Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 299/15 Betreff: Straßeneinmündung sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird beauftragt den 5m-Bereich der Einmündung "Albert-Schweitzer-Straße" in die "Deuil-La-Barre-Straße" durch z.B. Parkwinkel, Schraffierung oder andere geeignete Maßnahmen deutlicher kenntlich zu machen. Begründung: Der 5m-Bereich an dieser stärker befahrenen Kreuzung ist häufig zugeparkt, teilweise durch einen "Kastenwagen" verstellt, was wegen der Größe des Fahrzeugs zur Unübersichtlichkeit und Gefährdung von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern führt. Vorwiegend sind die Verstöße abends, nachts und an Wochenenden zu beobachten, wenn das Ordnungsamt nicht einschreitet. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 298/15 Betreff: Schließzeiten der Schranken in Nieder-Eschbach und Bonames verringern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es durch Sensibilisierung der U-Bahn-Fahrer möglich ist die Schließzeiten der Schranken in der "Deuil-La-Barre-Straße" und "Homburger-Landstraße" auf die nötige Mindestzeit zu reduzieren. Begründung: Seitens verschiedener aufmerksamer Bürger wurde berichtet, dass einige Fahrer, die ihre Fahrt in "Nieder-Eschbach" beginnen, sehr früh ihren Fahrweg "frei schlüsseln", was zu unnötigen langen Schließzeiten der Schrankenanlage dort führt. Des Weiteren wurde berichtet, dass einzelne Fahrten auf der Strecke nach "Bonames" nicht mit den üblichen 70 km/h, sondern deutlich langsamer gefahren werden. Auch das führt zu unnötig langen Schließzeiten der Schrankenanlage in "Bonames". In beiden Fällen wird der Individualverkehr inkl. der Buslinien unnötig ausgebremst. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2024, OF 286/15 Betreff: Verkehrssicherheit Fußweg Deuil-La-Barre-Straße herstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert schnellst möglich die Löcher und Stolperfallen des Gehwegs vor den Hausnummern 61 bis 63 der "Deuil-La-Barre-Straße" (frühere Filiale der Frankfurter Sparkasse) zu beseitigen und die verursachenden offensichtlich abgestorbenen Bäume ersatzlos zu entfernen. Begründung: Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass die dort auf engstem Raum gepflanzten Bäume sich nicht richtig entwickeln konnten, ihre Wurzeln die Baumscheiben anhoben und das Verbundpflaster unterhöhlt wurde. Es besteht nach unserem Dafürhalten akute Unfallgefahr! Da der benannte Gehweg für Bäume zu schmal ist, bitten wir von Ersatzpflanzungen abzusehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5100 2024 Die Vorlage OF 286/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU, GRÜNE, und SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 81/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Urseler Weg - Aufstellen von Pollern am Zebrastreifen an der Otto-Hahn-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Nutzung des Zebrastreifens an der Otto-Hahn-Schule (OHS) Ecke Urseler Weg/Albert-Schweitzer-Straße durch das Aufstellen von Pollern sicherer zu machen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Auf dem Urseler Weg kommt es - insbesondere zu den Stoßzeiten (morgens zwischen 07.30 und 9 Uhr und mittags zwischen 13-14 Uhr) zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Der Teilabschnitt auf Höhe der OHS leidet unter dem Verkehr der Eltern, die ihre Kinder zu den Kitas Gladiolenstraße oder Hexenkessel bringen bzw. abholen und dem Verkehr der Lehrkräfte und Schüler der OHS. Dazu kommt der Durchgangsverkehr, der der überlasteten Deuil-La-Barre-Straße ausweicht, dem Linienbusverkehr (Linie 29) und nicht zuletzt dem normalen (Berufs-)Verkehr der Anwohner des Urseler Wegs und seiner Nebenstraßen. Durch die (teilweise verkehrswidrig) parkenden Fahrzeuge an der Einmündung Albert-Schweitzer-Straße in den Urseler Weg ist es wegen der hierdurch eingeschränkten Sicht für die Schüler mit Gefahren verbunden, den Zebrastreifen zu nutzen. Problemlösung: Die freie Sicht vom Seitenrand aus ist entscheidend für die Sicherheit beim Überqueren des Urseler Wegs. Damit die Sicht auch für die vorbeifahrenden Fahrzeuge verbessert wird, sollen auf der Seite hin zur Albert-Schweitzer-Straße 1,5 Meter vor und 1,5 Meter hinter dem Zebrastreifen Poller aufgestellt werden, um den ruhenden Autoverkehr fernzuhalten. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1139 2021 Die Vorlage OF 81/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 76/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und U-Bahn-Überweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der Einmündungen der Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße, Dahlienstraße und Albert-Schweitzer-Straße einen Spiegel anzubringen, um die gefahrlose Einfahrt auf den im oberen Bereich vorfahrtberechtigten Urseler Weg zu ermöglichen. Begründung: Gründe: I. Problem/Verkehrskonflikt: Die im Urseler Weg - auch regelkonform parkenden Fahrzeuge - versperren beim Herausfahren aus den Nebenstraßen die Sicht auf den vorfahrtberechtigten Verkehr im Urseler Weg. Es ist nur durch vorsichtiges Herantasten bis in die Fahrbahnmitte möglich, auf den sich im Urseler Weg befindlichen bzw. nähernden Verkehr zu schauen. Verhindert der Verkehr auf dem Urseler Weg die Einfahrt, steht das Fahrzeug quer zur Fahrbahn und der Fahrzeugführer muss sich vorwerfen lassen, die Vorfahrt des auf dem Urseler Weg sich nähernden Fahrzeuges verletzt zu haben. Im Bereich der Einmündung der Ludwig-Quidde-Straße kommt hinzu, dass die Verkehrsteilnehmer aus der Homburger Landstraße noch mit deutlich höherer Geschwindigkeit in den Urseler Weg einfahren und es so häufig zu Beinahe-Kollisionen mit Fahrzeugen kommt, die gerade dabei sind, die Ludwig-Quidde-Straße zu verlassen. Unmöglich wird die Situation, wenn die Busfahrer den Bus zwischen Homburger Landstraße und Ludwig-Quidde-Straße ortseinwärts zur Ruhepause abstellen und damit auch noch die Sicht auf den Verkehr, der aus der Homburger Landstraße kommt, versperren. Auf der Seite der ortseinwärts gesehen rechts einmündenden Straßen Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße und Albert-Schweitzer-Straße kommt hinzu, dass der Urseler Weg Teil des Schulweges ist. Häufig versperren die Fahrzeuge, die gerade dabei sind, in den Urseler Weg einzufahren, für die Schulkinder den Überweg. Die Fahrer übersehen dabei sehr häufig, da ihre Konzentration auf den Verkehr gerichtet ist, Schulkinder, die die Straße vor und nicht hinter den Fahrzeugen queren möchten. II. Problemlösung: Eine kostengünstige Rechts-vor-Links-Regelung, die sämtliche Einfahrtprobleme lösen würde, kommt nach Auskunft der Stadt wohl derzeit nicht in Betracht. Abhilfe könnten Spiegel bringen, da sie eine gefahrlose Einsicht auf den Urseler Weg ermöglichen würden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 76/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 931 2021 Die Vorlage OF 76/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 70/15 Betreff: Aktueller Verfahrensstand Bebauungsplanverfahren Nr. 920 Am Hollerbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Vertreter des Stadtplanungsamtes in den Ortsbeirat zu entsenden, um über den Verfahrensstand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 Am Hollerbusch, insbesondere die Planungsziele und den Planungsverlauf, zu berichten. Begründung: Der Homepage des Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main ist zu entnehmen: "Planungsziele Innerhalb des Geltungsbereichs sind zurzeit zwei Gärtnereien angesiedelt. Beide Flächen sollen zur Abstimmung der Entwicklung hinsichtlich der Erschließung und ergänzender Maßnahmen im Zusammenhang betrachtet und in einem Bebauungsplan zusammengefasst werden. Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für ein Wohngebiet und eventuell ergänzenden Infrastrukturmaßnahmen im sozialen Bereich geschaffen werden. Da derzeit für das betroffene Gebiet kein Bebauungsplan vorliegt, es aber für erforderlich angesehen wird, das Gebiet einer geordneten Entwicklung zuzuführen, besteht die Notwendigkeit für die Aufstellung eines Bebauungsplans. Durch die Lage des Plangebietes nahe der Stadtbahn-Haltestelle Nieder-Eschbach ist es gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Mit kleinteiligen Baustrukturen in einer Mischung aus Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten soll ein breites Angebot für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen geschaffen werden. Mit dem neuen Bebauungsplan soll entlang des Frankfurter Grabens in Fortführung des nördlich angrenzenden Gebiets ein neuer Ortsrand ausgebildet werden. Die vorhandene öffentliche Straße an der Stadtbahntrasse soll ausgebaut und an den nördlich und südlich angrenzenden Straßenquerschnitt angepasst werden. Es ist geplant, über den Abschluss städtebaulicher Verträge unter anderem 30 % der geplanten Bruttogrundfläche für den geförderten Wohnungsbau zu sichern. Für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung zu erarbeiten und im weiteren Verfahren darüber hinaus im Einzelfall Ausgleichsflächen nachzuweisen, soweit die Eingriffe bisher nicht erfolgt sind oder zulässig waren. Planungsverlauf Erste Planungsansätze sind im Oktober 2017 im Ortsbeirat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Ein zügiger Fortgang des Planverfahrens wird angestrebt." Vier Jahr später, im Oktober 2021, liegen dem Ortsbeirat keinerlei Informationen über das geplante Baugebiet vor. Es ist an der Zeit, den Ortsbeirat und die Öffentlichkeit auf den aktuellen Stand zu bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 926 2021 Die Vorlage OF 70/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2021, OF 74/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Einrichtung einer Parkmöglichkeit für Elterntaxis auf dem Parkplatz in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Im Bereich des Parkplatzes in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Parkplätze für sogenannte "Elterntaxis" in der Zeit von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr zur Verfügung zu stellen, um Eltern dort die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder sicher aussteigen und mit einem sogenannten "Walking-Bus" zur Schule bringen zu lassen. Begründung: Wie eine Schulwegbegehung mit Vertretern des Ortsbeirats, der Schule, der Stadt, der Polizei und der Kinderbeauftragten am 10.09.2021 ergeben hat, sind die Zustände durch Elterntaxis in der Straße "An der Walkmühle" zu Schulbeginn unhaltbar und der Sicherheit der Kinder zuwiderlaufend. Diverse Eltern werden ihre Kinder trotz vieler Apelle auch in Zukunft mit dem Auto zur Schule bringen. Die Einrichtung einer Parkmöglichkeit auf dem Parkplatz würde zu mehr Sicherheit für die Kinder führen. Den Eltern böte sich die Möglichkeit einen sogenannten "Walking-Bus" zu bilden, anhand dessen die Kinder auf der kleinen Strecke zur Schule in einem ersten kleinen Schritt lernen könnten, sich selbständig im Straßenverkehr zu bewegen. Die Einrichtung einer Parkmöglichkeit wäre ein Gegenangebot zu Maßnahmen, die das Parken kurz vor Schulbeginn in der Straße "An der Walkmühle" eindämmen sollen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 930 2021 Die Vorlage OF 74/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2021, OF 77/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder Eschbach: Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, die Straße An der Walkmühle von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg von Montag bis Freitag in den Zeiten von 8:00 bis 9:00 als Einbahnstraße auszuweisen, so dass das Durchfahren vom Urseler Weg aus in dieser Zeit nicht möglich ist. Die Einrichtung dieser "unechten" Einbahnstraße soll für einen Probezeitraum von sechs Monaten erfolgen. Begründung: Im November 2018 kamen Kinder, Eltern und Lehrer der Michael-Grzimek-Schule in den Ortsbeirat und baten eindringlich darum, die Verkehrssituation vor der Schule in der Straße An der Walkmühle zu verbessern, da aufgrund des Platzmangels direkt auf dem Bürgersteig und dem Zebrastreifen gehalten werde. Das entsprechende Video kann unter "Grzimek-Schüler sprechen im Ortsbeirat 15" bei YouTube eingesehen werden. Die Frankfurter Neue Presse berichtete darüber und Hit Radio FFH lud die Kinder in eine Radiosendung ein. Unter dem Druck der Öffentlichkeit handelte die Stadt schnell und es wurden vor etwa zweieinhalb Jahren die entsprechenden Halteverbotsschilder angebracht. Dies führte dazu, dass sich die Situation vor der Schule erheblich entspannte, da zwar immer noch renitente Eltern ihre Kinder vor der Schule aus dem Auto ließen, sich aber das Zuparken des Fußgängerüberwegs und das Parken auf dem Bürgersteig direkt vor der Schule sehr reduzierte. Bedauerlicherweise hat die Stadt ohne Kenntnis des Ortsbeirats (nur einige Mitglieder waren informiert), der Schule und der Elternvertretung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Schilder einfach abgebaut. Hergestellt ist seitdem wieder das alte Verkehrschaos. Eltern fahren auf den Bürgersteig, um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Laufende Kinder müssen auf die Straße ausweichen, um die Autos zu umlaufen. Der Fußgängerüberweg vor der Schule ist zugeparkt. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Bus von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg die Straße befährt. Die Haltestelle befindet sich direkt vor der Schule. Hält der Bus oder kommen PKW dem Bus entgegen, weichen diese aufgrund der geringen Fahrbahnbreite auf den Bürgersteig direkt vor der Schule aus. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Kinder, die morgens zur Schule laufen und nicht mit einem "Elterntaxi" gebracht werden. Am 10.09.2021 fand auf Bitten der Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule eine Schulwegbegehung mit Vertretern des Ortsbeirates, der Kinderbeauftragten, des Elternbeirats, der Polizei, des Stadtschulamtes sowie des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Straßenverkehrsamtes statt. Alle Beteiligten konnten sich von dem Chaos vor der Schule überzeugen. In diesem Rahmen wurde auch festgestellt, dass es Entlastung bringen würde, wenn die Autos auf der schmalen Straße nicht in beiden Richtungen fahren würde, damit entgegenkommende Fahrzeuge nicht auf den Bürgersteig ausweichen müssen. Um die Anwohner jedoch nicht unnötig zu belasten, würde es genügen, die Einbahnstraßenregelung nur in der morgendlichen Bringzeit zwischen 8:00 und 9:00 (die Schule beginnt um 8:30) einzurichten. Der Ortsbeirat hält Maßnahmen zur Schulwegsicherung für dringend erforderlich. Die Einrichtung einer solchen "unechten" Einbahnstraße, vorerst probeweise für sechs Monate wäre ein guter Beitrag dazu. Die Gemeinde Iserlohn hat eine solche "unechte" Einbahnstraße im Jahr 2018 ebenfalls probeweise eingeführt. Die Erprobung war erfolgreich. Die Gemeinde hat 2019 beschlossen, es bei dieser Regelung dauerhaft zu belassen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 77/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 932 2021 Die Vorlage OF 77/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 4 GRÜNE, SPD und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 37/15 Betreff: Einrichtung eines Wochenmarkts auf dem Parkplatz Dorflinde an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob z. B. auf dem Parkplatz (Kerbeplatz) "Dorflinde" an der "Deuil-la-Barre-Straße" ein Wochenmarkt im alten Ortskern von Nieder-Eschbach etabliert werden kann. Zwecks eines ersten Gedanken- und Ideen-Austauschs hierzu wird ein Treffen mit Vertretern der Marktbetriebe sowie Vertretern des Ortsbeirats 15 vorgeschlagen. Begründung: Vor etwa 15 Jahren wurde schon einmal versucht, einen Wochenmarkt im alten Ortskern von Nieder-Eschbach zu etablieren, was aber scheiterte. Damals waren jedoch die Rahmenbedingungen in Nieder-Eschbach dafür aber schlechter als heute. Denn zu dieser Zeit gab es noch mehrere Gärtner und Landwirte vor Ort, die an bestimmten Tagen ihre Hofläden betrieben und u.a. deshalb nicht an einem Marktstand interessiert waren. Zudem gab es seinerzeit noch einen Metzger, der auch Frischkäse anbot, was man heute vergebens sucht. Fremde Marktbeschicker hatten es damals besonders schwer ihre Waren feil zu bieten, weil die Kunden den angestammten ortsansässigen Händlern die Treue hielten, denn dort gab es schließlich die gewohnt anerkannten Qualitätserzeugnisse. Heute stellt sich die Situation völlig anders dar, da diese Angebotsvielfalt vor Ort so nicht existiert. Zudem haben Wochenmärkte und regionale Produkte generell an Beliebtheit zugenommen. Wenn neben reinen Kaufangeboten auch noch Gastronomie geboten wird (z.B. Grillwurst, Grillhähnchen, Kaffee-Ausschank, Weinstand), dürfte dem Erfolg eines Wochenmarktes im alten Ortskern von Nieder-Eschbach nichts mehr im Wege stehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 37/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 415 2021 Die Vorlage OF 37/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Marktbetriebe" die Worte ",der Wirtschaftsförderung und" ergänzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 7/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Antrag vom 23.09.2020, Nr. 1278/20 (Zustimmung des OBR 15 vom 23.10.2020), mit der Maßgabe, eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße zu bewirken, zu beschließen: Begründung: Die Vorlage Nr. 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht B 28 vom 22.01.2021 sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufenden Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat ins Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürger*innen. Im Bereich des Fußgängerwegs ("Zebrastreifen") in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgänger*innen. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bußhaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bringen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 13 2021 1. Die Vorlage B 28 wird unter Hinweis auf OA 13 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 7/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 5/15 Betreff: Ortsbegehung in Nieder-Eschbach Der Ortsvorsteher wird gebeten, in der nächsten Zeit einen Termin mit dem Straßenverkehrsamt zwecks einer Ortsbegehung zu vereinbaren. Zu diesem Termin soll auch der Schutzmann vor Ort, Herr Wagner, eingeladen werden. Unter anderem sollen folgende Punkte angesprochen werden: - Der Niedereschbacher Stadtweg - Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße - Verkehrssituation im Urseler Weg - Parkverhalten in der Straße Am Lehenweg, aus Richtung der Deuil-la-Barre-Straße. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg hat sich bedauerlicherweise zu einer Durchfahrtsstraße entwickelt. Anwohner haben auf dieses Problem hingewiesen. Hier sind viele Fußgänger und Fahrradfahrer (auch viele Kinder) unterwegs. Werden die Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße noch benötigt? Auch hier liegt die Anfrage eines Anwohners vor. Bedingt durch beidseitig parkende Autos im Bereich nahe der Ludwig-Quidde-Straße wird zwar die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden PKW verringert, aber auch die Unübersichtlichkeit, speziell für Kinder, erhöht. Außerdem ist der Urseler Weg im Berufsverkehr überlastet. Am Lehenweg besteht auf der West-Seite an der Kreuzung mit der Deuil-la-barre-Straße ca.50 Meter ein absolutes Halteverbot, das oft nicht eingehalten wird. Oft wird sogar auf beiden Straßenseiten geparkt. Damit ist die Ein- und Ausfahrt auf eine Spur reduziert und es kann zu gefährlichen Situationen kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 5/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 305/15 Betreff: Parkbank an der Ecke Deuil-La-Barre-Straße/Görlitzer Straße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die oben genannte Parkbank entfernt wird. Begründung: Diese Parkbank befindet sich in unmittelbarer Nähe eines Kiosks und direkt am Zaun des Außengeländes einer Gaststätte. Zu jeder Tages- und Nachtzeit wird sie ausschließlich von Alkohol trinkenden Männern benutzt. Von dort gehen nicht nur Lärm und Verunreinigungen aus, sondern die Gastronomen berichten zudem von stetigen Sachbeschädigungen durch Feuerzeuge am Kunststoffsichtschutz ihrer Gaststätte. Auf die vor einem Jahr installierten Solarpaneele, die sich auf dem Flachdach befinden, werden immer wieder Bier- und Schnapsflaschen geworfen. Die Wirtsleute haben berechtigte Ängste vor weiterem Vandalismus sowie den daraus resultierenden finanziellen Schäden. Da der eigentliche Zweck dieser Parkbank, nämlich als Pausenfunktion für ältere Mitbürger zu dienen, offensichtlich nicht erfüllt wird, ist diese entbehrlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 305/15 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2020, OF 301/15 Betreff: Entfernung der Fahrradständer und des Pollers am Anfang der Georg-Büchner-Straße in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die im Bild aufgeführten Fahrradständer und den Poller in der Georg-Büchner-Straße zu beseitigen. Begründung: Fünf Meter gegenüber der Einfahrt zur Georg- Büchner-Straße an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" steht eine große mehrgeschossige Fahrradstation, die selbst zu Zeiten der Rush-Hour nicht komplett belegt ist. Darüber hinaus tragen diese Fahrradständer erheblich dazu bei, dass der Verkehrsfluss vor der Schranke der U-Bahn gestört wird. Darüber hinaus ist dies eine Anregung von mehreren Bürger/:innen, welche dies in Sprechstunden von Stadtverordneten bereits vorgebracht haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 8 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 301/15 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6739 2020 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 301/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1. 