliegende Seite zum Halten und Parken freigegeben. Begründung: Noch immer und seite ein paar Jahren zunehmend wird die Fahrt durch Nieder-Eschbach als Ausweichstrecke genutzt, besonders, wenn die Autobahn A5 durch Staus verstopft ist. Die relativ gerade Deuil-La-Barre-Straße wird zudem trotz bestehender 30-km-Begrenzung sehr häufig viel zu schnell befahren, teilweise als Rennstrecke benutzt. Um dieser Raserei und dem Ausweichverkehr Einhalt zu gebieten scheinen die o.a. Maßnahmen sinnvoll und wurden vom Straßenverkehrsamt begrüßt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 19.01.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 18.05.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 18.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 10. August 2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 15 am 10.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 15

Neue private Stellplätze in Bebauungsplänen auf Elektromobilität vorbereiten

23.07.2017 | Aktualisiert am: 27.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2017, OF 115/15 Betreff: Neue private Stellplätze in Bebauungsplänen auf Elektromobilität vorbereiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: In den zur Zeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen Nieder-Esdibadi-Süd und Am Eschbachtal/Harheimer Weg sind für alle KFZ-Stellplätze die Voraussetzungen für eine private Installation von Ladevorrichtungen für Elektro-Fahrzeuge vorzusehen. Dies können unter andern Leerrohre und Flächen für die Ladevorrichtungen sein. Begründung: Bei privaten Stellplätzen zum Beispiel in Quartiers- oder Tiefgaragen, die einer Eigentümergemeinschaft oder Wohnungsbaugesellschaft gehören, darf die endgültige private Installation und Nutzung nicht von der Zustimmung dieser Gemeinschaften oder Gesellschaften gemacht werden, besonders nicht, wenn dadurch zum gegebenen Zeitpunkt Umbaumaßnahmen erforderlich wären. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 18.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 115/15 wird bis zur Sitzung am 3. November 2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 6 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 115/15 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass der Tenor um das Baugebiet Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch ergänzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 115/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 CDU, 2 SPD und FDP gegen 1 CDU, GRÜNE und BFF (= Annahme); 1 CDU und 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Erneuerung der Sperrflächen in der Albert-Schweitzer-Straße

08.06.2017 | Aktualisiert am: 28.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2017, OF 111/15 Betreff: Erneuerung der Sperrflächen in der Albert-Schweitzer-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, das Straßenverkehrsamt möge veranlassen, dass die vorhandenen stark verblichenen Sperrflächen auf der Fahrbahn vor den jeweiligen Stichwegen zu den Reihenhäusern erneuert werden. Begründung: Da die seit Jahren aufgebrachten Sperrlinien kaum noch zu erkennen sind, werden immer öfters Fahrzeuge vor den Fußstichwegen derart abgestellt, dass Rettungsdienste und Müllabfuhr die dahinter liegenden Häuser nicht oder nur schwer erreichen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 23.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1862 2017 Die Vorlage OF 111/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30

21.04.2017 | Aktualisiert am: 27.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2017, OF 96/15 Betreff: Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zusammen mit dem Land Hessen (Hessen Mobil) die Entklassifizierung der Homburger Landstraße (z.Zt. L 3003) im Ortsbereich Nieder-Eschbach schnellst möglich vorzunehmen und in die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren Weiterhin wird der Magistrat gebeten bis zum 1. August 2017 1. den Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen der Einmündung Urseler Weg und der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) 2. den Bereich zwischen der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) und den Standort des ausgelagerten evangelischen Kindergartens (Gelände der Fa. Lesser) - zeitlich befristet für den Betrieb der Auslagerung - - entweder in die vorhandene Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren - oder mit einem Tempo-30-Limit zu versehen. Begründung: Ab dem 1. August 2017 ist der Weg von und zum ausgelagerten Kindergarten besonders zu schützen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.02.2017, OF 76/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1458 2017 1. Die Vorlage OF 76/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 15