2 CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen 3 CDU, GRÜNE und BFF (= Zustimmung); 1 CDU (= Enthaltung) 2. 2 CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 2 CDU und BFF (= Ablehnung); 2 CDU und 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2020, OF 290/15 Betreff: "Albert-Schweitzer-Straße" instand setzen und Verkehrssicherheit wiederherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die "Albert-Schweitzer-Straße" im vorderen Abschnitt instand setzen zu lassen und damit auf diesem Streckenabschnitt wieder die Verkehrssicherheit herzustellen, insbesondere für Radfahrer. Begründung: Radfahrende Anwohner und andere Benutzer dieses Straßenabschnitts auf der "Albert-Schweitzer-Straße" beklagen den Zustand des Fahrbahnbelags, was vorhandene Schlaglöcher, lose Bitumen- und Steinpflaster, Absenkungen und sogar fehlende Pflastersteine betrifft, die insbesondere für Radfahrer, aber auch andere Verkehrsteilnehmer eine potentielle Gefahrenquelle darstellen. Daher erscheint hier eine dringende Abhilfe in Form der Instandsetzung des Streckenabschnitts geboten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6372 2020 Die Vorlage OF 290/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "im vorderen Abschnitt" durch die Worte "zwischen Hausnummer 2 und 58" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 281/15 Betreff: Zugang über Stichwege zu den Liegenschaften der Albert-Schweitzer-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Stichwege (Fußwege) zu den Liegenschaften der "Albert-Schweitzer-Straße", die ausschließlich über diese erreichbar sind, durch geeignete Maßnahmen so gekennzeichnet werden, dass diese zukünftig nicht mehr zugeparkt werden. (siehe Foto Seite 2 ) Begründung: Die Stichwege sind die einzige Zuwegung zu den dort befindlichen Liegenschaften für Rettungskräfte, Müllentsorgung, Anlieferungen und nicht zuletzt auch für Kinderwagen, Rollatoren und Menschen mit Einschränkungen (z.B. Blinde). Foto: Situation zugeparkte Stichwege in der "Albert-Schweitzer-Straße" Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6217 2020 Die Vorlage OF 281/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor hinter die Worte "durch geeignete Maßnahmen" die Worte "(durch Schraffierungen und Poller)" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 275/15 Betreff: Baustellenverkehr Neubaugebiete "Nieder-Eschbach-Süd" und "Am Hollerbusch" Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 detaillierte Baustellenverkehrspläne für die Neubaugebiete "Niedereschbach Süd" und "Am Hollerbusch" zu präsentieren. Begründung: Die vorhandenen Verkehrswege sind aufgrund der bereits bestehenden Belastung nicht leistungsfähig genug, um die zu erwartenden Schwerverkehre für die beiden Neubaugebiete, wie Kran- und Baggertransporte, Erd- und Baumaterial-Lkw, noch zusätzlich aufnehmen zu können. Insbesondere sind die Bürgersteige überwiegen nur einen Meter oder weniger breit und dienen zudem als Schulweg, so dass aus dem zusätzlichen Schwerlastverkehr auch eine erhebliche Gefährdung von Schülerinnen und Schülern resultieren dürfte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5913 2020 Die Vorlage OF 275/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 CDU, 1 SPD und GRÜNE bei Enthaltung 1 CDU, 1 SPD und FREIE WÄHLER
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2019, OF 245/15 Betreff: Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte In der letzten Sitzung des Ortsbeirats wurde das Thema "Glascontainer und illegale Sperrmüllablagerungen in Nieder-Eschbach" diskutiert. Besonders der Container an der Alte Hofgasse/Deuil-La-Barre-Straße scheint ein Ärgernis zu sein. Bevor ein neuer Standort bei einer Begehung festgelegt wird, sollte sich der Ortsbeirat Gedanken machen, wie der Ortsmittelpunkt generell gestaltet werden kann, bis die endgültige Umgestaltung erfolgt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass evtl. noch Jahrzehnte ins Land gehen werden, bis die Feuerwehr einen neuen Standort im Baugebiet "Am Eschbachtal" gefunden haben wird und mit der endgültigen Umgestaltung des Ortsmittelpunkts begonnen werden kann. Aus diesem Grund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen runden Tisch "Vorübergehende Umgestaltung des Ortsmittelpunkts Nieder-Eschbach" einzuberufen. Teilnehmer an diesem runden Tisch sollten auf alle Fälle Vertreter der im OBR vertretenen Parteien sein, aber auch Vertreter der Anwohner und der Geschäftsleute rund um den Ortsmittelpunkt (Deuil-La-Barre-Straße / Alt-Niedereschbach), der evangelischen Kirche, des Heimat- und Geschichtsvereins, der Feuerwehr und auch Vertreter des Straßenverkehrsamts. Ziel des runden Tisch soll es sein, Ideen für eine attraktivere Gestaltung des Ortsmittelpunkts zu entwickeln, die im Vorgriff auf die spätere "große Umgestaltung" schon jetzt umgesetzt werden können, um Aufenthaltqualität und Attraktivität zu erhöhen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 22.11.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 241/15 Betreff: Einrichtung eines Haltverbotes in der Straße An der Bornhohl gegenüber Hausnummer 54 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit an der oben bezeichneten Stelle ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet werden kann. Begründung: An genannter Stelle parken regelmäßig Pkws vor dem Haus Nummer 54 und entlang der gegenüberliegenden Garagenwand. Die lichte Durchfahrtsbreite reduziert sich dadurch teilweise unter 2,5 m und ist somit z. B. für Rettungsfahrzeuge nicht benutzbar. Die Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes im Bereich vor der Garagenwand erscheint daher geboten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 241/15 wird bis zur Sitzung am 17.01.2020 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 241/15 wird bis zur Sitzung am 14.02.2020 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 241/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, 3 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2019, OF 243/15 Betreff: Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - Vorgang: OA 243/18 OBR 15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Anregungen des Ortsbeirates 15 zu den Verkehrsentlastungen in den Baugebieten Nieder-Eschbach Süd sind erneut zu prüfen und dem Ortsbeirat und somit auch den Anliegern, eine nachvollziehbare Antwort zu geben. Die B 364 in der vorliegenden Form wird zurückgewiesen Begründung: Bürgern/ Anliegern und auch dem OBR 15 ist nicht zumutbar, dass der Magistrat auf die Anregung des OBR15 nur antwortet" Ein Verkehrsgutachten hat ergeben, dass die zusätzlichen Verkehre, welche aus dem Planungsgebiet resultieren, an den Anschlussknoten an der Deuil la Barre Straße sowie am Kreisverkehrsplatz Deuil la Barre Str. /Homburger Landstraße leistungsfähig abgewickelt werden können. Daher ist eine zusätzliche äußere Erschließung nicht notwendig" Das besagte Verkehrsgutachten wurde dem Ortsbeirat nicht vorgelegt. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2019, B 364 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.04.2018, OA 243 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5309 2019 1. Die Vorlage B 364 wird unter Hinweis auf die Vorlage OM 5309 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 243/15 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um "2. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat das Verkehrsgutachten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen." ergänzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2019, OA 413 entstanden aus Vorlage: OF 209/15 vom 15.05.2019 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten wird. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner, aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer/Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und im Besonderen zum Naturschutz u. a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstigen Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz im Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeete dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikroklima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten, bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im Wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u. a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (Bebauungsplan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Bebauungsplan Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Bebauungsplan Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch (Bebauungsplan Nr. 920) verankert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 440 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 19.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 413 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4341, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2019, OF 209/15 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neue Bebauungspläne verankern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstiger Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten werden. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z.B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer /Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese hier einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und hier im Besonderen zum Naturschutz u.a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstiger Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz zum Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeeten dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikro-Klima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z.B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u.a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (B-Plan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach "Am Hollerbusch" (Nr. 920) verankert werden Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 413 2019 Die Vorlage OF 209/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2019, OF 207/15 Betreff: Seniorenheim in Nieder-Eschbach In der Gemarkung Nieder-Eschbach sind Wohngebiete für 1000 bis 2000 Familien in Planung, aber es gibt bisher keine Einrichtungen für Senioren. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, in die Planung der Wohngebiete Einrichtungen für Senioren (eventuell mit Pflegestation und Begegnungsstätte) einzubeziehen. Um dies zu realisieren, bittet der Ortsbeirat um die Suche nach einem freigemeinnützigen, staatlichen oder privaten Träger dafür. Als staatlicher Träger kommt die Stadt selbst in Frage, zu den freigemeinnützigen Trägern gehören vor allem die kirchlichen Organisationen (z.B. Ev. Regionalverband, Caritas), das Rote Kreuz, die Johanniter als private Betreiber sollten auch groß in Pflegeheim-Ketten operierende Unternehmen (z.B. Augustinum, Casa Reha oder Curanum) angesprochen werden. Mögliche Standorte sind der Ortsmittelpunkt Nieder-Eschbach (Bereich des heutigen Feuerwehrstandortes) die Bereiche der Bebauungspläne B920 Nieder-Eschbach Am Hollerbusch und B917 Nieder-Eschbach Süd Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Suche und ihre Ergebnisse dem Ortsbeirat detailliert darzustellen. Begr.: Der Bedarf ist seit langem vorhanden, es ist an der Zeit, das Problem zu lösen. Menschen, die jahrzehntelang in Nieder-Eschbach lebten, sollten auch ihren Lebensabend dort verbringen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 03.05.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4518 2019 Die Vorlage OF 207/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2019, OF 202/15 Betreff: Geschwindigkeitsüberwachungen in der Tempo-30-Zone Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrspolizei zu beauftragen, regelmäßig in der Deuil-la-Barre- Straße in Nieder-Eschbach Geschwindigkeitsüberwachungen an folgenden Stellen vorzunehmen: 1. Zwischen U-Bahn-Haltestelle westwärts bis Kreuzung Albert-Schweitzer-Straße. Begründung: Wenn die Bahnschranke geöffnet wird, versuchen viele Fahrzeugführer die "verloren gegangene Zeit" durch zu schnelles Fahren aufzuholen. 2. Von der U-Bahn-Haltestelle nach Osten bis Hausnummer 42. Begründung: Das Gefälle lädt zum Schnellfahren ein. Wir stellen uns unter "regelmäßig" mind. 1Mal pro Monat vor. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 15.03.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4355 2019 Die Vorlage OF 202/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors am Ende um die Worte "zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten" ergänzt wird; der letzte Satz der Begründung durch den Satz "Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie häufig Geschwindigkeitsüberwachungen auf der Deuil-La-Barre-Straße im vergangenen Jahr durchgeführt wurden und die Ergebnisse darzustellen." ergänzt wird. Abstimmung: 6 CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2019, OF 191/15 Betreff: Erweiterung der Straßenbeleuchtung; Verlängerung der Georg-Büchner-Straße bis einschließlich Unterführung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass in der Fortsetzung der Georg-Büchner-Straße (außerhalb der Wohnbebauung) bis hin zur Unterführung die Straßenbeleuchtung mit der Setzung von 2- 3 Laternen erweitert wird. Begründung: Dieser Abschnitt ist unbeleuchtet und somit in Abend- und Nachtzeiten recht dunkel. Dieser Weg wird von zahlreichen Bürger/innen genutzt. Eine bessere Ausleuchtung dient der Sicherheit gerade für die Fußgänger. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4231 2019 Die Vorlage OF 191/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2019, OF 189/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, an drei exponierten Stellen "Verbot der Einfahrt"-Schilder mit einer zeitlichen Begrenzung von 7 bis 9 Uhr aufzustellen. Diese Stellen sind: In der Straße Alt Niedereschbach von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Zufahrt zu den Supermärkten. In der Rudolf-Breitscheid-Straße von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Einfahrt zum Parkplatz. In der Straße An der Walkmühle direkt an der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße. Diese Beschilderung soll aufrechterhalten werden, bis der Magistrat ein gesamtes Verkehrskonzept für Nieder-Eschbach vorgelegt und mit dem Ortsbeirat abgestimmt hat. Begründung: Nachdem die Verkehrsberuhigung der Deuil-La-Barre-Straße mit der Kennzeichnung von Parkplätzen recht erfolgreich verlief, ist nun zu beobachten, dass nicht ortsansässige Kraftfahrer diese Straße verlassen und über die o.g. Straße auszuweichen versuchen. Dies führt zu einer erhöhten Belastung der Anwohner und letztendlich zu einem überlasteten Urseler Weg. Mit Hilfe der gewünschten zeitlichen begrenzten Beschilderung kann dies vermieden werden. In dem Bereich hinter den Schilder kann die Straße in beiden Richtungen genutzt werden, Anwohner haben also keinerlei Nachteile. Zu 1 Zu 2 Kartenquelle: Openstreetmap.org Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 189/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 178/15 Betreff: Parkplatzmarkierungen auf dem Park-/Festplatz "An der Dorflinde" an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird gebeten, die Markierungen der Parkbuchten auf dem Park-/Festplatz "An der Dorflinde" an der Deuil-La-Barre-Straße zu erneuern bzw. zu verbessern. Begründung: Als seinerzeit der Festplatz, der ansonsten als öffentlicher Parkplatz Verwendung findet, neu angelegt und gepflastert wurde, wurden die geplanten Stellplätze mit etwas dunkleren Steinen angedeutet. Diese Markierung hat noch nie ihren Namen verdient, ist durch Verwitterung und Schmutz aber noch unkenntlicher geworden. Die Folge ist, dass diese selten beachtet werden und dadurch wertvoller Parkraum verloren geht. Durch neue Markierungen, z.B. weiße Linien, wird der Parkraum eindeutiger dargestellt und die Anzahl der knappen Parkplätze ohne bauliche Veränderungen erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 178/15 wird bis zur Sitzung am 14.06.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 178/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 6 CDU, 2 SPD und 1 GRÜNE gegen 2 GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 CDU und 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 180/15 Betreff: Vermüllung am Fußweg am Festplatz/Parkplatz und im Eingangsbereich des dortigen Kindergartens Seit geraumer Zeit ist der Abfallbehälter an der Sitzbank am Fußweg entlang des Festplatzes/Parkplatzes abgebaut, mit derm Ergebnis, dass sich dort Abfall im weiteren Umfeld der Bank, besonders auf dem Grünstreifen, verteilt. Der mittlerweile dort installierte Stein/Block erfüllt diese Aufgabe nicht. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst: wieder einen Müllbehälter in ausreichender Größe zu installieren diesen Müllbehälter saisonabhängig regelmäßig zu leeren (Winterhalbjahr einmal pro Woche, Sommerhalbjahr zweimal pro Woche) regelmäßig die Grünstreifen beiderseits des Weges zu reinigen (vierzehntägig) (ggfs auch den entlang der Deuil-La-Barre-Straße) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3944 2018 Die Vorlage OF 180/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors um die Worte "Würzburger Modell" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2018, OF 176/15 Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung an der Gabelung Deuil-La-Barre-Straße/ Niedererlenbacher-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Amt für Straßenbau und Erschließung wird gebeten zu prüfen, ob die Vorfahrtsregelung an besagter Einmündung dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen angepasst werden kann (abknickende Vorfahrt). Wenn ja, bitten wir um Umsetzung. Begründung: 1. Auf der innerörtlichen Verbindung (Nieder-Erlenbach--Nieder Eschbach) ist das Verkehrsaufkommen deutlich höher, als auf der Straße von und nach Bad Homburg bzw. Ober-Erlenbach. Außerdem fährt innerstädtisch ein Linienbus (29), der unnötig durch ein "Vorfahrt achten!"-Schild ausgebremst wird. 2.Dadurch, dass die jetzige Vorfahrtsstraße von Bad Homburg kommend fast gerade und in Gefälle verläuft, werden die Geschwindigkeitsobergrenzen nach dem Ortsschild (50 km/h) und nach dem Beginn der 30er Zone nach unseren Beobachtungen nur selten eingehalten. Bei nicht vorhandener Vorfahrt würden diese Fahrzeuge langsamer in die 30er Zone einfahren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 176/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen BFF und FDP (= Zustimmung); SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2018, OF 160/15 Betreff: Parkzeitbegrenzung vor den Läden Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a Vor einigen Wochen wurden auf der Deuil-La-Barre-Straße im Bereich zwischen U-Bahn und der Ladenzeile der Dorflinde mehrere Parkwinkel angebraucht. Diese werden auch, wie erwünscht gut (und richtig) genutzt. Zur Unterstützung der erwähnten Läden sowie deren Kundschaft wär jedoch eine Begrenzung der Parkzeit innerhalt der vor diesen Läden angebrachten Winkel sindvoll. Begründung: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Parkwinkel vor den Häusern Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a mit einer Parkzeitbegrenzung von (maximal) zwei Stunden belegt werden kann. Besonders ist zu berichten, wie sich dies sich auf die Beschränkung der Parkerlaubnis vor und hinter den Winkel auswirkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3382 2018 Die Vorlage OF 160/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.04.2018, OA 243 entstanden aus Vorlage: OF 151/15 vom 27.03.2018 Betreff: Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - hier: Prüfung einer zusätzlichen verkehrsentlastenden äußeren Erschließung der geplanten Baugebiete in Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - sowie Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch -< a name="_GoBack"> eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer neu zu bauenden Straße als Entlastung und zur Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd gebaut werden kann. Der Eingriff in den Grüngürtel soll dabei minimiert werden; 2. Vorschläge zu entwickeln, die dem Ortsbeirat vorzustellen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 230 Bericht des Magistrats vom 30.09.2019, B 364 Antrag vom 04.10.2019, OF 243/15 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5309 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 18.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.05.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 243 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2678, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.05.2018 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 151/15 Betreff: B-Plan Nr. 917 "Nieder-Eschbach Süd"; Prüfung einer zusätzlich Verkehrsentlastenden äußeren Erschließung im Süden des geplanten Baugebiets Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 "Nieder-Eschbach Süd" sowie Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer zusätzlich neu ausgebauten Straße als Entlastung und Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd über eine Verlängerung des Nieder-Eschbacher Stadtweges, anschließend abknickend in Richtung zur ebenfalls geplanten Ortsrandstraße gebaut werden kann und welche Rahmenbedingungen hierzu erfüllt werden müssen (siehe Lageplan in Anlage). Im Vorfeld zum endgültigen Ausbau der Ergänzungserschließung ist bei der Prüfung noch zu berücksichtigen, dass diese neue Straße auch als Baustraße für das Baugebiet Nieder-Eschbach Süd dienen kann. Hinsichtlich der Breite der neuen Straße im Bereich nach dem Abknicken bis hin zur Ortsrandstraße sollte aus Kostengründen und geringerem Flächenverbrauch der Bau eines oder beidseitigen Gehweges und durch die Querung des Grüngürtels verzichtet werden. Im positiven Prüfungs- und Zustimmungsfalle sind begleitend zu den vertieften Planungen vorgenannter B-Pläne Nr. 917 und Nr. 516 dann zeitnah die planerischen, finanziellen und baulichen Rahmengrundlagen zu schaffen. Begründung: Die Anregung zum Bau einer zusätzlichen äußeren Erschließung für das geplante Neubaugebiet Nieder-Eschbach Süd dient zur Vorbeugung hinsichtlich einer Entlastung durch die zusätzliche Verkehre für die bereits stark belastete Deuil-La-Barre-Straße. Hinsichtlich der Umsetzung beider B-Plane zeichnet sich eine ähnliche Zeitspanne ab, so dass die Anregung in Rahmen eines Gesamtkonzepts beim Bau der Ortsrandstraße gleich mit berücksichtigt werden sollte, welche zwingende Voraussetzung für eine Anbindung der vorgeschlagenen neuen Straße ist. Anlage _BPlan (ca. 516 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 243 2018 Die Vorlage OF 151/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - hier: Prüfung einer zusätzlichen verkehrsentlastenden äußeren Erschließung der geplanten Baugebiete in Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - sowie Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer neu zu bauenden Straße als Entlastung und zur Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd gebaut werden kann. Der Eingriff in den Grüngürtel soll dabei minimiert werden; 2. Vorschläge zu entwickeln, die dem Ortsbeirat vorzustellen sind." Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2018, OF 148/15 Betreff: Wiederkehrende Vermüllung im Umfeld einer Ruhebank am Rande des Festplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Grünflächenamt aufzufordern, dass die Parkbank am Weg im Rande des Festplatzes angrenzend des Katholischen Kindergartens ersatzlos entfernt wird und diese auf der anderen Seite des Festplatzes vor den Kurzparkplätzen direkt angrenzend am Gehweg der Deuil-La-Barre-Straße versetzt wird. Der genaue neue Standort ist vorher mit dem Ortsvorsteher abzustimmen. Begründung: In den vergangenen Monaten wurden durch uneinsichtige Zeitgenossen an dieser Stelle verstärkt Abfälle wie Speisereste, Verpackungsmüll, leere Flaschen (teilweise in Scherben) hinterlassen. Diese Verunreinigungen erfolgen vielfach durch angetrunkene Personen, die sich dort über einen langen Zeitraum täglich treffen. Es handelt sich dabei in letzter Zeit vermehrt um osteuropäische Tagelöhner, die unzureichend der deutschen Sprache mächtig sind, und oft jegliches Unverständnis für deren verkehrtes Handeln offenbaren, wenn man diesen Personenkreis darauf hinweist. Obwohl sich unmittelbar in der Nähe der Ruhebank Abfallbehälter befinden werden diese nicht benutzt oder sind durch den hohen Konsum an Alkoholika sowie Fast-Food-Speisen bzw. deren Verpackungen leider schnell überfüllt. Wenn jetzt wieder die Temperaturen steigen, ist erneut ein steigender Besuch eingehend mit oft lautstarken Lärmen und Gegröle bis spät in die Nachtstunden durch diesen Personenkreis zu erwarten. Da im Umfeld der dortigen Parkbank auch schon Reste von Drogenartikel wie gebrauchte Spritzen, Drogentütchen hinterlassen wurden (und dies unmittelbar am Gelände des Katholischen Kindergartens), sollte u.a. deshalb diese Bank auf Grund ihrer hinteren, für diejenigen Nutzer ungestörten Lage, entfernt werden. Vor dem Hintergrund, dass die CDU und der Ortsbeirat im Rahmen eines seniorengerechten und dahingehend mobilen Umfeldes im Grundsatz für die Aufstellung von Bänken für ältere und gebrechliche Menschen sind, sollte daher die Bank statt dessen an eine gut einsehbare Stelle, die diesem älteren Benutzerkreis dann auch weiter zu Gute kommt, neu aufgestellt werden. Es bietet sich hier die andere Seite des Festplatzes zur Deuil-La-Barre-Straße hin an. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 148/15 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2017, OF 135/15 Betreff: Schulwegsicherung in der Deuil-La-Barre-Straße Höhe U-Bahnschranke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Lichtzeichenanlage der Bahnschranken dahin gehend erweitert werden kann, dass sie die beiden Fußgängerüberwege östlich und westlich der Bahn über die "Deuil-La-Barre-Straße" mit einbezieht und somit für alle Benutzer und besonders für Schulkinder der Grundschule sicherer gestalten kann. Begründung: Die beiden Überwege sind in unmittelbarer Nähe der Schranke als Zebrastreifen ausgeführt. Schüler der Straßen "Georg-Büchner-Str.", " An der Bornhohl" und "Am Hollerbusch" müssen auf ihrem Schulweg außer den U-Bahngleisen auch die "Deuil-La-Barr-Str." queren. Im Berufsverkehr ist diese Straße, nicht zuletzt wegen der Schließzeiten der Bahnschranke, derart überbelastet, dass nach Öffnung der Schranke die meisten Pkw-Fahrer "Alles daran setzen" schnell über die sich bald wieder schließende zu gelangen. Selbst Erwachsene, aber besonders Kinder, werden an den Zebrastreifen fahrlässig oder vorsätzlich "übersehen". Nach Realisierung des Neubaugebiets "Am Hollerbusch" werden auch diese Bewohner davon betroffen sein. Als Beispiel einer Lösung verweisen wir auf die vergleichbare Stadtbahn-Kreuzung mit der "Homburger-Landstr." in Bonames. Zudem könnte der östliche Überweg ca. 10m nach Westen zwischen Kiosk und Haus-Nr. 24, also dichter an die Schranke, verlegt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 24.11.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2017, OF 136/15 Betreff: Baustellenverkehr der Neubaugebiete nicht durch die engen Straßen der Bestandssiedlung zulassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert bei der Planung der Neubaugebiete "Nieder-Eschbach Süd" und "Am Hollerbusch" eine "Baustraße" für den dazu benötigten Schwerverkehr einzuplanen. Begründung: Die vorhandenen Straßen der Bestandsbebauung sind schmal, die Fußwege meist nur einen Meter breit und für große Baufahrzeuge nicht geeignet. Zudem würden Kinder, die diese schmalen Wege als Schulwege benutzen, besonders gefährdet. Eine temporäre Baustraße könnte u.U. unter Einbeziehung der vorhandenen U-Bahn-Unterführung direkt zur "Homburger-Landstraße" geführt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 24.11.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 136/15 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2017, OF 128/15 Betreff: Prüfung einer neuen Straßenanbindung für die Neubaugebiete Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Durch die beiden Neubaugebiete in Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Echbach - Am Hollerbusch wird es zu einer Erhöhung des Verkehrsdrucks aus diesen Gebieten durch bestehende Wohnstraßen auf die Deuil-La-Barre-Straße kommen. Diese Wohnstraßen werden dann auf Grund ihrer Ausprägung (Enge) deutlich mehr belastet werden. Die Deuil-La-Barre-Straße ist bereits heute in weiten Stunden der Hauptverkehrszeiten -auch bedingt durch den zunehmenden Durchgangsverkehr - deutlich überlastet. Dies wird sich durch die beiden Neubaugebiete noch verstärken. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten, ob zur Entlastung beziehungsweise zur Vorbeugung der beschriebenen Verkehrssituation eine neue Straßenverbindung aus dem Baugebiet Nieder-Eschbach - Süd heraus über den südlichen Teil der Georg-Büchner-Straße und dann entlang der alten und neuen Ortsrandes zur Homburger Landstraße hin erstellt werden kann. Dabei ist ein plangleicher Übergang der U-Bahn-Linie zu berücksichtigen. Auch sind bauliche Maßnahmen zu berücksichtigen, die eine Verlagerung des bisherigen Verkehrs von der Deuil-La-Barre-Straße zur Homburger Landstraße hin verhindern. Die neue Straße soll die Ausdehnung einer "normalen" Wohnstraße nicht überschreiten, aber mit einem Fuß/Radweg versehen sein. Begründung: Es ist davon auszugehen, dass der größte Teil des Verkehrs aus den beiden Neubaugebieten in Richtung des Autobahnanschlusses Nieder-Eschbach oder Bad Homburg führen wird. Dieser Verkehr wird durch die skizzierte Straße aus bestehenden Wohngebieten herausgehalten und kann für letzter auch eine neue Anbindung an die Homburger Landstraße bieten. Die Inanspruchnahme von Flächen des geplanten GrünGürtelParks Nieder-Eschbach ist durch die Führung entlang des Ortsrandes minimiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 202 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 202 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 128/15 wird bis zur Sitzung am 16.02.2018 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 128/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2017, OF 127/15 Betreff: Verkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße Anlässlich der letzten Begehung des Ortsbeirats mit einem Vertreter der Straßenverkehrsbehörde wurde besonders das Thema "Verkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße" intensiv erörtert. Die von einzelnen Mitgliedern des Ortsbeirats vorgebrachten Ideen wurden diskutiert und für zielführend, auch vom städtischen Vertreter, erachtet. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen für die Deuil-La-Barre-Straße vorzunehmen. 1. An der Deuil-La-Barre-Straße wird auf die gesamte Länge, vom Ortseingang bis zum Kreisel an der Homburger Landstraße beidseitig "Rechts vor links" eingeführt. Die bestehenden Vorfahrtsregelungen werden aufgehoben. 2. Zwischen den Straßen "An der Walkmühle" und "Prager Straße" wird das Halteverbot ortsauswärts aufgehoben. Diese Straßenseite wird genau wie die gegenüberliegende Seite zum Halten und Parken freigegeben. Begründung: Noch immer und seite ein paar Jahren zunehmend wird die Fahrt durch Nieder-Eschbach als Ausweichstrecke genutzt, besonders, wenn die Autobahn A5 durch Staus verstopft ist. Die relativ gerade Deuil-La-Barre-Straße wird zudem trotz bestehender 30-km-Begrenzung sehr häufig viel zu schnell befahren, teilweise als Rennstrecke benutzt. Um dieser Raserei und dem Ausweichverkehr Einhalt zu gebieten scheinen die o.a. Maßnahmen sinnvoll und wurden vom Straßenverkehrsamt begrüßt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 19.01.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 18.05.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 18.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 10. August 2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 15 am 10.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2017, OF 115/15 Betreff: Neue private Stellplätze in Bebauungsplänen auf Elektromobilität vorbereiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: In den zur Zeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen Nieder-Esdibadi-Süd und Am Eschbachtal/Harheimer Weg sind für alle KFZ-Stellplätze die Voraussetzungen für eine private Installation von Ladevorrichtungen für Elektro-Fahrzeuge vorzusehen. Dies können unter andern Leerrohre und Flächen für die Ladevorrichtungen sein. Begründung: Bei privaten Stellplätzen zum Beispiel in Quartiers- oder Tiefgaragen, die einer Eigentümergemeinschaft oder Wohnungsbaugesellschaft gehören, darf die endgültige private Installation und Nutzung nicht von der Zustimmung dieser Gemeinschaften oder Gesellschaften gemacht werden, besonders nicht, wenn dadurch zum gegebenen Zeitpunkt Umbaumaßnahmen erforderlich wären. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 18.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 115/15 wird bis zur Sitzung am 3. November 2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 6 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 115/15 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass der Tenor um das Baugebiet Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch ergänzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 115/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 CDU, 2 SPD und FDP gegen 1 CDU, GRÜNE und BFF (= Annahme); 1 CDU und 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2017, OF 111/15 Betreff: Erneuerung der Sperrflächen in der Albert-Schweitzer-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, das Straßenverkehrsamt möge veranlassen, dass die vorhandenen stark verblichenen Sperrflächen auf der Fahrbahn vor den jeweiligen Stichwegen zu den Reihenhäusern erneuert werden. Begründung: Da die seit Jahren aufgebrachten Sperrlinien kaum noch zu erkennen sind, werden immer öfters Fahrzeuge vor den Fußstichwegen derart abgestellt, dass Rettungsdienste und Müllabfuhr die dahinter liegenden Häuser nicht oder nur schwer erreichen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 23.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1862 2017 Die Vorlage OF 111/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2017, OF 96/15 Betreff: Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zusammen mit dem Land Hessen (Hessen Mobil) die Entklassifizierung der Homburger Landstraße (z.Zt. L 3003) im Ortsbereich Nieder-Eschbach schnellst möglich vorzunehmen und in die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren Weiterhin wird der Magistrat gebeten bis zum 1. August 2017 1. den Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen der Einmündung Urseler Weg und der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) 2. den Bereich zwischen der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) und den Standort des ausgelagerten evangelischen Kindergartens (Gelände der Fa. Lesser) - zeitlich befristet für den Betrieb der Auslagerung - - entweder in die vorhandene Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren - oder mit einem Tempo-30-Limit zu versehen. Begründung: Ab dem 1. August 2017 ist der Weg von und zum ausgelagerten Kindergarten besonders zu schützen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.02.2017, OF 76/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1458 2017 1. Die Vorlage OF 76/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 92/15 Betreff: Erwerb von Flächen zum Zwecke zukünftiger Bebauung im Frankfurter Norden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten je eine Sitzbank neu aufstellen: - an der Grünflächen Urseler Weg Ecke Tannenweg direkt gegenüber der Einmündung An der Walkmühle - an der Ecke des Festplatzes Deuil-La-Barre-Straße Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße beim Partnerschaftsschild. Begründung: Während eine Ortsbegehung des VDK Nieder-Eschbach in 2016 wurde das Fehlen von Sitzbänken gerade für ältere Mitbürger beklagt. Beide Standorte kommen besonders Einkaufenden, der Standort Urseler Weg auch Besuchern des Friedhofes zu Gute. Beide Standorte sind gut einsehbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 92/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 93/15 Betreff: Zwei Sitzbänke im Ortsgebiet von Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten je eine Sitzbank neu aufstellen: - an der Grünflächen Urseler Weg Ecke Tannenweg direkt gegenüber der Einmündung An der Walkmühle - an der Ecke des Festplatzes Deuil-La-Barre-Straße Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße beim Partnerschaftsschild. Begründung: Während einer Ortsbegehung des VDK Nieder-Eschbach in 2016 wurde das Fehlen von Sitzbänken gerade für ältere Mitbürger beklagt. Beide Standorte kommen besonders Einkaufenden, der Standort Urseler Weg auch Besuchern des Friedhofes zu Gute. Beide Standorte sind gut einsehbar. Beide Bilder: M. Paul 2017 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die beiden Spiegelstriche der Vorlage OF 93/15 getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1457 2017 Die Vorlage OF 93/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Spiegelstrich nachfolgenden Wortlaut aufweist: "An der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe des Festplatzes. Beide Standorte sind vorweg mit dem Ortsvorsteher abzusprechen." Abstimmung: Erster Spiegelstrich: Annahme bei Enthaltung BFF Zweiter Spiegelstrich: 5 CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 94/15 Betreff: Tempo-30-Beschilderung auf Teilen der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird wiederum gebeten, den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg mit Tempo- 30-Schildern zu versehen. Begründung: Der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstraße ist als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008), kann also nicht einer Tempo-30-Zone zugeordnet werden. Der erwähnte Abschnitt hat allerdings den Charakter einer normalen Ortsstraße. Wir aus dem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 5.4.2017 hervorgeht, ist in Schwanheim für eine vergleichbare Situation eine Lösung gefunden worden. Dies wünscht der Ortsbeirat auch für Nieder-Eschbach. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 94/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2017, OF 76/15 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach Vorgang: ST 1560/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stellungnahme des Magistrates wird zurückgewiesen, sie ist weder hilfreich noch zielführend und widerspricht der geübten Praxis im weiteren Verlauf der Homburger Landstraße. Der Magistrat wird wiederum gebeten, die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern (wie bereits während Ortsbegehung im Jahr 2016 besprochen). Begründung: In der ST 1560 / 2016 wird darauf hingewiesen, dass der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstaße als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008). Dies ist de Jure richtig, genauso wie der weitere Verlauf durch Bonames Richtung Frankfurter Berg sowie der alten AS Bonames. Diese Klassifizierung erfolgte bereits vor mehreren Dekaden, als heute vorhandenen und genutzen Straßen und Anschlüsse wie die Anna-Lindt-Allee und die AS Nieder-Eschbach bei weitem noch nicht vorhanden waren. Der erwähnte Abschnitt hat heute lediglich den Character einer normalen Ortsstraße. Dies gilt auch für den weiteren Verlauf der Homburger Landstraße ab der Einmündung Berner Straße bis Bonames sowie durch Bonames hindurch. Hier ist bereits heute, trotz Klassifizierung, eine Tempo-30-Zone ausgewiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.04.2017, OF 96/15 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1560 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 76/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1458 2017 1. Die Vorlage OF 76/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2017, OF 73/15 Betreff: Sperrflächenschraffierung gegenüber der Ein- und Ausfahrt der Total-Tankstelle auf der Straße An der Bornhohl im Bereich der Einmündung zur Deuil-La-Barre-Straße aufbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, bei der nächsten Begehung mit dem Straßenverkehrsamt die Aufbringung einer gestreiften Sperrfläche gegenüber der Ein- und Ausfahrt der dort ansässigen Total-Tankstelle mit dem Ziel, dass dort nicht geparkt wird anzuregen. Begründung: Da in diesem Bereich, oft auch innerhalb des bereits nach der STVO verbotenen 5 m Abstandes hin zur Einmündung, geparkt wird, haben größere LKW, wie z.B. auch Tankfahrzeuge, die die dort ansässige Tankstelle beliefern, große Schwierigkeiten das Tankstellengrundstück aufgrund des dann zu geringen Schleppwinkels zu verlassen. Vor diesem Hintergrund sollten Schraffierungen auf der Fahrbahn unterstützend hinweisen, dass dort nicht geparkt werden sollte. Es fallen dann 1-2 Halteplätze für PKW weg. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 10.02.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 73/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2017, OF 72/15 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber Einmündung An der Walkmühle in die Deuil-La-Barre-Straße anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass im Bereich der Einmündung der Straße "An der Walkmühle" in die Deuil-La-Barre-Straße ein Verkehrsspiegel so installiert wird, dass Fahrzeugführer vor der Einfahrt in die Deuil-La-Barre-Straße die auf der rechten Seite durch ein Sichthindernis (Grundstückseinfriedung) verdeckten Fußgänger auf dem Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße frühzeitiger und besser erkennen können. Begründung: Der Vorschlag dient der Sicherheit. Es kam in der Vergangenheit öfter zu brenzligen Situationen in der Fußgänger/innen gefährdet wurden. Die Ecke mit dem Bürgersteig ist schlecht einsehbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 10.02.