Zwei Sitzbänke im Ortsgebiet von Nieder-Eschbach

04.04.2017 | Aktualisiert am: 27.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 93/15 Betreff: Zwei Sitzbänke im Ortsgebiet von Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten je eine Sitzbank neu aufstellen: - an der Grünflächen Urseler Weg Ecke Tannenweg direkt gegenüber der Einmündung An der Walkmühle - an der Ecke des Festplatzes Deuil-La-Barre-Straße Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße beim Partnerschaftsschild. Begründung: Während einer Ortsbegehung des VDK Nieder-Eschbach in 2016 wurde das Fehlen von Sitzbänken gerade für ältere Mitbürger beklagt. Beide Standorte kommen besonders Einkaufenden, der Standort Urseler Weg auch Besuchern des Friedhofes zu Gute. Beide Standorte sind gut einsehbar. Beide Bilder: M. Paul 2017 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die beiden Spiegelstriche der Vorlage OF 93/15 getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1457 2017 Die Vorlage OF 93/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Spiegelstrich nachfolgenden Wortlaut aufweist: "An der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe des Festplatzes. Beide Standorte sind vorweg mit dem Ortsvorsteher abzusprechen." Abstimmung: Erster Spiegelstrich: Annahme bei Enthaltung BFF Zweiter Spiegelstrich: 5 CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Tempo-30-Beschilderung auf Teilen der Homburger Landstraße

04.04.2017 | Aktualisiert am: 27.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 94/15 Betreff: Tempo-30-Beschilderung auf Teilen der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird wiederum gebeten, den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg mit Tempo- 30-Schildern zu versehen. Begründung: Der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstraße ist als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008), kann also nicht einer Tempo-30-Zone zugeordnet werden. Der erwähnte Abschnitt hat allerdings den Charakter einer normalen Ortsstraße. Wir aus dem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 5.4.2017 hervorgeht, ist in Schwanheim für eine vergleichbare Situation eine Lösung gefunden worden. Dies wünscht der Ortsbeirat auch für Nieder-Eschbach. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 94/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Erwerb von Flächen zum Zwecke zukünftiger Bebauung im Frankfurter Norden

04.04.2017 | Aktualisiert am: 27.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 92/15 Betreff: Erwerb von Flächen zum Zwecke zukünftiger Bebauung im Frankfurter Norden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten je eine Sitzbank neu aufstellen: - an der Grünflächen Urseler Weg Ecke Tannenweg direkt gegenüber der Einmündung An der Walkmühle - an der Ecke des Festplatzes Deuil-La-Barre-Straße Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße beim Partnerschaftsschild. Begründung: Während eine Ortsbegehung des VDK Nieder-Eschbach in 2016 wurde das Fehlen von Sitzbänken gerade für ältere Mitbürger beklagt. Beide Standorte kommen besonders Einkaufenden, der Standort Urseler Weg auch Besuchern des Friedhofes zu Gute. Beide Standorte sind gut einsehbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 92/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach

21.02.2017 | Aktualisiert am: 27.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2017, OF 76/15 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach Vorgang: ST 1560/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stellungnahme des Magistrates wird zurückgewiesen, sie ist weder hilfreich noch zielführend und widerspricht der geübten Praxis im weiteren Verlauf der Homburger Landstraße. Der Magistrat wird wiederum gebeten, die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern (wie bereits während Ortsbegehung im Jahr 2016 besprochen). Begründung: In der ST 1560 / 2016 wird darauf hingewiesen, dass der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstaße als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008). Dies ist de Jure richtig, genauso wie der weitere Verlauf durch Bonames Richtung Frankfurter Berg sowie der alten AS Bonames. Diese Klassifizierung erfolgte bereits vor mehreren Dekaden, als heute vorhandenen und genutzen Straßen und Anschlüsse wie die Anna-Lindt-Allee und die AS Nieder-Eschbach bei weitem noch nicht vorhanden waren. Der erwähnte Abschnitt hat heute lediglich den Character einer normalen Ortsstraße. Dies gilt auch für den weiteren Verlauf der Homburger Landstraße ab der Einmündung Berner Straße bis Bonames sowie durch Bonames hindurch. Hier ist bereits heute, trotz Klassifizierung, eine Tempo-30-Zone ausgewiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.04.2017, OF 96/15 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1560 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 76/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1458 2017 1. Die Vorlage OF 76/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Sperrflächenschraffierung gegenüber der Ein- und Ausfahrt der Total-Tankstelle auf der Straße An der Bornhohl im Bereich der Einmündung zur Deuil-La-Barre-Straße aufbringen

23.01.2017 | Aktualisiert am: 15.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2017, OF 73/15 Betreff: Sperrflächenschraffierung gegenüber der Ein- und Ausfahrt der Total-Tankstelle auf der Straße An der Bornhohl im Bereich der Einmündung zur Deuil-La-Barre-Straße aufbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, bei der nächsten Begehung mit dem Straßenverkehrsamt die Aufbringung einer gestreiften Sperrfläche gegenüber der Ein- und Ausfahrt der dort ansässigen Total-Tankstelle mit dem Ziel, dass dort nicht geparkt wird anzuregen. Begründung: Da in diesem Bereich, oft auch innerhalb des bereits nach der STVO verbotenen 5 m Abstandes hin zur Einmündung, geparkt wird, haben größere LKW, wie z.B. auch Tankfahrzeuge, die die dort ansässige Tankstelle beliefern, große Schwierigkeiten das Tankstellengrundstück aufgrund des dann zu geringen Schleppwinkels zu verlassen. Vor diesem Hintergrund sollten Schraffierungen auf der Fahrbahn unterstützend hinweisen, dass dort nicht geparkt werden sollte. Es fallen dann 1-2 Halteplätze für PKW weg. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 10.02.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 73/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FREIE WÄHLER

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Verkehrsspiegel gegenüber Einmündung An der Walkmühle in die Deuil-La-Barre-Straße anbringen

23.01.2017 | Aktualisiert am: 15.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2017, OF 72/15 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber Einmündung An der Walkmühle in die Deuil-La-Barre-Straße anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass im Bereich der Einmündung der Straße "An der Walkmühle" in die Deuil-La-Barre-Straße ein Verkehrsspiegel so installiert wird, dass Fahrzeugführer vor der Einfahrt in die Deuil-La-Barre-Straße die auf der rechten Seite durch ein Sichthindernis (Grundstückseinfriedung) verdeckten Fußgänger auf dem Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße frühzeitiger und besser erkennen können. Begründung: Der Vorschlag dient der Sicherheit. Es kam in der Vergangenheit öfter zu brenzligen Situationen in der Fußgänger/innen gefährdet wurden. Die Ecke mit dem Bürgersteig ist schlecht einsehbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 10.02.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1205 2017 Die Vorlage OF 72/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße und Kreisel DeuilLaBarreStraße (Gemarkung NiederEschbach)!

10.11.2016 | Aktualisiert am: 28.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 62/15 Betreff: Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße und Kreisel Deuil-La-Barre-Straße (Gemarkung Nieder-Eschbach)! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen, ob auf diesem Abschnitt eine Abmarkierung von der Fahrbahn für Radfahrer in nördlicher Richtung möglich ist. Begründung: Auf diesem Abschnitt besteht z.Z. auf der "Westseite" ein kombinierter Fuß-/Radweg für beide Richtungen. Für die Richtung "Süden" ist das für Radler in Ordnung, für die nördliche Fahrtrichtung müssen sie aber am Anfang und Ende des Abschnitts die Fahrbahn queren. Da dies umständlich und gefährlich ist, fahren die meisten Radfahrer einfach auf der Straße weiter. Da auf diesem Streckenabschnitt der Kraftverkehr, verleitet durch die breiten Fahrspuren, meist zu schnell unterwegs ist, würde eine Reduzierung der Fahrbahnbreite in Verbindung mit der Schaffung einer Radspur u.E. einen doppelten Gewinn für die Verkehrssicherheit darstellen. Bei einer späteren Installation eines Verkehrskreisels an der oben beschriebenen Kreuzung wäre die neue Fahrbahnaufteilung ohne Aufwand adaptierbar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 932 2016 Die Vorlage OF 62/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 1 SPD und BFF gegen 1 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 3 SPD, GRÜNE und FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse