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1205 2017 Die Vorlage OF 72/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 62/15 Betreff: Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße und Kreisel Deuil-La-Barre-Straße (Gemarkung Nieder-Eschbach)! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen, ob auf diesem Abschnitt eine Abmarkierung von der Fahrbahn für Radfahrer in nördlicher Richtung möglich ist. Begründung: Auf diesem Abschnitt besteht z.Z. auf der "Westseite" ein kombinierter Fuß-/Radweg für beide Richtungen. Für die Richtung "Süden" ist das für Radler in Ordnung, für die nördliche Fahrtrichtung müssen sie aber am Anfang und Ende des Abschnitts die Fahrbahn queren. Da dies umständlich und gefährlich ist, fahren die meisten Radfahrer einfach auf der Straße weiter. Da auf diesem Streckenabschnitt der Kraftverkehr, verleitet durch die breiten Fahrspuren, meist zu schnell unterwegs ist, würde eine Reduzierung der Fahrbahnbreite in Verbindung mit der Schaffung einer Radspur u.E. einen doppelten Gewinn für die Verkehrssicherheit darstellen. Bei einer späteren Installation eines Verkehrskreisels an der oben beschriebenen Kreuzung wäre die neue Fahrbahnaufteilung ohne Aufwand adaptierbar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 932 2016 Die Vorlage OF 62/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 1 SPD und BFF gegen 1 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 3 SPD, GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2016, OF 36/15 Betreff: Beseitigung der Fahrbahnschäden in der Albert-Schweitzer-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Amt für Straßenbau und Erschließung möge den Fahrbahnzustand der Albert-Schweitzer- Straße in ihrer Gesamtheit in Augenschein nehmen und eine vernünftige Sanierung, geprägt von Nachhaltigkeit, planen. Begründung: Diese Straße wurde in den letzten Jahren immer mal wieder an aufgetretenen Schadstellen ausgebessert oder in kleineren Abschnitten erneuert. Durch mehrmalige Umleitungen der Buslinien 27 und 29 in den letzten zwei Jahren durch diese Straße hat die Fahrbahndecke zusätzlich stark gelitten, so dass selbst erneuerte Abschnitte unter der Last der schweren Fahrzeuge gleich wieder beschädigt wurden. Besonders in den Bereichen der Auf Pflasterungen sind die Bitumenkanten gebrochen und abgesenkt und Pflastersteine lose, abgesenkt oder herausgerissen. Fahrzeuge mit kleinen Rädern (z.B. Motorroller) schlagen besonders in die Vertiefungen und drohen Schaden zu nehmen. Auch können Fahrzeuge durch herausgerissene Steine beschädigt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 565 2016 Die Vorlage OF 36/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2016, OF 35/15 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass das Straßenverkehrsamt und das Straßenbauamt einen Zebrastreifen auf der Deuil-La-Barre-Straße in der Höhe der Glockengasse als weiteren sicheren Übergang, insbesondere für die Schulkinder, die aus der Glockengasse kommen, einrichten möge. Ein Zebrastreifen an dieser Stelle wird neben dem Ortsbeirat auch von der örtlichen Grundschule sowie Schulelternbeirat begrüßt. Dieser soll dann im neuen Schulwegeplan aufgenommen werden. Im Falle einer noch vorher durchzuführenden Verkehrszählung zur Frequentierung dieses Bereichs gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zur Einrichtung von Straßenquerungen ist die Zählung dann vordringlich in den Zeiten morgens von 7.00 - 9.00 Uhr vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Zählung ist dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Bei der letzten Ortsbegehung mit der Straßenverkehrsbehörde wurde der Vorschlag zur Einrichtung eines Zebrastreifens ohne eine Wertung aufgenommen. Die Begründung zum Vorschlag sei den Vertretern der Behörde nachvollziehbar, so dass empfohlen wurde, im Rahmen eines Antrags seitens des Ortsbeirats, diesen Vorschlag näher prüfen zu lassen, da ein Bedarf durchaus zu erkennen war. Vor dem Hintergrund einer generellen Bedarfsprüfung zur Einrichtung von Zebrastreifen, Ampelanlagen etc. zur Querung von Straßen ist ggf. noch eine Verkehrszählung hinsichtlich der Belastung und Frequentierung der Straße notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2016, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 564 2016 Die Vorlage OF 35/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "in Höhe der Glockengasse" das Wort "(Sparkasse)" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2016, OF 38/15 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Kreuzung/Einmündung Urseler Weg. zu erweitern: Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2016, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 38/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 567 2016 Die Vorlage OF 38/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2016, OF 22/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II; Verkehrslenkung durch geänderte intelligente Ampelphasen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Verkehrsträger Hessen Mobil und der Traffic die Ampelphasen an den Kreuzungen der L 3008 /Nieder-Erlenbacher Str. bei Nieder-Erlenbach sowie L3008/L3205/ K871 bei Ober-Erlenbach zu Berufsverkehrszeiten überprüft und so angepasst werden, dass Pendlerfahrzeuge aus der Wetterau weiter mehr und schneller die großräumigen Umfahrungsstraßen (L 3008/L3205) in Richtung Bad Vilbel zur B3 oder Bad Homburg v.d. Höhe (zum Ostring) nutzen statt die Durchfahrt in Nieder-Eschbach über die Deuil-La-Barre Straße als Schleichweg bis hin zum AS Nieder-Eschbach im Berufsverkehr zu suchen. Durch längere Wartezeiten sollten zu diesen Zeiten morgens die Einfahrten in die Zufahrtsstraßen Richtung Nieder-Eschbach für die Stadteinpendler unattraktiver und somit eine mögliche Verlagerung des Verkehrs erzielt werden. Begründung: Der Ortsbeirat sieht mit der Einrichtung von wechselseitig intelligenten Ampelphasen mit einer längeren Wartedauer im Berufsverkehr beim Einfahren in die Nieder-Eschbacher Zufahrtsstraßen einen weiteren Baustein für eine Verkehrsberuhigung für die Deuil-La-Barre-Straße. Vor dem Hintergrund, dass auch die Belange des ÖPNV (Busverkehr der Linien 29 von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach) zu berücksichtigen sind, ist auch die Traffic zu beteiligen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 01.07.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 311 2016 Die Vorlage OF 22/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2016, OF 13/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße hier: Konzept zur Anlegung von wechselseitigen Parkflächen auf der Fahrbahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu veranlassen, dass in Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt, Straßenbauamt und Traffic (für die Buslinien 27 und 29) mit dem Ziel einer Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre- Straße im Bereich zwischen U-Bahn-Übergang und Ortsausfahrt nach Nieder-Erlenbach (die Hohl) auf der Fahrbahn eine wechselseitige Parkmöglichkeit mit eventuell zusätzlichen verkehrsbaulichen Schutzhindernissen geprüft wird. Vor Einrichtung der Parkflächen und erforderlicher baulicher Maßnahmen ist die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat sieht mit der Einrichtung von (ggf. wechselseitig) den abschnittsweisen verengenden Straßenquerschnitt durch die vorgegebenen Parkflächen auf der Fahrbahn als einen kostengünstigen Baustein zur nachhaltigen Geschwindigkeitsdrosselung und zusätzliche Maßnahme für eine Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße. Außerhalb des Berufsverkehrs wird in der Straße oft die Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 nicht eingehalten. Hierzu ist über die gesamte Länge der Straße bis zum Ortsausgang ein Planungsvorschlag zu erarbeiten. Vor dem Hintergrund, dass auch die Belange des ÖPNV (Busverkehr der Linien 27 und 29) zu berücksichtigen sind, ist auch die Traffic zu beteiligen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 03.06.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 122 2016 Die Vorlage OF 13/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2016, OF 8/15 Betreff: Sicherheit in der Albert-Schweitzer-Straße erhöhen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus Sicherheitsgründen möge der Magistrat dafür Sorge tragen, dass die Büsche am Fahrbahnrand der Grünfläche in der "Albert-Schweitzer-Straße" zwischen der Haus-Nr. 52 (Hochhaus) und der Stele "Partnerschaft mit Deuil-La-Barre" entfernt oder umgesetzt werden, damit dort ein ca. 1m breiter einsehbarer Streifen frei von sichtbehindernden Büschen geschaffen wird. Wenn möglich sollten die Büsche im inneren Bereich der Grünfläche wieder eingesetzt werden. Außerdem sollte zusätzlich eine Parkänderung hinsichtlich eines evtl. Seitenwechsel überprüft werden. Parkende PKWs würden dann einen Sicherheitsabstand zwischen Grünfläche und Fahrbahn herbei führen. Als angenehmer Nebeneffekt entstünden sogar zusätzlich 2 Stellplätze. Begründung: Auf einer Länge von ca. 32 Meter wachsen Büsche unterschiedlicher Größe direkt am Fahrbahnrand. Ein Gehweg fehlt dort gänzlich. Kinder spielen in diesen Büschen, verstecken sich darin, spielen Nachlauf u.ä. und laufen oder fahren mit Kinderrädern oder Rollern unvermittelt rein und raus über die Fahrbahn.Die Fahrzeuge müssen zur Zeit aber dicht an den Büschen vorbeifahren, da auf der anderen Straßenseite geparkt wird. Es kam dadurch schon mehrfach zu Beinahe-Unfällen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2016, TO I, TOP 19 Die GRÜNE-Fraktion gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "In der gedruckten Tagesordnung vom 15.04.2016 wurde unter Tagesordnungspunkt 19 als Antragsteller die BFF und die GRÜNEN genannt. Die GRÜNE-Fraktion im Ortsbeirat 15 war weder formal noch inhaltlich an der Formulierung des Antrages beteiligt. Es handelt sich ausschließlich um einen Antrag der BFF-Fraktion im Ortsbeirat 15." Beschluss: Die Vorlage OF 8/15 wird als Auftrag an den Ortsvorsteher beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2016, OF 11/15 Betreff: Albert-Schweitzer-Straße: Einmündung frei halten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Herr Ortsvorsteher wird gebeten, auf einem Ortstermin die Problematik des "wilden Parkens" an der Einmündung der Seitenstraße (bei Hausnummer 52) der Albert-Schweitzer-Straße zu klären. Eine mögliche Lösung ist durch Markierungen auf der Fahrbahn gegeben. Begründung: Fahrzeuge, wie die im Bild gezeigten, blockieren häufig die Einmündung in die Seitenstraße der Albert-Schweitzer-Straße. Häufig stehen PKW weiter links als der mit dem Pfeil markierte, was die Lage verschlechtert. Hierdurch ist die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge, aber auch für die FES blockiert. Das muss nicht sein! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 11/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2016, OF 304/15 Betreff: Einrichten eines Taxistands in der Nähe der U-Bahnhaltestelle Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in der Nähe der U-Bahnhaltestelle Nieder-Eschbach einen Taxistand einzurichten. Begründung: Recherchen bei Anwohnern aus NE sowie im regionalen Umfeld haben ergeben, dass eine deutliche Nachfrage nach bereitstehenden Taxi-Fahrzeugen besteht. Dies wurde auch von den Taxibetreibern bestätigt. Die vorhandenen Standplätze in Bonames und dem Gewerbegebiet sind für U-Bahnnutzer zu weit entfernt. Die Georg-Büchner-Straße am U-Bahnübergang hat sich in letzter Zeit bereits für den Taxi-Service bewährt. 2-3 feste Standplätze könnten dort unserem Stadtteil zu einer besseren Infrastruktur verhelfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4934 2016 Die Vorlage OF 304/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Taxiinnung zu prüfen, ob in der Nähe der U-Bahn-Haltestelle "Nieder-Eschbach" ein Taxiplatz eingerichtet werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2015, OF 299/15 Betreff: Straßenbeleuchtung in An der Bornhohl Der Stra ß enbereich An der Bornhohl von der Kreuzung Am Hollerbusch bis etwa zur Hausnummer 11 (rote Markierung) ist bei Dunkelheit nicht ausgeleuchtet und "stockduster". Die Straßenlaterne an der Ecke der Kreuzung steht etwas "um die Ecke" und leuchtet kaum in die Stra ß e An der Bornhohl, die n ä chste Laterne bereits sehr weit in der Straße. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im in der Karte rot markierten Straßenbereich An der Bornhohl eine weitere Straßenlaterne zu installieren, so dass bei Dunkelheit der gesamte Straßenzug gleichmäßig ausgeleuchtet ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 15 am 27.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4755 2015 Die Vorlage OF 299/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2015, OF 300/15 Betreff: Ausweisung Radweg rund um den Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße Am Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße ist lediglich die Westseite entlang der Homburger Landstraße als (zu nutzenden) Fuß/Radweg ausgewiesen. Neben den drei Fußgängerüberwegen und auf den Bürgersteigteilen neben der Ein- und Ausfahrt der Deuil-La-Barre-Straße sind jeweils Bereiche derart gestaltet, dass sie als Radweg angesehen oder genutzt werden können. Eine Ausweisung/Beschilderung fehlt. Das führt aber dazu, dass Radfahrer aus der oder in die Deuil-La-Barre-Straße entweder bei Nutzung der Überwege absteigen und das Rad über den Überweg schieben müssen oder die Fahrbahn des Kreisels nutzen , was aber wegen der Nutzungspflicht des Fuß/Radweges im Westteil des Kreisel nicht erlaubt ist. Bei Konflikten zwischen Rad- und Autofahrer im Kreisel ist die Rechtslage zumindest ungeklärt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten am Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße die für den Radverkehr vorgesehenen Streifen neben den Fußgängerüberwegen sowie deren Verbindung beiderseits der Ein- und Ausfahrt Deuil-La-Barre-Straße per Beschilderung und Boden-Piktogrammen als Radweg auszuweisen und somit eine klare Rechtslage für den Radverkehr zu schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 15 am 27.11.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4756 2015 Die Vorlage OF 300/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 6 CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen Herr Drephal (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU, BFF und Herr Krebs
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2015, OF 296/15 Betreff: Deuil-La-Barre-Straße: Poller für Fahrradständer ersetzen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Poller auf dem Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße vor den Hausnummern 38 sowie 61 bis 63 durch Bügel, an denen Fahrräder sicher angeschlossen werden können, zu ersetzen. Begründung: Im Rahmen der Förderung des Radverkehrs werden seit einiger Zeit im gesamten Stadtgebiet keine Poller mehr aufgestellt sondern Bügel, an denen Fahrräder sicher angeschlossen werden können. Da auch der Radverkehr in Nieder-Eschbach zunimmt, ist es angebracht, an den genannten Stellen, an der viele Geschäfte liegen, entspechende Bügel zu installieren Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 15 am 06.11.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 296/15 wird so lange zurückgestellt, bis in dieser Angelegenheit ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2015, OF 293/15 Betreff: Hakenkreuzschmierereien in Nieder-Eschbach entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, sich mit FES und Mainova in Verbindung zu setzen, um umgehend die Hakenkreuzschmierereien auf Gehwegen und an Mainova-Eigentum (Schaltkästen) entfernen zu lassen. Begründung: Jeder Tag, an dem diese Schmierereien sichtbar sind, ist ein Tag zu viel. Die Bilder zeigen exemplarisch diese Schmierereien auf bzw. am Fußweg parallel zur U-Bahntrasse (Verlängerung Görlitzer Str., Bilder 1 bis 3) sowie Albert-Schweitzer-Straße (Bild 4, unten) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 15 am 06.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4708 2015 Die Vorlage OF 293/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Bilder 1 und 2 in der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2015, OF 287/15 Betreff: Stromanschluss für neuen Verkehrskreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße in grabenloser Bauweise Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbauverwaltung und die Mainova mit dem Installieren eines Stromanschlusses für den Verkehrskreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße zu beauftragen. Der Anschluss an das städtische Stromnetz soll durch grabenlose Rohrverlegung erfolgen. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext. Der Stromanschluss wird unter anderem für die laufende Unterhaltung des Kreisels, Ausleuchtung von evtl. Skulpturen, Weihnachtsbaumbeleuchtung etc. benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4514 2015 Die Vorlage OF 287/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Mainova mit dem Installieren eines Stromanschlusses für den Verkehrskreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße zu beginnen. Der Anschluss an das städtische Stromnetz soll durch eine grabenlose Rohrverlegung erfolgen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2015, OF 274/15 Betreff: 10 Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe (max. 1 Stunde Parkzeit) auf dem Festplatz angrenzend zur Deuil-La-Barre-Straße einrichten In unmittelbarer Nähe ist Anfang des Jahres eine Postfiliale eingezogen. Auch weitere Nahversorgungsgeschäfte (z.B. Bäckerei mit Cafe`) sowie ein Kreditinstitut befinden sich im Areal des Wohnkomplexes "Dorflinde". Gerade im Hinblick auf den stetigen Warenverkehr durch Kunden und Postversorger der Postfiliale fehlt es vor Ort an Kurzzeitparkplätzen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass auf dem Festplatz auf der rechten Seite (zur Deuil-La-Barre-Straße hin) zehn Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe (Parkdauer max. 1 Stunde) für den Zeitraum von 08.00 bis 18.00 Uhr eingerichtet werden. Hinweis: Die Kurzzeitparkplätze entfallen selbstverständlich zu Zeiten der Kerb und hinsichtlich einer Teilfläche für den dort zeitweise ansässigen Spargel- und Erdbeerverkaufsstand. Begründung: Mit der Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen werden die Gewerbetreibenden unterstützt. Diese ist ferner auch sinnvoll, da diese Plätze ansonsten als Parkraum für die Pendler aus der Wetterau genutzt wurde. Der Festplatz ist kein P+R-Parkplatz. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 29.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4225 2015 Die Vorlage OF 274/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Weiterhin wird der Magistrat gebeten, sich mit der Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft Deuil-La-Barre-Straße 65 bis 67 b in Verbindung zu setzen, damit die Regelung der Kurzzeitparkplätze ebenfalls auf diesen Parkplätzen erfolgen kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2014, OF 235/15 Betreff: Fahrbahnschäden in der Albert-Schweitzer-Straße Vorgang: ST 642/14 In der ST 642 vom 9.5.2014 teilte der Magistrat mit, dass "in verschiedenen Bereichen der Albert-Schweitzer-Straße Schäden festgestellt wurden, die im Rahmen laufender Unterhaltungsmaßnahmen behoben werden sollten." Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, diese Unterhaltungsmaßnahmen zeitnah durchzuführen. Begründung: Seit Monaten hat sich in dieser Angelegenheit nichts getan. Es ist zu befürchten, dass im kommenden Winter die Schäden durch den Einfluss von Nässe und Frost größer werden, was die Reparaturkosten in die Höhe treiben würde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2014, ST 642 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 15 am 10.10.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 235/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2014, OF 230/15 Betreff: Folgen von Bauarbeiten in Nieder-Eschbach Vorgang: ST 642/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, künftig zügiger auf Anträge des Ortsbeirates, die aktuelle Gegebenheiten betreffen, zu reagieren und nicht Monate später ausweichende Stellungnahmen zu versenden. Weiterhin weist der Ortsbeirat den in der ST 642 enthaltenen Satz: "Im Ergebnis wurden in verschiedenen Bereichen Schäden festgestellt, die jedoch nicht zwingend den genannten Baumaßnahmen zugeordnet werden konnten" zurück. Begründung: In der Sitzung am 14.02.2014 verabschiedete der Ortsbeirat einen Antrag, in dem auf in Entstehung begriffene Schäden am Belag der Albert-Schweitzer-Straße hingewiesen wurde. Diese hatten ihre Ursache darin, dass die Straße offenbar der Belastung durch eine monatelange Umleitung des Linienbusses nicht gewachsen war. Erst nachdem es im Mai zu massiven Schäden und einem Unfall kam, reagierte der Magistrat und ließ einen Teil der Straßenoberfläche sanieren, weitere Schäden wurden zwar festgestellt, aber nicht beseitigt. Der oben erwähnte Satz stellt die Aussagen des Ortsbeirates als unglaubwürdig dar, die Zunahme der Schäden war allerdings auch von ingenieurwissenschaftlichen Laien gut beobachtbar . . Wäre der Magistrat der Anregung des Ortsbeirates im Februar gefolgt und hätte die Streckenführung der Umleitung geändert, so hätte die Stadt Frankfurt einige Kosten gespart. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2014, ST 642 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 11.07.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 230/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2014, OF 227/15 Betreff: Entfernung illegaler Graffiti vom Städtepartnerschaftsschild Deuil-La-Barre und Nieder-Eschbach sowie Wiederaufhängen der blauen Hinweisschilder an den Ortseingängen zur Partnerstadt von Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten (Ortseingänge) die hier ursprünglich vorhandenen blauen Hinweisschilder auf die Partnergemeinde Deuil-La-Barre wieder anbringen zu lassen: Homburger Landstraße (von Bonames kommend unter dem Stadtteilschild Nieder-Eschbach) Homburger Landstraße ( Ortseingang von Ober-Eschbach kommend) Brücke Am Martinszehnten (unter dem Stadtteilschild Nieder-Eschbach) Der Magistrat wird ferner gebeten, die Entfernung der illegalen Graffiti auf dem Städtepartnerschaftsschild (Standort vor dem Festplatz Seite Rudolf-Breitscheid-Straße) zu veranlassen. Begründung: Die blauen Europa-Hinweisschilder mit Hinweis auf die Nieder-Eschbacher und Frankfurter Partnerstadt Deuil-La-Barre fehlen. Diese sollten an den Ortseingängen wieder angebracht werden. Das Schild am Festplatz wurde mit Tacs verschandelt und beschmiert. Es muss von den illegalen Graffitis befreit werden. Das gebietet sich allein schon im Hinblick auf die Außendarstellung der bestehenden Städtepartnerschaft mit Deuil-La-Barre, auf die die Nieder-Eschbacher zu Recht stolz sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 11.07.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3298 2014 Die Vorlage OF 227/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Aufzählung um folgende Punkte ergänzt wird: - Deuil-La-Barre-Straße (von Nieder-Erlenbach kommend) - Deuil-La-Barre-Straße (von Ober-Erlenbach kommend) Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2014, OF 224/15 Betreff: Testprojekt: Temporär eine Einbahnregelung in der Heinrich-Becker-Straße beginnend von der Deuil-La-Barre-Straße in Richtung Freibad Nieder-Eschbach einrichten Bei schönem Sommerwetter, insbesondere an Wochenenden und auch bei gleichzeitigen Sportveranstaltungen auf der Bezirkssportanlage, wird das Nieder-Eschbacher Freibad sehr gut besucht. Viele Besucher des Freibades sowie der angrenzenden Bezirkssportanlage kommen mit PKW. Aufgrund der geringen Anzahl von Stellplätzen auf dem vorhandenen Parkplatz weichen die Autofahrer zum Parken in die Heinrich-Becker-Straße und in die Straßen des nahen Umfeldes aus. Die Heinrich-Becker-Straße ist des Öfteren dann teilweise so dicht zugeparkt, dass maximal eine enge Fahrspur verbleibt, die einen Gegenverkehr nur noch sehr bedingt zulassen. Es kam dann auch gelegentlich zu einem Verkehrskollaps, weil sich der An- und Abfahrtsverkehr im Nadelöhr gegenseitig behinderte und sich auf beiden Seiten ein Stau entwickelte, der eine Weiterfahrt der Fahrzeuge nur unter äußerst schwierigen fahrtechnischen Bedingungen ermöglichte. Mitunter war damit auch eine Gefährdung der Fußgänger im Bürgersteigbereich verbunden. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen eines Testprojektes im Juli und August 2014 an ausgewählten drei Wochenenden, die auch aufgrund voraussichtlich schönen Wetters einen hohen Besuch des Freibades Nieder-Eschbach und/oder Bezirkssportanlage erwarten lassen, temporär eine Einbahnregelung in der Heinrich-Becker-Straße, beginnend von der Deuil-la-Barre Straße bis in Richtung der neuen Brücke (Höhe Hartfußballplatz) an Samstag und Sonntag einrichten zu lassen. Die Abfahrt soll über die Brücke Richtung Budapester Straße erfolgen. Begründung: Mit der temporär angelegten Einbahnregelung wäre ein verbesserter und sicherer Verkehrsabfluss des Andienungsverkehrs der Freizeitanlagen gegeben. Diese Einbahnregelung soll nur an Sommerwochenende erfolgen, in der ein hoher Besuch des Freibades zu erwarten ist. Eine generelle Einbahnregelung nach erfolgreicher Testphase ist ausdrücklich nicht Ziel des Projektes. Unter der Woche und an besucherarmen Sommerwochenenden bleibt es wie bisher an ein Befahren der Heinrich-Becker-Straße in beide Richtungen. Die Einschränkungen durch die temporäre Einbahnregelung sollen für die angrenzenden Bewohner der Heinrich-Becker-Straße so gering wie möglich sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 13.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3208 2014 Die Vorlage OF 224/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 6 CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU, GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2014, OF 211/15 Betreff: Folgen von Bauarbeiten in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Folgen die in der letzten Zeit in Nieder-Eschbach abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Bauarbeiten hatten und haben. Insbesondere betrifft dies den Neubau der Kita in der Gladiolenstraße, des Kreisels Ho mburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße sowie die Bauarbeiten in der Prager-Straße. Begründung: Lkw fahren über dafür nicht ausgelegt Gehwege, Busse werden umgeleitet, dies kann Gehwege oder auch Straßen beschädigen. Damit gewährleistet ist, dass die Verursacher die Schäden beheben, sollten diese rechtzeitig erfasst werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2872 2014 Die Vorlage OF 211/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden Absatz ergänzt wird: "Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, die bereits vorhandenen Schäden in der Dahlienstraße und Albert-Einstein-Straße zu beheben." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2013, OF 206/15 Betreff: Gestaltung des Kreisels Deuil-La-Barre-Straße/Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, über den Sachstand der Gestaltung des Innenraumes des Kreisels Deuil-La-Barre-Straße - Homburger-Landstraße zu berichten. Der Kreisel sollte, einem Vorschlag des Ortsbeirates folgend, der aus einem Wettbewerb resultierte, mit einem regionalen Bezug gestaltet werden. Weiterhin bittet der Ortsbeirat um die Information, welche Kosten für die Gestaltung des Innenraums des Kreisels maximal angesetzt werden können Begründung: Der Ortsbeirat wünscht zeitnah über den Vorgang informiert zu werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 206/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 15 am 19.09.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 206/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2013, OF 201/15 Betreff: Informationen über Änderung von Verkehrsführungen während Baumaßnahmen im Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, künftig bei Baumaßnahmen in Nieder-Eschbach den Ortsbeirat rechtzeitig über den Straßenverkehr betreffende Konsequenzen zu informieren. Speziell wünscht der OBR Informationen über geplante Einbahnstraßenregelungen, Umleitunger und Sperrungen von Straßen. Begründung: Viele der Maßnahmen im Zuge des Kreiselbaus Homburger Landstraße / Deuil-La-Barre-Straße wurden ohne Information des OBR, aber auch ohne Information der betroffenen Einwohner durchgeführt. Auch über geplante Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Umbau c Prager Straße wurde bisher nicht informiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2649 2013 Die Vorlage OF 201/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung NPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2013, OF 197/15 Betreff: Stromausfall in Nieder-Eschbach Am Abend des 22. September kam es in Nieder-Eschbach (und Umgebung) zu einem Stromausfall, bedingt durch den Abriss einer Stromleitung an der Überlandleitung in Höhe der Anna-Lindh-Allee.Wegen den Reparaturarbeiten wurde die Anna-Lindh-Allee am folgenden Tag gesperrt und der Verkehr durch Nieder-Eschbach umgeleitet. In Nieder-Eschbach gibt es zur Zeit, bedingt durch den Bau des Kreisels an der Homburger Landstraße Einmündung Deuil-La-Barre-Straße, weitere Umleitungen und Durchfahrtssperren. Dadurch kam es in den folgenden Straßen in Nieder-Eschbach zu erheblichen Verkehrsüberlastungen und Stauungen, bez. Missachtung der Einbahnstraßenregelung: Homburger Landstraße (Richtung Bonames und Autobahnanschlussstelle), Berner Straße (Rückstau durch Ampel an der Kreiselbaustelle) Deuil-La-Barre-Straße (westlicher Teil, Rückstau bis Festplatz) Urseler Weg (westlicher Teil) mit der Otto-Hahn-Schule Albert-Schweitzer-Straße mit Missachtung der temporären Einbahnstraßenregelung Prager Straße und An der Walkmühle (beide mit der Michael-Grzimek-Schule) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Was war die Ursache für den Leitungsabriss? - Kann es zu weiteren, ähnlichen Vorfällen kommen? - Warum wurde keine weiträumige Umleitung eingerichtet? - Warum musste die parallele Autobahn während der Arbeiten nicht gesperrt werden? - Wurden die Otto-Hahn-Schule und die Michael-Grzimek-Schule von der Umleitung und dem damit einhergehenden sehr hohen Verkehrsaufkommen unterrichtet? - Warum wurde die Einbahnstraßenregelung in der Albert-Schweitzer-Straße nicht kontrolliert? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 197/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und NPD gegen GRÜNE und Herr Drephal (= Annahme); Herr Meier (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2013, OF 183/15 Betreff: Mehr Sicherheit auf der neu gestalteten Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, das Drängelgitter auf der Homburger Landstraße (zwischen Deuil-La-Barre-Straße und Urseler Weg) mit einer rot-weißen, reflektierenden Folie auf dem senkrechten Rohrstück zu kennzeichnen. Die vorhandenen Flächen lassen es nicht zu, das Gitter nach der regulären Vorschrift im Abstand von 30 cm bis zur Fußwegkante aufzustellen. Das grau verzinkte Rohr mit dem geringen Abstand zur Bordsteinkante sollte auch bei schlechten Wetterbedingungen früh genug für die Autofahrer zu erkennen sein. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 15 am 30.08.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 183/15 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2013, OF 177/15 Betreff: Verbesserung der Verkehrsführung in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Herr Ortsvorsteher wird gebeten, sich für eine Änderung der Verkehrsführung im Rahmen der Bauarbeiten am Kreisel einzusetzen. Folgende Änderungen sind erwünscht: - Entfernen der "Durchfahrt verboten"- Schilder und der Barriere (Ausfahrt An der Bornhohl, Nähe Tankstelle) und Ersetzen durch ein "Rechts-abbiegen"-Schild - Die an der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße - Homburger Landstraße befindlichen "Stopp-Schilder" werden abgedeckt. Begründung: Zu Punkt 1: Bisher ist die Ausfahrt aus der Straße An der Bornhohl auf die Deuil-La-Barre-Straße (neben der Tankstelle) nicht erlaubt (Durchfahrt verboten Schilder, s. Bild). Sinnvoll ist die jetzige Regelung für diejenigen Verkehrsteilnehmer, die in die ampelgeregelte Baustelle einfahren wollen, diejenigen, die in den Ort fahren wollen, sollten nach rechts abbiegen können. Zu Punkt 2: Die Stopp-Schilder sind wegen der Ampelregelung überflüssig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 21.06.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 177/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2013, OF 173/15 Betreff: Entsorgung von zwei maroden Pflanzkübeln in der Albert-Schweitzer-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, die beiden maroden Pflanzkübel zu entsorgen, die sich auf der Wiese vor dem Gedenkstein zur Patenschaft mit Deuil-La-Barre stehen. Die Stelle befindet sich in der Albert-Schweitzer-Straße auf Höhe des evangelischen Gemeindezentrums. Die beiden quadratischen Holzkübel sind sichtbar morsch und sehen verwahrlost aus, da verfaulte Holzteile fehlen, es stehen rostige Nägel raus und es finden sich Holzsplitter. Sichtbar ist das Innere, das offenbar aus Eternit ist. Begründung: Auf der anderen Straßenseite befindet sich der Ausgang des Kindergartens. Der Magistrat möge entscheiden, ob angesichts der Gefahrenlage ein baldiger Handlungsbedarf gegeben ist. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 24.05.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 173/15 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2013, OF 159/15 Betreff: Kopfsteinpflaster in der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Deuil-La-Barre-Straße das Kopfsteinpflaster auf dem Fahrbahnabschnitt zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und Hofgasse zu asphaltieren. Die durch die bestehende Pflasterung erzeugten Reifengeräusche sind für die Anwohner nicht mehr zumutbar. Begründung: Die stark frequentierte Durchgangsstraße, zusätzlich mit Busverkehr, führt durch den Lärm zu einem häufigen Mieterwechsel der Anwohner. Besonders nachts ist bei höherem Tempo bergab auf diesem Straßenstück das Geräusch mehr als störend. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 159/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Herr Drephal und FDP gegen Herr Meier (= Annahme) bei Enthaltung NPD
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2013, OF 154/15 Betreff: Umsetzen des Hinweisschildes "Bei Rot hier halten" an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, das Schild "Bei Rot hier halten" und die zugehörende Haltelinie auf der Westseite des U-Bahnübergangs Deuil-La-Barre-Straße um einige Meter zu versetzen. Begründung: Wie das untenstehende Bild zeigt, ist das Schild ungünstig angebracht. Folgen Autofahrer dem Hinweis, so kommen sie mitten auf dem Zebrastreifen zum Halten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1931 2013 Die Vorlage OF 154/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Drephal
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2013, OF 153/15 Betreff: Verkehrsregelung in der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachstehende Änderungen der Vorfahrtsregelung im Bereich Deuil la Barre Straße vorzunehmen: Deuil la Barre Straße - Am Hollerbusch Deuil la Barre Straße - Albert Schweitzer Straße Deuil la Barre Straße - An der Walkmühle Deuil la Barre Straße - Nieder-Eschbacher Stadtweg Deuil la Barre Straße - Rudolf Breitscheid Straße Deuil la Barre Straße - Am Lehenweg Deuil la Barre Straße - Alt Nieder-Eschbach Deuil la Barre Straße - Aschebach Straße Deuil la Barre Straße - Heinrich Becker Straße Deuil la Barre Straße - Albert Einstein Straße Deuil la Barre Straße - Schmiedgasse Deuil la Barre Straße - Stichstraße Deuil la B. Str. Deuil la Barre Straße - Fritz Erler Straße Begründung: Eine Änderung der Vorfahrtsregelung würde erheblich zur Verkehrsberuhigung beitragen. Ein Nebeneffekt könnte auch sein, das durch diese Maßnahme Pendler auf die bestehenden Umgehungsstraßen ausweichen. Verkehrsteilnehmer sollten auf die neue Vorfahrtsregelung, wie bereits in Nieder-Erlenbach eingerichtet, hingewiesen werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 153/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen Herr Drephal (= Annahme) bei Enthaltung Herr Maier
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2012, OF 137/15 Betreff: Zufahrt zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates 15 gestalten Vorgang: EA 30/12; OM 1599/12; ST 1498/12 Der Magistrat wird gebeten, sich den Vorstellungen des Ortsbeirats 15 zur Gestaltung einer alternativen Zufahrtsmöglichkeit zur geplanten Kita anzuschließen und die in der Stellungnahme beschriebene Ausbaustufe zurückzunehmen. Begründung: Der Magistrat beschreibt in der Stellungnahme einen vollkommen überzogenen Ausbau des Zufahrtsweges und begründet dies mit bautechnischen und planungstechnischen Problemen. Ein derartiger Ausbau wurde an anderen Stellen Frankfurts in vergleichbaren Situationen (und Orten) allerdings nicht realisiert. Dort genügte eine kleine - wie vom OBR geforderte - Lösung. Diese sollte umgehend auch in Nieder-Eschbach realisiert werden. Folgende Beispiele unterstützen den Standpunkt des Ortsbeirates: 1. Nieder-Eschbach, Straße Im Weidenfeld: Die Straße führt u.a. zu einem Aussiedlerhof. 2. Zufahrt zur Karl-Bieber-Höhe von der Nieder-Erlenbacher Straße aus Schild mit Straßennamen, keine Durchfahrtbeschränkungen kein Hinweis auf 2Landwirtschaftlichen Verkehr". keine Beleuchtung, keine Entwässerung 3. Zufahrt Deuil-La-Barre-Straße 118, 118a, 120 Einzige Zufahrt zu den Häusern. Abzweigung von der Niedererlenbacher Straße keine Durchfahrtsbeschränkungen keine Beleuchtung keine Entwässerung 4. Zufahrt Auf der Steinern Straße 12 Ortsausgang Georg-Büchner-Straße, keine Beleuchtung, keine Entwässerung, "Anlieger frei" "Radfahrer frei" "Ende Tempo-30-Zone" keine weiteren Durchfahrtsbeschränkungen Im weiteren Verlauf (Unterführung U-Bahn) Keine Änderung der Beschränkungen 5. Zufahrt Auf der Steinern Straße 8 Ortsausgang Georg-Büchner-Straße Ausgang Siedlung Auf der Steinern Straße Richtung U-Bahn Bonames Keine Durchfahrtsbeschränkungen, keine Beleuchtung, keine Entwässerung Auch an anderer Stelle in Frankfurt, außerhalb von Nieder-Eschbach gibt es Beispiele. 6. Zufahrt zum Sportplatz in Kalbach von der L 3019 aus Diese Beispiele können auf Wunsch ergänzt werden. Ebenso bietet der Ortsbeirat an, dass ortsunkundige Mitglieder der Stadtverwaltung zu diesen Stellen geführt werden, wobei die dortige Situation explizit erläutert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.03.2012, EA 30 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1498 Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1599 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 30.11.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1800 2012 Die Vorlage OF 137/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Drephal
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2012, OF 130/15 Betreff: Kreisverkehrsplatz; Freie Oberflächengestaltung des Kreiselmittelpunktes sicher stellen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 203 wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird gebeten, sicher zu stellen, dass im Sinne einer optisch schönen Oberflächengestaltung vorbereitend keine baulichen Einschränkungen für die Oberflächengestaltung des Kreismittelpunktes entstehen. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob auf den eingezeichneten Stellplatz für die SEF zur Kanalinspektion verzichtet bzw. dieser auch an anderer Stelle eingerichtet werden kann. Soweit dieser Stellplatz sowie Zugang zum Kanal aus technischer und örtlicher Sicht an dieser Stelle zwingend erforderlich sein sollte, sind, vor dem Hintergrund des laufenden Ideenwettbewerbs zur Oberflächengestaltung im Rahmen einer Detailplanung für diesen Inselbereich die notwendigen Vorgaben dem Ortsbeirat mitzuteilen, damit ggf. bei der Prüfung der Gestaltungsvorschläge diese Vorgaben mit integriert werden können. Begründung: Der neue Kreisel ist ein wesentlicher Baustein der Verkehrsberuhigung und Drehkreuz in der Gemarkungsmitte von Nieder-Eschbach und der sinnvolle Anschluss an den bereits vorgenommenen Umbau der Homburger Landstraße im Abschnitt zwischen der Deuil-La-Barre-Straße bis zum Urseler Weg. Der Kreisel hat somit auch hohe Bedeutung in stadtgestalterischer Hinsicht aufgrund seiner örtlichen Lage. Der Ortsbeirat 15 hat zur Oberflächengestaltung der Mittelinsel bereits einen Ideenwettbewerb ausgerufen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage der Notwendigkeit der Abstellfläche für die Kanalinspektion an dieser exponierten Stelle. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 203 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 02.11.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 281 2012 1. Der Vorlage M 203 wird unter Hinweis auf OA 281 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 130/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2012, OF 129/15 Betreff: Bepflanzung des Randstreifen in der Deuil-La-Barre-Straße/Parkplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit den Eigentümern der Bebauung "Dorflinde" in Verbindung zu setzen, um ein einheitliches Erscheinungsbild der Randstreifen der Parkplätze an der Deui la Barre Straße zu erreichen. Weiterhin wird um Prüfung gebeten, wann die zwei gefällten Bäume auf der städtischen Fläche nachgepflanzt werden. Begründung: Der Randstreifen des städtischen, als Parkplatz genutzten Festplatzes wurde im Jahr 2011 auf Antrag des Ortsbeirates umgestaltet und mit zusätzlichen Bäumen bepflanzt Der Randstreifen, der zur Dorflinde gehörenden Parkfläche, ist nicht bepflanzt und stört das Gesamtbild . Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1602 2012 a) Die Vorlage OF 129/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wir gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die zwei gefällten Bäume auf der städtischen Fläche nachgepflanzt werden." b) Der Ortsvorsteher wird beauftragt, sich mit den Eigentümern der Bebauung Dorflinde in Verbindung zu setzen, um ein einheitliches Erscheinungsbild der Randstreifen vor den Parkplätzen an der Deuil-La-Barre-Straße zu erreichen. c) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Paul - GRÜNE - gem. § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung: 4 CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, FDP und NPD gegen 1 CDU (= Ablehnung)