24.08.2016 | Aktualisiert am: 14.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2016, OF 35/15 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass das Straßenverkehrsamt und das Straßenbauamt einen Zebrastreifen auf der Deuil-La-Barre-Straße in der Höhe der Glockengasse als weiteren sicheren Übergang, insbesondere für die Schulkinder, die aus der Glockengasse kommen, einrichten möge. Ein Zebrastreifen an dieser Stelle wird neben dem Ortsbeirat auch von der örtlichen Grundschule sowie Schulelternbeirat begrüßt. Dieser soll dann im neuen Schulwegeplan aufgenommen werden. Im Falle einer noch vorher durchzuführenden Verkehrszählung zur Frequentierung dieses Bereichs gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zur Einrichtung von Straßenquerungen ist die Zählung dann vordringlich in den Zeiten morgens von 7.00 - 9.00 Uhr vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Zählung ist dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Bei der letzten Ortsbegehung mit der Straßenverkehrsbehörde wurde der Vorschlag zur Einrichtung eines Zebrastreifens ohne eine Wertung aufgenommen. Die Begründung zum Vorschlag sei den Vertretern der Behörde nachvollziehbar, so dass empfohlen wurde, im Rahmen eines Antrags seitens des Ortsbeirats, diesen Vorschlag näher prüfen zu lassen, da ein Bedarf durchaus zu erkennen war. Vor dem Hintergrund einer generellen Bedarfsprüfung zur Einrichtung von Zebrastreifen, Ampelanlagen etc. zur Querung von Straßen ist ggf. noch eine Verkehrszählung hinsichtlich der Belastung und Frequentierung der Straße notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2016, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 564 2016 Die Vorlage OF 35/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "in Höhe der Glockengasse" das Wort "(Sparkasse)" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Beseitigung der Fahrbahnschäden in der Albert-Schweitzer-Straße

24.08.2016 | Aktualisiert am: 14.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2016, OF 36/15 Betreff: Beseitigung der Fahrbahnschäden in der Albert-Schweitzer-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Amt für Straßenbau und Erschließung möge den Fahrbahnzustand der Albert-Schweitzer- Straße in ihrer Gesamtheit in Augenschein nehmen und eine vernünftige Sanierung, geprägt von Nachhaltigkeit, planen. Begründung: Diese Straße wurde in den letzten Jahren immer mal wieder an aufgetretenen Schadstellen ausgebessert oder in kleineren Abschnitten erneuert. Durch mehrmalige Umleitungen der Buslinien 27 und 29 in den letzten zwei Jahren durch diese Straße hat die Fahrbahndecke zusätzlich stark gelitten, so dass selbst erneuerte Abschnitte unter der Last der schweren Fahrzeuge gleich wieder beschädigt wurden. Besonders in den Bereichen der Auf Pflasterungen sind die Bitumenkanten gebrochen und abgesenkt und Pflastersteine lose, abgesenkt oder herausgerissen. Fahrzeuge mit kleinen Rädern (z.B. Motorroller) schlagen besonders in die Vertiefungen und drohen Schaden zu nehmen. Auch können Fahrzeuge durch herausgerissene Steine beschädigt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 565 2016 Die Vorlage OF 36/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach

09.08.2016 | Aktualisiert am: 14.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2016, OF 38/15 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Kreuzung/Einmündung Urseler Weg. zu erweitern: Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2016, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 38/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 567 2016 Die Vorlage OF 38/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II; Verkehrslenkung durch geänderte intelligente Ampelphasen