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2012, OF 127/15 Betreff: Sachstandbericht zu den geplanten Kreiseln in Nieder-Eschbach Vorgang: ST 1563/10; ST 996/10 Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Der Magistart wird um einen Sachstandsbericht zu dem beiden Kreiseln Homburger Landstraße Einmündung Deuil-La-Barre-Straße Ben-Gurion-Ring Brücke Am Martinszehnten gebeten Begründung: Der Bau des Kreisels Homburger Landstraße Einmündung Deuil-La-Barre-Straße sollte im Anschluss an den Verkehrsberuhigungsausbau in der Homburger Landstraße erfolgen. Der (Mini-)Kreisel Ben-Gurion-Ring Brücke Am Martinszehnten befand sich in der Ämterabstimmung und sollte für den Haushalt 2012 angemeldet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2010, ST 996 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2010, ST 1563 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 11 Über die Ziffern 1. und 2. wird getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1601 2012 Die Vorlage OF 127/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, 1 FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU, 1 FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung) zu Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD, 1 FREIE WÄHLER und FDP gegen 1 FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2012, OF 128/15 Betreff: Entsorgung von zwei maroden Pflanzkübeln in der Albert-Schweitzer-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die beiden maroden Pflanzkübel zu entsorgen, die sich eher zufällig auf der Wiese vor dem Gedenkstein zur Patenschaft mit Deuil-la-Barre befinden. Die Stelle befindet sich in der Albert-Schweitzer-Straße in Höhe des evangelischen Gemeindezentrums. Die beiden quadratischen Holzkübel sind sichtbar morsch, verfaulte Teile fehlen ganz. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 128/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen 1 FREIE WÄHLER und NPD (= Annahme) bei Enthaltung 1 FREIE WÄHLER
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2012, OF 125/15 Betreff: Ideenwettbewerb für die Gestaltung des Kreiselmittelpunktes für den geplanten neuen Verkehrskreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die Gestaltung der Oberfläche des an der Kreuzung Deuil-La-Barre-Straße/Homburger Landstraße vorgesehenen neuen Verkehrskreisels wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein Ideenwettbewerb durchgeführt. Der Ideenwettbewerb beginnt am 01.11.2011 und endet am 31.01.2013. Für die drei besten Vorschläge wird aus dem Budget Öffentlichkeitsarbeit des Ortsbeirats (alternativ Ortsbeiratsbudget) ein Preisgeld von je 25,00 Euro sowie eine Eintrittskarte für das Frankfurter Architekturmuseum ausgelobt. Die Durchführung des Wettbewerbs, Bewertung und Auswahl der besten Vorschläge erfolgt durch eine Kommission des Ortsbeirats, an der neben dem Ortsvorsteher, je ein Vertreter der Fraktionen im OBR teilnehmen soll. Begründung: Die optische Gestaltung des voraussichtlich in 2013/2014 zum Bau vorgesehenen und derzeit in der Planung befindliche neue Verkehrskreisel liegt dem Ortsbeirat sehr am Herzen, da dieser aufgrund seiner zentralen Ortslage innerhalb der Gemarkung von Nieder-Eschbach, neben seiner wichtigen verkehrlichen Funktion, auch aus ortsbildgestalterischer Sicht von enormer Bedeutung ist, mit der sich die Nieder-Eschbacher dann auch positiv identifizieren sollen. Hinsichtlich einer schönen Gestaltung des Innenlebens eines Verkehrskreisels seien beispielsweise der Verkehrskreisel in Bad Vilbel-Massenheim genannt, der mit einer Skulptur eines großen Apfels versehen wurde oder der mit Fahnen der Partnerstädte und schöner Begrünung gestaltete Europakreisel in Bad Homburg v.d.Höhe. Der Ortsbeirat möchte mit dem Ideenwettbewerb die Bürgerinnen und Bürger Nieder-Eschbachs zu einer Teilnahme an der Gestaltung des Kreisels und somit des Ortsbildes mit animieren und um damit auch eine Vielzahl von kreativen Gestaltungsvorschlägen zu erhalten. Die abschließende Entscheidung über die Gestaltung obliegt ungeachtet dessen weiterhin beim Ortsbeirat, der dies dann im Frühjahr 2013 unter Würdigung der wirtschaftlichen , technischen und stadtbildgestalterischen Machbarkeit zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes Verkehrskreisel Deuil-La-Barre-Straße / Homburger Landstraße dem Magistrat empfehlen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 125/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und FDP erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 125/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) das Preisgeld von je 25,00 € auf je 50,00 € erhöht wird; b) die Kommission Fachleute hinzuziehen kann; c) in der Ortsbeiratssitzung am 15.02.2013 eine öffentliche Präsentation der eingereichten Vorschläge vorgenommen wird; d) die Kosten für den Ideenwettbewerb aus den Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit des Ortsbeirates 15 getragen werden. Abstimmung: a) bis d) Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2012, OF 123/15 Betreff: Tempo-30-Zone ausweiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Kann die in fast ganz Nieder-Eschbach geltende "30-km-Zone" auf die Homburger Landstraße, beginnend kurz vor dem Urseler Weg, endend kurz vor der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße ausgeweitet werden? Oder ersatzweise 2. Ist es möglich, eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die Homburger Landstraße in dem o.a. Bereich auf 30 km/h einzuführen? Begründung: Nördlich der Homburger Landstraße leben viele junge Familien mit Kindern, die die Schulen, Kindergärten und andere Einrichtungen in Nieder-Eschbach besuchen. Viele Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene, aber auch ältere Mitbürger müssen die Straße überqueren, um ihre täglichen Besorgungen zu erledigen. Trotz des Baus von Verkehrsinseln und Fußgängerüberwegen konnte der Verkehr in diesem Bereich nicht nachhaltig verlangsamt werden. In einem Ortstermin äußerten die anwesenden Eltern deshalb die intensive Bitte, in diesem Bereich für eine Verkehrsberuhigung zu sorgen. Dieser Bitte der Bürger kommt der Ortsbeirat mit diesem Antrag gerne nach. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1598 2012 Die Vorlage OF 123/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und NPD gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2012, OF 112/15 Betreff: Offener Bücherschrank für Nieder-Eschbach Vorgang: ST 835/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15 werden zum Erwerb eines offenen Bücherschrankes maximal 6.000 Euro bereitgestellt. 2. Der Magistrat wird gebeten, den Kauf des Bücherschrankes entsprechend zu veranlassen. 3. Vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012 werden als mögliche zentrale Standorte mit Priorität der Bereich Urselerweg/Tannenweg (Bucht ehemalige Telefonzelle) oder die Ecke Deuil-La-Barre-Straße/Alte Hofgasse hinter der Bushaltestelle, alternativ am Festplatz vorgeschlagen. Der genaue Standort wird zum gegebenen Zeitpunkt zwischen dem Amt für Straßenbau und Erschließung und dem Ortsvorsteher abgestimmt. Begründung: In einigen Frankfurter Stadtteilen existieren bereits mit großem Erfolg derartige offene Bücherschränke. Mit Bekanntwerden der ersten OBR -Anregung im Februar 2012 zur Aufstellung eines Bücherschrankes in Nieder-Eschbach haben sich bereits interessierte Bürger/innen aus dem Stadtteil für eine Betreuungspatenschaft bereit erklärt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 835 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 24.08.2012, TO I, TOP 5 Die Vorlage OF112/15 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1472 2012 Die Vorlage OF 112/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Ortsbeirat erwägt den Erwerb eines offenen Bücherschrankes für Nieder-Eschbach. Der Magistrat wird daher gebeten, vor dem Kauf des Bücherschrankes mehrere Angebote und Alternativen (z. B. ehemalige Telefonzellen mit Innenausbau) einzuholen und dem Ortsbeirat vorzulegen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.06.2012, OA 219 entstanden aus Vorlage: OF 111/15 vom 13.06.2012 Betreff: Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trassen Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird dringend aufgefordert, die Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trasse an der Deuil-La-Barre-Straße und am Urseler Weg deutlich zu verbessern und nicht mit Hinweisen auf "gültige Regelwerke und Normen" lapidar zu verhindern. Die vom Ortsbeirat beschlossenen Punkte (siehe Anregung OA 129) müssen entweder so umgesetzt werden, dass sie diesen "Regeln und Normen" gerecht werden, oder eine Änderung dieser "Regeln und Normen" muss in die Wege geleitet werden: Zu Anregung 2: Die roten Doppelblinklichter, die auf eine bisher nicht angezeigte Begegnung zweier U-Bahnen im Kreuzungsbereich hinweisen, sind so anzubringen, dass sie den "Regeln und Normen" entsprechen. Zu Anregung 3: Die Sicht an beiden Übergängen, jeweils von Bonames bzw. Ober-Eschbach kommend, auf wartende oder gerade querende Personen ist durch leichte Kurven und durch die Masten der Schranken- und Ampelanlagen deutlich eingeschränkt. Gerade an diesen beiden Stellen sind auch die Unfälle passiert. Hier ist ein maximales Tempo von 30 km/h anzuordnen. Diese Forderung widerspricht keiner Richtlinie und ist sofort umsetzbar. Bei Geschwindigkeitsmessungen wurde am Urseler Weg drei Mal etwa Tempo 35 ermittelt (meistens leider Tempo 45 bis 55). Tempo 30 ist also auch im bestehenden Fahrplan durchführbar. Zu Anregung 4: Siehe Anregung 2. Am Urseler Weg ist sichtbar genügend Platz. An der Deuil-La-Barre-Straße müssten die Schrankenanlagen gegebenenfalls etwas versetzt werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Vollschranken mit horizontalen Scharnieren ausgestattet werden können, die nur ein Verlassen des Gefahrenbereiches ermöglichen, ein Betreten aber behindern oder erschweren. Weiterhin ist die Wartezeit von querenden Fußgängern (zurzeit circa 50 Sekunden bis die U-Bahn kommt und im Begegnungsverkehr circa 90 bis 120 Sekunden) zu verringern. Begründung: Nichtstun verhindert keine Unfälle. Das Tempo der U-Bahnen beim Queren der Straßen (Zitat eines U-Bahn-Fahrers: "Tempo 50 ist ja erlaubt.") ist nach Aussage von Anliegern deutlich zu hoch. Zu lange Wartezeiten verringern deutlich das Gefahrenbewusstsein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B 529 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1572 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 20.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 241 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 219 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 241 = Kenntnis, OA 219 = Annahme) RÖMER (B 241 = Kenntnis, OA 219 = vereinfachtes Verfahren) REP (B 241 = Kenntnis, OA 219 = Ablehnung) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Die Vorlage B 241 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 219 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 206 Beschluss: Der Vorlage OA 219 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2056, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2012 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2012, OF 111/15 Betreff: Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trassen Der Ortsbeirat möge beschließen Der Bericht B 241 wird angesichts des zweiten Unfalls mit aller Deutlichkeit zurückgewiesen Der Magistrat wird dringend aufgefordert, die Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trasse an der Deuil-La-Barre-Straße und am Urseler Weg deutlich zu verbessern und nicht mit Hinweisen auf "gültige Regelwerke und Normen" lapidar zu verhindern. Die vom Ortsbeirat in der OA 129 vom 20.1.2012 angeregten Punkte müssen entweder so umgesetzt werden, dass sie diesen "Regeln und Normen" gerecht werden, oder eine Änderung dieser "Regeln Normen" muss in die Wege geleitet werden. Zu Anregung 2: Die roten Doppelblinklichter, die auf eine bisher nicht angezeigte Begegnung zweier U-Bahnen im Kreuzungsbereich hinweisen, sind so anzubringen, dass sie den "Regeln und Normen" entsprechen. Zu Anregung 3: Die Sicht an beiden Übergängen, jeweils von Bonames bez. Ober-Eschbach kommend, auf wartenden oder gerade querende Personen ist durch leichte Kurven und durch die Masten der Schranken-. und Ampelanlage deutlich eingeschränkt. Gerade an diesen beiden Stellen sind auch die Unfälle passiert. Hier ist ein maximales Tempo 30km/h anzuordnen. Diese Forderung widerspricht keiner Richtlinie und ist sofort umsetzbar. Bei Geschwindigkeitsmessungen wurde am Urseler Weg 3mal Mal etwa Tempo 35 ermittelt (meistens leider 45 bis 55 ). Tempo 30 ist also auch im bestehenden Fahrplan machbar. Zu Anregung 4: siehe Anregung 2: Am Urseler Weg ist sichtbar genügend Platz, an der Deuil-La-Barre-Straße müssten die Schrankenanlagen gegebenenfalls etwas versetzt werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob Vollschranken mit horizontalen Scharnieren ausgestattet werden können, die nur ein Verlassen des Gefahrenbereiches ermöglichen, ein Betreten aber behindern oder erschweren. Zusätzlich ist die Wartezeit von querenden Fußgänger (zur Zeit bis zu 50 Sekunden bis die U-Bahn kommt, im Begegungsverkehr auch bis zu 90 bis 120 Sekunden) zu verringern. Begründung: Nichtstun verhindert keine Unfälle. Das Tempo der U-Bahnen beim Queren der Straßen (Zitat U-Bahn-Fahrer "Tempo 50 ist ja erlaubt") ist nach Aussagen von Anliegern deutlich zu hoch. Zu lange Wartezeiten verringern deutlich das Gefahrenbewusstsein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 219 2012 1. Die Vorlage B 241 wird unter Hinweis auf OA 219 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 111/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 1 CDU, GRÜNE, SPD, 1 FREIE WÄHLER gegen 5 CDU und NPD (= Kenntnis) bei Enthaltung 1 FREIE WÄHLER zu 2. 1 CDU, GRÜNE, SPD, 1 FREIE WÄHLER gegen 5 CDU und NPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FREIE WÄHLER
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2012, OF 110/15 Betreff: Gestaltung des geplanten Kreisels Deuil-La-Barre-Straße/Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, den Innenbereich des geplanten Kreisels an der o.g. Stelle mittels eines historischen Bezugs zu Nieder-Eschbach zu gestalten, wie es in der beigefügten Fotomontage gezeigt ist. Begründung: Der Zuckerrübenanbau spielte in der Vergangenheit in Nieder-Eschbach eine große Rolle, auf diese Tradition kann durch die Gestaltung hingewiesen werden. Noch heute prägt das Bild der "Rübenhaufen" ab dem Spätsommer das Bild der Felder. Da Nieder-Eschbach sich im Laufe der Zeit immer weiter von einem Dorf zu einem Teil der Stadt Frankfurt entwickelt stellt die "Zuckerrübe" in Nieder-Eschbach ein Symbol für die Eschbacher Traditionen dar. Hierdurch kann ein Beitrag geleistet werden, den Nieder-Eschbacher Charakter vom "Dorf in der Großstadt" zu erhalten. Das Bild basiert auf einem Foto des Kreisels in der Ortseinfahrt zu Massenheim; der in der Realität auf dem Sockel aufgesetzte Apfel wurde in der Fotomontage durch das Bild einer Zuckerrübe ersetzt. Selbstverständlich muss diese Skulptur von einem Profi bspw. aus Bronze hergestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 110/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 110/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 299/15 Betreff: Straßeneinmündung sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird beauftragt den 5m-Bereich der Einmündung "Albert-Schweitzer-Straße" in die "Deuil-La-Barre-Straße" durch z.B. Parkwinkel, Schraffierung oder andere geeignete Maßnahmen deutlicher kenntlich zu machen. Begründung: Der 5m-Bereich an dieser stärker befahrenen Kreuzung ist häufig zugeparkt, teilweise durch einen "Kastenwagen" verstellt, was wegen der Größe des Fahrzeugs zur Unübersichtlichkeit und Gefährdung von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern führt. Vorwiegend sind die Verstöße abends, nachts und an Wochenenden zu beobachten, wenn das Ordnungsamt nicht einschreitet. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 298/15 Betreff: Schließzeiten der Schranken in Nieder-Eschbach und Bonames verringern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es durch Sensibilisierung der U-Bahn-Fahrer möglich ist die Schließzeiten der Schranken in der "Deuil-La-Barre-Straße" und "Homburger-Landstraße" auf die nötige Mindestzeit zu reduzieren. Begründung: Seitens verschiedener aufmerksamer Bürger wurde berichtet, dass einige Fahrer, die ihre Fahrt in "Nieder-Eschbach" beginnen, sehr früh ihren Fahrweg "frei schlüsseln", was zu unnötigen langen Schließzeiten der Schrankenanlage dort führt. Des Weiteren wurde berichtet, dass einzelne Fahrten auf der Strecke nach "Bonames" nicht mit den üblichen 70 km/h, sondern deutlich langsamer gefahren werden. Auch das führt zu unnötig langen Schließzeiten der Schrankenanlage in "Bonames". In beiden Fällen wird der Individualverkehr inkl. der Buslinien unnötig ausgebremst. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2024, OF 286/15 Betreff: Verkehrssicherheit Fußweg Deuil-La-Barre-Straße herstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert schnellst möglich die Löcher und Stolperfallen des Gehwegs vor den Hausnummern 61 bis 63 der "Deuil-La-Barre-Straße" (frühere Filiale der Frankfurter Sparkasse) zu beseitigen und die verursachenden offensichtlich abgestorbenen Bäume ersatzlos zu entfernen. Begründung: Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass die dort auf engstem Raum gepflanzten Bäume sich nicht richtig entwickeln konnten, ihre Wurzeln die Baumscheiben anhoben und das Verbundpflaster unterhöhlt wurde. Es besteht nach unserem Dafürhalten akute Unfallgefahr! Da der benannte Gehweg für Bäume zu schmal ist, bitten wir von Ersatzpflanzungen abzusehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5100 2024 Die Vorlage OF 286/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU, GRÜNE, und SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 81/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Urseler Weg - Aufstellen von Pollern am Zebrastreifen an der Otto-Hahn-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Nutzung des Zebrastreifens an der Otto-Hahn-Schule (OHS) Ecke Urseler Weg/Albert-Schweitzer-Straße durch das Aufstellen von Pollern sicherer zu machen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Auf dem Urseler Weg kommt es - insbesondere zu den Stoßzeiten (morgens zwischen 07.30 und 9 Uhr und mittags zwischen 13-14 Uhr) zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Der Teilabschnitt auf Höhe der OHS leidet unter dem Verkehr der Eltern, die ihre Kinder zu den Kitas Gladiolenstraße oder Hexenkessel bringen bzw. abholen und dem Verkehr der Lehrkräfte und Schüler der OHS. Dazu kommt der Durchgangsverkehr, der der überlasteten Deuil-La-Barre-Straße ausweicht, dem Linienbusverkehr (Linie 29) und nicht zuletzt dem normalen (Berufs-)Verkehr der Anwohner des Urseler Wegs und seiner Nebenstraßen. Durch die (teilweise verkehrswidrig) parkenden Fahrzeuge an der Einmündung Albert-Schweitzer-Straße in den Urseler Weg ist es wegen der hierdurch eingeschränkten Sicht für die Schüler mit Gefahren verbunden, den Zebrastreifen zu nutzen. Problemlösung: Die freie Sicht vom Seitenrand aus ist entscheidend für die Sicherheit beim Überqueren des Urseler Wegs. Damit die Sicht auch für die vorbeifahrenden Fahrzeuge verbessert wird, sollen auf der Seite hin zur Albert-Schweitzer-Straße 1,5 Meter vor und 1,5 Meter hinter dem Zebrastreifen Poller aufgestellt werden, um den ruhenden Autoverkehr fernzuhalten. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1139 2021 Die Vorlage OF 81/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 76/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und U-Bahn-Überweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der Einmündungen der Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße, Dahlienstraße und Albert-Schweitzer-Straße einen Spiegel anzubringen, um die gefahrlose Einfahrt auf den im oberen Bereich vorfahrtberechtigten Urseler Weg zu ermöglichen. Begründung: Gründe: I. Problem/Verkehrskonflikt: Die im Urseler Weg - auch regelkonform parkenden Fahrzeuge - versperren beim Herausfahren aus den Nebenstraßen die Sicht auf den vorfahrtberechtigten Verkehr im Urseler Weg. Es ist nur durch vorsichtiges Herantasten bis in die Fahrbahnmitte möglich, auf den sich im Urseler Weg befindlichen bzw. nähernden Verkehr zu schauen. Verhindert der Verkehr auf dem Urseler Weg die Einfahrt, steht das Fahrzeug quer zur Fahrbahn und der Fahrzeugführer muss sich vorwerfen lassen, die Vorfahrt des auf dem Urseler Weg sich nähernden Fahrzeuges verletzt zu haben. Im Bereich der Einmündung der Ludwig-Quidde-Straße kommt hinzu, dass die Verkehrsteilnehmer aus der Homburger Landstraße noch mit deutlich höherer Geschwindigkeit in den Urseler Weg einfahren und es so häufig zu Beinahe-Kollisionen mit Fahrzeugen kommt, die gerade dabei sind, die Ludwig-Quidde-Straße zu verlassen. Unmöglich wird die Situation, wenn die Busfahrer den Bus zwischen Homburger Landstraße und Ludwig-Quidde-Straße ortseinwärts zur Ruhepause abstellen und damit auch noch die Sicht auf den Verkehr, der aus der Homburger Landstraße kommt, versperren. Auf der Seite der ortseinwärts gesehen rechts einmündenden Straßen Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße und Albert-Schweitzer-Straße kommt hinzu, dass der Urseler Weg Teil des Schulweges ist. Häufig versperren die Fahrzeuge, die gerade dabei sind, in den Urseler Weg einzufahren, für die Schulkinder den Überweg. Die Fahrer übersehen dabei sehr häufig, da ihre Konzentration auf den Verkehr gerichtet ist, Schulkinder, die die Straße vor und nicht hinter den Fahrzeugen queren möchten. II. Problemlösung: Eine kostengünstige Rechts-vor-Links-Regelung, die sämtliche Einfahrtprobleme lösen würde, kommt nach Auskunft der Stadt wohl derzeit nicht in Betracht. Abhilfe könnten Spiegel bringen, da sie eine gefahrlose Einsicht auf den Urseler Weg ermöglichen würden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 76/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 931 2021 Die Vorlage OF 76/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 70/15 Betreff: Aktueller Verfahrensstand Bebauungsplanverfahren Nr. 920 Am Hollerbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Vertreter des Stadtplanungsamtes in den Ortsbeirat zu entsenden, um über den Verfahrensstand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 Am Hollerbusch, insbesondere die Planungsziele und den Planungsverlauf, zu berichten. Begründung: Der Homepage des Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main ist zu entnehmen: "Planungsziele Innerhalb des Geltungsbereichs sind zurzeit zwei Gärtnereien angesiedelt. Beide Flächen sollen zur Abstimmung der Entwicklung hinsichtlich der Erschließung und ergänzender Maßnahmen im Zusammenhang betrachtet und in einem Bebauungsplan zusammengefasst werden. Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für ein Wohngebiet und eventuell ergänzenden Infrastrukturmaßnahmen im sozialen Bereich geschaffen werden. Da derzeit für das betroffene Gebiet kein Bebauungsplan vorliegt, es aber für erforderlich angesehen wird, das Gebiet einer geordneten Entwicklung zuzuführen, besteht die Notwendigkeit für die Aufstellung eines Bebauungsplans. Durch die Lage des Plangebietes nahe der Stadtbahn-Haltestelle Nieder-Eschbach ist es gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Mit kleinteiligen Baustrukturen in einer Mischung aus Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten soll ein breites Angebot für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen geschaffen werden. Mit dem neuen Bebauungsplan soll entlang des Frankfurter Grabens in Fortführung des nördlich angrenzenden Gebiets ein neuer Ortsrand ausgebildet werden. Die vorhandene öffentliche Straße an der Stadtbahntrasse soll ausgebaut und an den nördlich und südlich angrenzenden Straßenquerschnitt angepasst werden. Es ist geplant, über den Abschluss städtebaulicher Verträge unter anderem 30 % der geplanten Bruttogrundfläche für den geförderten Wohnungsbau zu sichern. Für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung zu erarbeiten und im weiteren Verfahren darüber hinaus im Einzelfall Ausgleichsflächen nachzuweisen, soweit die Eingriffe bisher nicht erfolgt sind oder zulässig waren. Planungsverlauf Erste Planungsansätze sind im Oktober 2017 im Ortsbeirat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Ein zügiger Fortgang des Planverfahrens wird angestrebt." Vier Jahr später, im Oktober 2021, liegen dem Ortsbeirat keinerlei Informationen über das geplante Baugebiet vor. Es ist an der Zeit, den Ortsbeirat und die Öffentlichkeit auf den aktuellen Stand zu bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 926 2021 Die Vorlage OF 70/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2021, OF 74/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Einrichtung einer Parkmöglichkeit für Elterntaxis auf dem Parkplatz in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Im Bereich des Parkplatzes in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Parkplätze für sogenannte "Elterntaxis" in der Zeit von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr zur Verfügung zu stellen, um Eltern dort die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder sicher aussteigen und mit einem sogenannten "Walking-Bus" zur Schule bringen zu lassen. Begründung: Wie eine Schulwegbegehung mit Vertretern des Ortsbeirats, der Schule, der Stadt, der Polizei und der Kinderbeauftragten am 10.09.2021 ergeben hat, sind die Zustände durch Elterntaxis in der Straße "An der Walkmühle" zu Schulbeginn unhaltbar und der Sicherheit der Kinder zuwiderlaufend. Diverse Eltern werden ihre Kinder trotz vieler Apelle auch in Zukunft mit dem Auto zur Schule bringen. Die Einrichtung einer Parkmöglichkeit auf dem Parkplatz würde zu mehr Sicherheit für die Kinder führen. Den Eltern böte sich die Möglichkeit einen sogenannten "Walking-Bus" zu bilden, anhand dessen die Kinder auf der kleinen Strecke zur Schule in einem ersten kleinen Schritt lernen könnten, sich selbständig im Straßenverkehr zu bewegen. Die Einrichtung einer Parkmöglichkeit wäre ein Gegenangebot zu Maßnahmen, die das Parken kurz vor Schulbeginn in der Straße "An der Walkmühle" eindämmen sollen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 930 2021 Die Vorlage OF 74/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2021, OF 77/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder Eschbach: Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, die Straße An der Walkmühle von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg von Montag bis Freitag in den Zeiten von 8:00 bis 9:00 als Einbahnstraße auszuweisen, so dass das Durchfahren vom Urseler Weg aus in dieser Zeit nicht möglich ist. Die Einrichtung dieser "unechten" Einbahnstraße soll für einen Probezeitraum von sechs Monaten erfolgen. Begründung: Im November 2018 kamen Kinder, Eltern und Lehrer der Michael-Grzimek-Schule in den Ortsbeirat und baten eindringlich darum, die Verkehrssituation vor der Schule in der Straße An der Walkmühle zu verbessern, da aufgrund des Platzmangels direkt auf dem Bürgersteig und dem Zebrastreifen gehalten werde. Das entsprechende Video kann unter "Grzimek-Schüler sprechen im Ortsbeirat 15" bei YouTube eingesehen werden. Die Frankfurter Neue Presse berichtete darüber und Hit Radio FFH lud die Kinder in eine Radiosendung ein. Unter dem Druck der Öffentlichkeit handelte die Stadt schnell und es wurden vor etwa zweieinhalb Jahren die entsprechenden Halteverbotsschilder angebracht. Dies führte dazu, dass sich die Situation vor der Schule erheblich entspannte, da zwar immer noch renitente Eltern ihre Kinder vor der Schule aus dem Auto ließen, sich aber das Zuparken des Fußgängerüberwegs und das Parken auf dem Bürgersteig direkt vor der Schule sehr reduzierte. Bedauerlicherweise hat die Stadt ohne Kenntnis des Ortsbeirats (nur einige Mitglieder waren informiert), der Schule und der Elternvertretung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Schilder einfach abgebaut. Hergestellt ist seitdem wieder das alte Verkehrschaos. Eltern fahren auf den Bürgersteig, um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Laufende Kinder müssen auf die Straße ausweichen, um die Autos zu umlaufen. Der Fußgängerüberweg vor der Schule ist zugeparkt. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Bus von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg die Straße befährt. Die Haltestelle befindet sich direkt vor der Schule. Hält der Bus oder kommen PKW dem Bus entgegen, weichen diese aufgrund der geringen Fahrbahnbreite auf den Bürgersteig direkt vor der Schule aus. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Kinder, die morgens zur Schule laufen und nicht mit einem "Elterntaxi" gebracht werden. Am 10.09.2021 fand auf Bitten der Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule eine Schulwegbegehung mit Vertretern des Ortsbeirates, der Kinderbeauftragten, des Elternbeirats, der Polizei, des Stadtschulamtes sowie des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Straßenverkehrsamtes statt. Alle Beteiligten konnten sich von dem Chaos vor der Schule überzeugen. In diesem Rahmen wurde auch festgestellt, dass es Entlastung bringen würde, wenn die Autos auf der schmalen Straße nicht in beiden Richtungen fahren würde, damit entgegenkommende Fahrzeuge nicht auf den Bürgersteig ausweichen müssen. Um die Anwohner jedoch nicht unnötig zu belasten, würde es genügen, die Einbahnstraßenregelung nur in der morgendlichen Bringzeit zwischen 8:00 und 9:00 (die Schule beginnt um 8:30) einzurichten. Der Ortsbeirat hält Maßnahmen zur Schulwegsicherung für dringend erforderlich. Die Einrichtung einer solchen "unechten" Einbahnstraße, vorerst probeweise für sechs Monate wäre ein guter Beitrag dazu. Die Gemeinde Iserlohn hat eine solche "unechte" Einbahnstraße im Jahr 2018 ebenfalls probeweise eingeführt. Die Erprobung war erfolgreich. Die Gemeinde hat 2019 beschlossen, es bei dieser Regelung dauerhaft zu belassen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 77/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 932 2021 Die Vorlage OF 77/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 4 GRÜNE, SPD und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 37/15 Betreff: Einrichtung eines Wochenmarkts auf dem Parkplatz Dorflinde an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob z. B. auf dem Parkplatz (Kerbeplatz) "Dorflinde" an der "Deuil-la-Barre-Straße" ein Wochenmarkt im alten Ortskern von Nieder-Eschbach etabliert werden kann. Zwecks eines ersten Gedanken- und Ideen-Austauschs hierzu wird ein Treffen mit Vertretern der Marktbetriebe sowie Vertretern des Ortsbeirats 15 vorgeschlagen. Begründung: Vor etwa 15 Jahren wurde schon einmal versucht, einen Wochenmarkt im alten Ortskern von Nieder-Eschbach zu etablieren, was aber scheiterte. Damals waren jedoch die Rahmenbedingungen in Nieder-Eschbach dafür aber schlechter als heute. Denn zu dieser Zeit gab es noch mehrere Gärtner und Landwirte vor Ort, die an bestimmten Tagen ihre Hofläden betrieben und u.a. deshalb nicht an einem Marktstand interessiert waren. Zudem gab es seinerzeit noch einen Metzger, der auch Frischkäse anbot, was man heute vergebens sucht. Fremde Marktbeschicker hatten es damals besonders schwer ihre Waren feil zu bieten, weil die Kunden den angestammten ortsansässigen Händlern die Treue hielten, denn dort gab es schließlich die gewohnt anerkannten Qualitätserzeugnisse. Heute stellt sich die Situation völlig anders dar, da diese Angebotsvielfalt vor Ort so nicht existiert. Zudem haben Wochenmärkte und regionale Produkte generell an Beliebtheit zugenommen. Wenn neben reinen Kaufangeboten auch noch Gastronomie geboten wird (z.B. Grillwurst, Grillhähnchen, Kaffee-Ausschank, Weinstand), dürfte dem Erfolg eines Wochenmarktes im alten Ortskern von Nieder-Eschbach nichts mehr im Wege stehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 37/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 415 2021 Die Vorlage OF 37/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Marktbetriebe" die Worte ",der Wirtschaftsförderung und" ergänzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 7/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Antrag vom 23.09.2020, Nr. 1278/20 (Zustimmung des OBR 15 vom 23.10.2020), mit der Maßgabe, eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße zu bewirken, zu beschließen: Begründung: Die Vorlage Nr. 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht B 28 vom 22.01.2021 sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufenden Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat ins Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürger*innen. Im Bereich des Fußgängerwegs ("Zebrastreifen") in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgänger*innen. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bußhaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bringen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 13 2021 1. Die Vorlage B 28 wird unter Hinweis auf OA 13 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 7/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 5/15 Betreff: Ortsbegehung in Nieder-Eschbach Der Ortsvorsteher wird gebeten, in der nächsten Zeit einen Termin mit dem Straßenverkehrsamt zwecks einer Ortsbegehung zu vereinbaren. Zu diesem Termin soll auch der Schutzmann vor Ort, Herr Wagner, eingeladen werden. Unter anderem sollen folgende Punkte angesprochen werden: - Der Niedereschbacher Stadtweg - Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße - Verkehrssituation im Urseler Weg - Parkverhalten in der Straße Am Lehenweg, aus Richtung der Deuil-la-Barre-Straße. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg hat sich bedauerlicherweise zu einer Durchfahrtsstraße entwickelt. Anwohner haben auf dieses Problem hingewiesen. Hier sind viele Fußgänger und Fahrradfahrer (auch viele Kinder) unterwegs. Werden die Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße noch benötigt? Auch hier liegt die Anfrage eines Anwohners vor. Bedingt durch beidseitig parkende Autos im Bereich nahe der Ludwig-Quidde-Straße wird zwar die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden PKW verringert, aber auch die Unübersichtlichkeit, speziell für Kinder, erhöht. Außerdem ist der Urseler Weg im Berufsverkehr überlastet. Am Lehenweg besteht auf der West-Seite an der Kreuzung mit der Deuil-la-barre-Straße ca.50 Meter ein absolutes Halteverbot, das oft nicht eingehalten wird. Oft wird sogar auf beiden Straßenseiten geparkt. Damit ist die Ein- und Ausfahrt auf eine Spur reduziert und es kann zu gefährlichen Situationen kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 5/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 305/15 Betreff: Parkbank an der Ecke Deuil-La-Barre-Straße/Görlitzer Straße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die oben genannte Parkbank entfernt wird. Begründung: Diese Parkbank befindet sich in unmittelbarer Nähe eines Kiosks und direkt am Zaun des Außengeländes einer Gaststätte. Zu jeder Tages- und Nachtzeit wird sie ausschließlich von Alkohol trinkenden Männern benutzt. Von dort gehen nicht nur Lärm und Verunreinigungen aus, sondern die Gastronomen berichten zudem von stetigen Sachbeschädigungen durch Feuerzeuge am Kunststoffsichtschutz ihrer Gaststätte. Auf die vor einem Jahr installierten Solarpaneele, die sich auf dem Flachdach befinden, werden immer wieder Bier- und Schnapsflaschen geworfen. Die Wirtsleute haben berechtigte Ängste vor weiterem Vandalismus sowie den daraus resultierenden finanziellen Schäden. Da der eigentliche Zweck dieser Parkbank, nämlich als Pausenfunktion für ältere Mitbürger zu dienen, offensichtlich nicht erfüllt wird, ist diese entbehrlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 305/15 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2020, OF 301/15 Betreff: Entfernung der Fahrradständer und des Pollers am Anfang der Georg-Büchner-Straße in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die im Bild aufgeführten Fahrradständer und den Poller in der Georg-Büchner-Straße zu beseitigen. Begründung: Fünf Meter gegenüber der Einfahrt zur Georg- Büchner-Straße an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" steht eine große mehrgeschossige Fahrradstation, die selbst zu Zeiten der Rush-Hour nicht komplett belegt ist. Darüber hinaus tragen diese Fahrradständer erheblich dazu bei, dass der Verkehrsfluss vor der Schranke der U-Bahn gestört wird. Darüber hinaus ist dies eine Anregung von mehreren Bürger/:innen, welche dies in Sprechstunden von Stadtverordneten bereits vorgebracht haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 8 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 301/15 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6739 2020 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 301/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1. 2 CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen 3 CDU, GRÜNE und BFF (= Zustimmung); 1 CDU (= Enthaltung) 2. 2 CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 2 CDU und BFF (= Ablehnung); 2 CDU und 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2020, OF 290/15 Betreff: "Albert-Schweitzer-Straße" instand setzen und Verkehrssicherheit wiederherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die "Albert-Schweitzer-Straße" im vorderen Abschnitt instand setzen zu lassen und damit auf diesem Streckenabschnitt wieder die Verkehrssicherheit herzustellen, insbesondere für Radfahrer. Begründung: Radfahrende Anwohner und andere Benutzer dieses Straßenabschnitts auf der "Albert-Schweitzer-Straße" beklagen den Zustand des Fahrbahnbelags, was vorhandene Schlaglöcher, lose Bitumen- und Steinpflaster, Absenkungen und sogar fehlende Pflastersteine betrifft, die insbesondere für Radfahrer, aber auch andere Verkehrsteilnehmer eine potentielle Gefahrenquelle darstellen. Daher erscheint hier eine dringende Abhilfe in Form der Instandsetzung des Streckenabschnitts geboten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6372 2020 Die Vorlage OF 290/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "im vorderen Abschnitt" durch die Worte "zwischen Hausnummer 2 und 58" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 281/15 Betreff: Zugang über Stichwege zu den Liegenschaften der Albert-Schweitzer-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Stichwege (Fußwege) zu den Liegenschaften der "Albert-Schweitzer-Straße", die ausschließlich über diese erreichbar sind, durch geeignete Maßnahmen so gekennzeichnet werden, dass diese zukünftig nicht mehr zugeparkt werden. (siehe Foto Seite 2 ) Begründung: Die Stichwege sind die einzige Zuwegung zu den dort befindlichen Liegenschaften für Rettungskräfte, Müllentsorgung, Anlieferungen und nicht zuletzt auch für Kinderwagen, Rollatoren und Menschen mit Einschränkungen (z.B. Blinde). Foto: Situation zugeparkte Stichwege in der "Albert-Schweitzer-Straße" Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6217 2020 Die Vorlage OF 281/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor hinter die Worte "durch geeignete Maßnahmen" die Worte "(durch Schraffierungen und Poller)" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 275/15 Betreff: Baustellenverkehr Neubaugebiete "Nieder-Eschbach-Süd" und "Am Hollerbusch" Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 detaillierte Baustellenverkehrspläne für die Neubaugebiete "Niedereschbach Süd" und "Am Hollerbusch" zu präsentieren. Begründung: Die vorhandenen Verkehrswege sind aufgrund der bereits bestehenden Belastung nicht leistungsfähig genug, um die zu erwartenden Schwerverkehre für die beiden Neubaugebiete, wie Kran- und Baggertransporte, Erd- und Baumaterial-Lkw, noch zusätzlich aufnehmen zu können. Insbesondere sind die Bürgersteige überwiegen nur einen Meter oder weniger breit und dienen zudem als Schulweg, so dass aus dem zusätzlichen Schwerlastverkehr auch eine erhebliche Gefährdung von Schülerinnen und Schülern resultieren dürfte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5913 2020 Die Vorlage OF 275/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 CDU, 1 SPD und GRÜNE bei Enthaltung 1 CDU, 1 SPD und FREIE WÄHLER