13.06.2016 | Aktualisiert am: 07.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2016, OF 22/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II; Verkehrslenkung durch geänderte intelligente Ampelphasen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Verkehrsträger Hessen Mobil und der Traffic die Ampelphasen an den Kreuzungen der L 3008 /Nieder-Erlenbacher Str. bei Nieder-Erlenbach sowie L3008/L3205/ K871 bei Ober-Erlenbach zu Berufsverkehrszeiten überprüft und so angepasst werden, dass Pendlerfahrzeuge aus der Wetterau weiter mehr und schneller die großräumigen Umfahrungsstraßen (L 3008/L3205) in Richtung Bad Vilbel zur B3 oder Bad Homburg v.d. Höhe (zum Ostring) nutzen statt die Durchfahrt in Nieder-Eschbach über die Deuil-La-Barre Straße als Schleichweg bis hin zum AS Nieder-Eschbach im Berufsverkehr zu suchen. Durch längere Wartezeiten sollten zu diesen Zeiten morgens die Einfahrten in die Zufahrtsstraßen Richtung Nieder-Eschbach für die Stadteinpendler unattraktiver und somit eine mögliche Verlagerung des Verkehrs erzielt werden. Begründung: Der Ortsbeirat sieht mit der Einrichtung von wechselseitig intelligenten Ampelphasen mit einer längeren Wartedauer im Berufsverkehr beim Einfahren in die Nieder-Eschbacher Zufahrtsstraßen einen weiteren Baustein für eine Verkehrsberuhigung für die Deuil-La-Barre-Straße. Vor dem Hintergrund, dass auch die Belange des ÖPNV (Busverkehr der Linien 29 von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach) zu berücksichtigen sind, ist auch die Traffic zu beteiligen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 01.07.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 311 2016 Die Vorlage OF 22/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße hier: Konzept zur Anlegung von wechselseitigen Parkflächen auf der Fahrbahn

08.05.2016 | Aktualisiert am: 08.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2016, OF 13/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße hier: Konzept zur Anlegung von wechselseitigen Parkflächen auf der Fahrbahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu veranlassen, dass in Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt, Straßenbauamt und Traffic (für die Buslinien 27 und 29) mit dem Ziel einer Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre- Straße im Bereich zwischen U-Bahn-Übergang und Ortsausfahrt nach Nieder-Erlenbach (die Hohl) auf der Fahrbahn eine wechselseitige Parkmöglichkeit mit eventuell zusätzlichen verkehrsbaulichen Schutzhindernissen geprüft wird. Vor Einrichtung der Parkflächen und erforderlicher baulicher Maßnahmen ist die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat sieht mit der Einrichtung von (ggf. wechselseitig) den abschnittsweisen verengenden Straßenquerschnitt durch die vorgegebenen Parkflächen auf der Fahrbahn als einen kostengünstigen Baustein zur nachhaltigen Geschwindigkeitsdrosselung und zusätzliche Maßnahme für eine Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße. Außerhalb des Berufsverkehrs wird in der Straße oft die Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 nicht eingehalten. Hierzu ist über die gesamte Länge der Straße bis zum Ortsausgang ein Planungsvorschlag zu erarbeiten. Vor dem Hintergrund, dass auch die Belange des ÖPNV (Busverkehr der Linien 27 und 29) zu berücksichtigen sind, ist auch die Traffic zu beteiligen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 03.06.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 122 2016 Die Vorlage OF 13/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Sicherheit in der Albert-Schweitzer-Straße erhöhen!

13.04.2016 | Aktualisiert am: 11.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2016, OF 8/15 Betreff: Sicherheit in der Albert-Schweitzer-Straße erhöhen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus Sicherheitsgründen möge der Magistrat dafür Sorge tragen, dass die Büsche am Fahrbahnrand der Grünfläche in der "Albert-Schweitzer-Straße" zwischen der Haus-Nr. 52 (Hochhaus) und der Stele "Partnerschaft mit Deuil-La-Barre" entfernt oder umgesetzt werden, damit dort ein ca. 1m breiter einsehbarer Streifen frei von sichtbehindernden Büschen geschaffen wird. Wenn möglich sollten die Büsche im inneren Bereich der Grünfläche wieder eingesetzt werden. Außerdem sollte zusätzlich eine Parkänderung hinsichtlich eines evtl. Seitenwechsel überprüft werden. Parkende PKWs würden dann einen Sicherheitsabstand zwischen Grünfläche und Fahrbahn herbei führen. Als angenehmer Nebeneffekt entstünden sogar zusätzlich 2 Stellplätze. Begründung: Auf einer Länge von ca. 32 Meter wachsen Büsche unterschiedlicher Größe direkt am Fahrbahnrand. Ein Gehweg fehlt dort gänzlich. Kinder spielen in diesen Büschen, verstecken sich darin, spielen Nachlauf u.ä. und laufen oder fahren mit Kinderrädern oder Rollern unvermittelt rein und raus über die Fahrbahn.Die Fahrzeuge müssen zur Zeit aber dicht an den Büschen vorbeifahren, da auf der anderen Straßenseite geparkt wird. Es kam dadurch schon mehrfach zu Beinahe-Unfällen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2016, TO I, TOP 19 Die GRÜNE-Fraktion gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "In der gedruckten Tagesordnung vom 15.04.2016 wurde unter Tagesordnungspunkt 19 als Antragsteller die BFF und die GRÜNEN genannt. Die GRÜNE-Fraktion im Ortsbeirat 15 war weder formal noch inhaltlich an der Formulierung des Antrages beteiligt. Es handelt sich ausschließlich um einen Antrag der BFF-Fraktion im Ortsbeirat 15." Beschluss: Die Vorlage OF 8/15 wird als Auftrag an den Ortsvorsteher beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Albert-Schweitzer-Straße: Einmündung frei halten!

12.04.2016 | Aktualisiert am: 11.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2016, OF 11/15 Betreff: Albert-Schweitzer-Straße: Einmündung frei halten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Herr Ortsvorsteher wird gebeten, auf einem Ortstermin die Problematik des "wilden Parkens" an der Einmündung der Seitenstraße (bei Hausnummer 52) der Albert-Schweitzer-Straße zu klären. Eine mögliche Lösung ist durch Markierungen auf der Fahrbahn gegeben. Begründung: Fahrzeuge, wie die im Bild gezeigten, blockieren häufig die Einmündung in die Seitenstraße der Albert-Schweitzer-Straße. Häufig stehen PKW weiter links als der mit dem Pfeil markierte, was die Lage verschlechtert. Hierdurch ist die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge, aber auch für die FES blockiert. Das muss nicht sein! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 11/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Ideen

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gebrauchsfreundlichere Straßennamen bei Neubenennungen

09.11.2014

Bei Straßen, die nach Personen benannt werden, war es früher üblich, nur den Nachnamen in den Straßennamen aufzunehmen, heute ist es meist Vor- und Nachname. Das führt zu langen Namen, was beim Schreiben von Adressen, insbesondere in vorgegebene Felder in Formularen, wenig praktisch ist. Ich plädiere dafür, nur aus wichtigem Grund den Vornamen in Straßennamen aufzunehmen (z.B. um die Albert-Schweitzer-Straße von der Schweizer Straße zu unterscheiden) - aber auch überhaupt nur sehr zurückhaltend Straßen nach Personen zu benennen, sofern diese nicht allgemein bekannt sind oder die Schreibweise trivial ist. Denn das ist das andere Problem - die Notwendigkeit, Straßennamen bei der mündlichen Übermittlung zu buchstabieren. Konkreter beispielhafter Alternativvorschlag: Noch nirgends habe ich die selbstverständlich gewordenen und doch von Erfindungsreichtum zeugenden Gegenstände des Alltags gewürdigt gesehen, also z.B. eine Kugelschreiber-, Büroklammer-, Briefmarken- oder Schlüsselstraße.

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Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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