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2019, OF 245/15 Betreff: Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte In der letzten Sitzung des Ortsbeirats wurde das Thema "Glascontainer und illegale Sperrmüllablagerungen in Nieder-Eschbach" diskutiert. Besonders der Container an der Alte Hofgasse/Deuil-La-Barre-Straße scheint ein Ärgernis zu sein. Bevor ein neuer Standort bei einer Begehung festgelegt wird, sollte sich der Ortsbeirat Gedanken machen, wie der Ortsmittelpunkt generell gestaltet werden kann, bis die endgültige Umgestaltung erfolgt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass evtl. noch Jahrzehnte ins Land gehen werden, bis die Feuerwehr einen neuen Standort im Baugebiet "Am Eschbachtal" gefunden haben wird und mit der endgültigen Umgestaltung des Ortsmittelpunkts begonnen werden kann. Aus diesem Grund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen runden Tisch "Vorübergehende Umgestaltung des Ortsmittelpunkts Nieder-Eschbach" einzuberufen. Teilnehmer an diesem runden Tisch sollten auf alle Fälle Vertreter der im OBR vertretenen Parteien sein, aber auch Vertreter der Anwohner und der Geschäftsleute rund um den Ortsmittelpunkt (Deuil-La-Barre-Straße / Alt-Niedereschbach), der evangelischen Kirche, des Heimat- und Geschichtsvereins, der Feuerwehr und auch Vertreter des Straßenverkehrsamts. Ziel des runden Tisch soll es sein, Ideen für eine attraktivere Gestaltung des Ortsmittelpunkts zu entwickeln, die im Vorgriff auf die spätere "große Umgestaltung" schon jetzt umgesetzt werden können, um Aufenthaltqualität und Attraktivität zu erhöhen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 22.11.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 241/15 Betreff: Einrichtung eines Haltverbotes in der Straße An der Bornhohl gegenüber Hausnummer 54 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit an der oben bezeichneten Stelle ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet werden kann. Begründung: An genannter Stelle parken regelmäßig Pkws vor dem Haus Nummer 54 und entlang der gegenüberliegenden Garagenwand. Die lichte Durchfahrtsbreite reduziert sich dadurch teilweise unter 2,5 m und ist somit z. B. für Rettungsfahrzeuge nicht benutzbar. Die Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes im Bereich vor der Garagenwand erscheint daher geboten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 241/15 wird bis zur Sitzung am 17.01.2020 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 241/15 wird bis zur Sitzung am 14.02.2020 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 241/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, 3 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2019, OF 243/15 Betreff: Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - Vorgang: OA 243/18 OBR 15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Anregungen des Ortsbeirates 15 zu den Verkehrsentlastungen in den Baugebieten Nieder-Eschbach Süd sind erneut zu prüfen und dem Ortsbeirat und somit auch den Anliegern, eine nachvollziehbare Antwort zu geben. Die B 364 in der vorliegenden Form wird zurückgewiesen Begründung: Bürgern/ Anliegern und auch dem OBR 15 ist nicht zumutbar, dass der Magistrat auf die Anregung des OBR15 nur antwortet" Ein Verkehrsgutachten hat ergeben, dass die zusätzlichen Verkehre, welche aus dem Planungsgebiet resultieren, an den Anschlussknoten an der Deuil la Barre Straße sowie am Kreisverkehrsplatz Deuil la Barre Str. /Homburger Landstraße leistungsfähig abgewickelt werden können. Daher ist eine zusätzliche äußere Erschließung nicht notwendig" Das besagte Verkehrsgutachten wurde dem Ortsbeirat nicht vorgelegt. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2019, B 364 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.04.2018, OA 243 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5309 2019 1. Die Vorlage B 364 wird unter Hinweis auf die Vorlage OM 5309 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 243/15 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um "2. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat das Verkehrsgutachten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen." ergänzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2019, OA 413 entstanden aus Vorlage: OF 209/15 vom 15.05.2019 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten wird. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner, aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer/Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und im Besonderen zum Naturschutz u. a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstigen Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz im Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeete dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikroklima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten, bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im Wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u. a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (Bebauungsplan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Bebauungsplan Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Bebauungsplan Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch (Bebauungsplan Nr. 920) verankert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 440 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 19.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 413 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4341, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2019, OF 209/15 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neue Bebauungspläne verankern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstiger Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten werden. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z.B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer /Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese hier einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und hier im Besonderen zum Naturschutz u.a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstiger Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz zum Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeeten dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikro-Klima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z.B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u.a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (B-Plan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach "Am Hollerbusch" (Nr. 920) verankert werden Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 413 2019 Die Vorlage OF 209/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2019, OF 207/15 Betreff: Seniorenheim in Nieder-Eschbach In der Gemarkung Nieder-Eschbach sind Wohngebiete für 1000 bis 2000 Familien in Planung, aber es gibt bisher keine Einrichtungen für Senioren. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, in die Planung der Wohngebiete Einrichtungen für Senioren (eventuell mit Pflegestation und Begegnungsstätte) einzubeziehen. Um dies zu realisieren, bittet der Ortsbeirat um die Suche nach einem freigemeinnützigen, staatlichen oder privaten Träger dafür. Als staatlicher Träger kommt die Stadt selbst in Frage, zu den freigemeinnützigen Trägern gehören vor allem die kirchlichen Organisationen (z.B. Ev. Regionalverband, Caritas), das Rote Kreuz, die Johanniter als private Betreiber sollten auch groß in Pflegeheim-Ketten operierende Unternehmen (z.B. Augustinum, Casa Reha oder Curanum) angesprochen werden. Mögliche Standorte sind der Ortsmittelpunkt Nieder-Eschbach (Bereich des heutigen Feuerwehrstandortes) die Bereiche der Bebauungspläne B920 Nieder-Eschbach Am Hollerbusch und B917 Nieder-Eschbach Süd Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Suche und ihre Ergebnisse dem Ortsbeirat detailliert darzustellen. Begr.: Der Bedarf ist seit langem vorhanden, es ist an der Zeit, das Problem zu lösen. Menschen, die jahrzehntelang in Nieder-Eschbach lebten, sollten auch ihren Lebensabend dort verbringen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 03.05.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4518 2019 Die Vorlage OF 207/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2019, OF 202/15 Betreff: Geschwindigkeitsüberwachungen in der Tempo-30-Zone Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrspolizei zu beauftragen, regelmäßig in der Deuil-la-Barre- Straße in Nieder-Eschbach Geschwindigkeitsüberwachungen an folgenden Stellen vorzunehmen: 1. Zwischen U-Bahn-Haltestelle westwärts bis Kreuzung Albert-Schweitzer-Straße. Begründung: Wenn die Bahnschranke geöffnet wird, versuchen viele Fahrzeugführer die "verloren gegangene Zeit" durch zu schnelles Fahren aufzuholen. 2. Von der U-Bahn-Haltestelle nach Osten bis Hausnummer 42. Begründung: Das Gefälle lädt zum Schnellfahren ein. Wir stellen uns unter "regelmäßig" mind. 1Mal pro Monat vor. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 15.03.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4355 2019 Die Vorlage OF 202/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors am Ende um die Worte "zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten" ergänzt wird; der letzte Satz der Begründung durch den Satz "Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie häufig Geschwindigkeitsüberwachungen auf der Deuil-La-Barre-Straße im vergangenen Jahr durchgeführt wurden und die Ergebnisse darzustellen." ergänzt wird. Abstimmung: 6 CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2019, OF 191/15 Betreff: Erweiterung der Straßenbeleuchtung; Verlängerung der Georg-Büchner-Straße bis einschließlich Unterführung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass in der Fortsetzung der Georg-Büchner-Straße (außerhalb der Wohnbebauung) bis hin zur Unterführung die Straßenbeleuchtung mit der Setzung von 2- 3 Laternen erweitert wird. Begründung: Dieser Abschnitt ist unbeleuchtet und somit in Abend- und Nachtzeiten recht dunkel. Dieser Weg wird von zahlreichen Bürger/innen genutzt. Eine bessere Ausleuchtung dient der Sicherheit gerade für die Fußgänger. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4231 2019 Die Vorlage OF 191/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2019, OF 189/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, an drei exponierten Stellen "Verbot der Einfahrt"-Schilder mit einer zeitlichen Begrenzung von 7 bis 9 Uhr aufzustellen. Diese Stellen sind: In der Straße Alt Niedereschbach von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Zufahrt zu den Supermärkten. In der Rudolf-Breitscheid-Straße von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Einfahrt zum Parkplatz. In der Straße An der Walkmühle direkt an der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße. Diese Beschilderung soll aufrechterhalten werden, bis der Magistrat ein gesamtes Verkehrskonzept für Nieder-Eschbach vorgelegt und mit dem Ortsbeirat abgestimmt hat. Begründung: Nachdem die Verkehrsberuhigung der Deuil-La-Barre-Straße mit der Kennzeichnung von Parkplätzen recht erfolgreich verlief, ist nun zu beobachten, dass nicht ortsansässige Kraftfahrer diese Straße verlassen und über die o.g. Straße auszuweichen versuchen. Dies führt zu einer erhöhten Belastung der Anwohner und letztendlich zu einem überlasteten Urseler Weg. Mit Hilfe der gewünschten zeitlichen begrenzten Beschilderung kann dies vermieden werden. In dem Bereich hinter den Schilder kann die Straße in beiden Richtungen genutzt werden, Anwohner haben also keinerlei Nachteile. Zu 1 Zu 2 Kartenquelle: Openstreetmap.org Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 189/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 178/15 Betreff: Parkplatzmarkierungen auf dem Park-/Festplatz "An der Dorflinde" an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird gebeten, die Markierungen der Parkbuchten auf dem Park-/Festplatz "An der Dorflinde" an der Deuil-La-Barre-Straße zu erneuern bzw. zu verbessern. Begründung: Als seinerzeit der Festplatz, der ansonsten als öffentlicher Parkplatz Verwendung findet, neu angelegt und gepflastert wurde, wurden die geplanten Stellplätze mit etwas dunkleren Steinen angedeutet. Diese Markierung hat noch nie ihren Namen verdient, ist durch Verwitterung und Schmutz aber noch unkenntlicher geworden. Die Folge ist, dass diese selten beachtet werden und dadurch wertvoller Parkraum verloren geht. Durch neue Markierungen, z.B. weiße Linien, wird der Parkraum eindeutiger dargestellt und die Anzahl der knappen Parkplätze ohne bauliche Veränderungen erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 178/15 wird bis zur Sitzung am 14.06.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 178/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 6 CDU, 2 SPD und 1 GRÜNE gegen 2 GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 CDU und 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 180/15 Betreff: Vermüllung am Fußweg am Festplatz/Parkplatz und im Eingangsbereich des dortigen Kindergartens Seit geraumer Zeit ist der Abfallbehälter an der Sitzbank am Fußweg entlang des Festplatzes/Parkplatzes abgebaut, mit derm Ergebnis, dass sich dort Abfall im weiteren Umfeld der Bank, besonders auf dem Grünstreifen, verteilt. Der mittlerweile dort installierte Stein/Block erfüllt diese Aufgabe nicht. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst: wieder einen Müllbehälter in ausreichender Größe zu installieren diesen Müllbehälter saisonabhängig regelmäßig zu leeren (Winterhalbjahr einmal pro Woche, Sommerhalbjahr zweimal pro Woche) regelmäßig die Grünstreifen beiderseits des Weges zu reinigen (vierzehntägig) (ggfs auch den entlang der Deuil-La-Barre-Straße) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3944 2018 Die Vorlage OF 180/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors um die Worte "Würzburger Modell" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2018, OF 176/15 Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung an der Gabelung Deuil-La-Barre-Straße/ Niedererlenbacher-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Amt für Straßenbau und Erschließung wird gebeten zu prüfen, ob die Vorfahrtsregelung an besagter Einmündung dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen angepasst werden kann (abknickende Vorfahrt). Wenn ja, bitten wir um Umsetzung. Begründung: 1. Auf der innerörtlichen Verbindung (Nieder-Erlenbach--Nieder Eschbach) ist das Verkehrsaufkommen deutlich höher, als auf der Straße von und nach Bad Homburg bzw. Ober-Erlenbach. Außerdem fährt innerstädtisch ein Linienbus (29), der unnötig durch ein "Vorfahrt achten!"-Schild ausgebremst wird. 2.Dadurch, dass die jetzige Vorfahrtsstraße von Bad Homburg kommend fast gerade und in Gefälle verläuft, werden die Geschwindigkeitsobergrenzen nach dem Ortsschild (50 km/h) und nach dem Beginn der 30er Zone nach unseren Beobachtungen nur selten eingehalten. Bei nicht vorhandener Vorfahrt würden diese Fahrzeuge langsamer in die 30er Zone einfahren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 176/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen BFF und FDP (= Zustimmung); SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2018, OF 160/15 Betreff: Parkzeitbegrenzung vor den Läden Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a Vor einigen Wochen wurden auf der Deuil-La-Barre-Straße im Bereich zwischen U-Bahn und der Ladenzeile der Dorflinde mehrere Parkwinkel angebraucht. Diese werden auch, wie erwünscht gut (und richtig) genutzt. Zur Unterstützung der erwähnten Läden sowie deren Kundschaft wär jedoch eine Begrenzung der Parkzeit innerhalt der vor diesen Läden angebrachten Winkel sindvoll. Begründung: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Parkwinkel vor den Häusern Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a mit einer Parkzeitbegrenzung von (maximal) zwei Stunden belegt werden kann. Besonders ist zu berichten, wie sich dies sich auf die Beschränkung der Parkerlaubnis vor und hinter den Winkel auswirkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3382 2018 Die Vorlage OF 160/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.04.2018, OA 243 entstanden aus Vorlage: OF 151/15 vom 27.03.2018 Betreff: Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - hier: Prüfung einer zusätzlichen verkehrsentlastenden äußeren Erschließung der geplanten Baugebiete in Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - sowie Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch -< a name="_GoBack"> eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer neu zu bauenden Straße als Entlastung und zur Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd gebaut werden kann. Der Eingriff in den Grüngürtel soll dabei minimiert werden; 2. Vorschläge zu entwickeln, die dem Ortsbeirat vorzustellen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 230 Bericht des Magistrats vom 30.09.2019, B 364 Antrag vom 04.10.2019, OF 243/15 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5309 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 18.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.05.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 243 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2678, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.05.2018 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 151/15 Betreff: B-Plan Nr. 917 "Nieder-Eschbach Süd"; Prüfung einer zusätzlich Verkehrsentlastenden äußeren Erschließung im Süden des geplanten Baugebiets Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 "Nieder-Eschbach Süd" sowie Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer zusätzlich neu ausgebauten Straße als Entlastung und Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd über eine Verlängerung des Nieder-Eschbacher Stadtweges, anschließend abknickend in Richtung zur ebenfalls geplanten Ortsrandstraße gebaut werden kann und welche Rahmenbedingungen hierzu erfüllt werden müssen (siehe Lageplan in Anlage). Im Vorfeld zum endgültigen Ausbau der Ergänzungserschließung ist bei der Prüfung noch zu berücksichtigen, dass diese neue Straße auch als Baustraße für das Baugebiet Nieder-Eschbach Süd dienen kann. Hinsichtlich der Breite der neuen Straße im Bereich nach dem Abknicken bis hin zur Ortsrandstraße sollte aus Kostengründen und geringerem Flächenverbrauch der Bau eines oder beidseitigen Gehweges und durch die Querung des Grüngürtels verzichtet werden. Im positiven Prüfungs- und Zustimmungsfalle sind begleitend zu den vertieften Planungen vorgenannter B-Pläne Nr. 917 und Nr. 516 dann zeitnah die planerischen, finanziellen und baulichen Rahmengrundlagen zu schaffen. Begründung: Die Anregung zum Bau einer zusätzlichen äußeren Erschließung für das geplante Neubaugebiet Nieder-Eschbach Süd dient zur Vorbeugung hinsichtlich einer Entlastung durch die zusätzliche Verkehre für die bereits stark belastete Deuil-La-Barre-Straße. Hinsichtlich der Umsetzung beider B-Plane zeichnet sich eine ähnliche Zeitspanne ab, so dass die Anregung in Rahmen eines Gesamtkonzepts beim Bau der Ortsrandstraße gleich mit berücksichtigt werden sollte, welche zwingende Voraussetzung für eine Anbindung der vorgeschlagenen neuen Straße ist. Anlage _BPlan (ca. 516 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 243 2018 Die Vorlage OF 151/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - hier: Prüfung einer zusätzlichen verkehrsentlastenden äußeren Erschließung der geplanten Baugebiete in Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - sowie Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer neu zu bauenden Straße als Entlastung und zur Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd gebaut werden kann. Der Eingriff in den Grüngürtel soll dabei minimiert werden; 2. Vorschläge zu entwickeln, die dem Ortsbeirat vorzustellen sind." Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2018, OF 148/15 Betreff: Wiederkehrende Vermüllung im Umfeld einer Ruhebank am Rande des Festplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Grünflächenamt aufzufordern, dass die Parkbank am Weg im Rande des Festplatzes angrenzend des Katholischen Kindergartens ersatzlos entfernt wird und diese auf der anderen Seite des Festplatzes vor den Kurzparkplätzen direkt angrenzend am Gehweg der Deuil-La-Barre-Straße versetzt wird. Der genaue neue Standort ist vorher mit dem Ortsvorsteher abzustimmen. Begründung: In den vergangenen Monaten wurden durch uneinsichtige Zeitgenossen an dieser Stelle verstärkt Abfälle wie Speisereste, Verpackungsmüll, leere Flaschen (teilweise in Scherben) hinterlassen. Diese Verunreinigungen erfolgen vielfach durch angetrunkene Personen, die sich dort über einen langen Zeitraum täglich treffen. Es handelt sich dabei in letzter Zeit vermehrt um osteuropäische Tagelöhner, die unzureichend der deutschen Sprache mächtig sind, und oft jegliches Unverständnis für deren verkehrtes Handeln offenbaren, wenn man diesen Personenkreis darauf hinweist. Obwohl sich unmittelbar in der Nähe der Ruhebank Abfallbehälter befinden werden diese nicht benutzt oder sind durch den hohen Konsum an Alkoholika sowie Fast-Food-Speisen bzw. deren Verpackungen leider schnell überfüllt. Wenn jetzt wieder die Temperaturen steigen, ist erneut ein steigender Besuch eingehend mit oft lautstarken Lärmen und Gegröle bis spät in die Nachtstunden durch diesen Personenkreis zu erwarten. Da im Umfeld der dortigen Parkbank auch schon Reste von Drogenartikel wie gebrauchte Spritzen, Drogentütchen hinterlassen wurden (und dies unmittelbar am Gelände des Katholischen Kindergartens), sollte u.a. deshalb diese Bank auf Grund ihrer hinteren, für diejenigen Nutzer ungestörten Lage, entfernt werden. Vor dem Hintergrund, dass die CDU und der Ortsbeirat im Rahmen eines seniorengerechten und dahingehend mobilen Umfeldes im Grundsatz für die Aufstellung von Bänken für ältere und gebrechliche Menschen sind, sollte daher die Bank statt dessen an eine gut einsehbare Stelle, die diesem älteren Benutzerkreis dann auch weiter zu Gute kommt, neu aufgestellt werden. Es bietet sich hier die andere Seite des Festplatzes zur Deuil-La-Barre-Straße hin an. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 148/15 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2017, OF 135/15 Betreff: Schulwegsicherung in der Deuil-La-Barre-Straße Höhe U-Bahnschranke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Lichtzeichenanlage der Bahnschranken dahin gehend erweitert werden kann, dass sie die beiden Fußgängerüberwege östlich und westlich der Bahn über die "Deuil-La-Barre-Straße" mit einbezieht und somit für alle Benutzer und besonders für Schulkinder der Grundschule sicherer gestalten kann. Begründung: Die beiden Überwege sind in unmittelbarer Nähe der Schranke als Zebrastreifen ausgeführt. Schüler der Straßen "Georg-Büchner-Str.", " An der Bornhohl" und "Am Hollerbusch" müssen auf ihrem Schulweg außer den U-Bahngleisen auch die "Deuil-La-Barr-Str." queren. Im Berufsverkehr ist diese Straße, nicht zuletzt wegen der Schließzeiten der Bahnschranke, derart überbelastet, dass nach Öffnung der Schranke die meisten Pkw-Fahrer "Alles daran setzen" schnell über die sich bald wieder schließende zu gelangen. Selbst Erwachsene, aber besonders Kinder, werden an den Zebrastreifen fahrlässig oder vorsätzlich "übersehen". Nach Realisierung des Neubaugebiets "Am Hollerbusch" werden auch diese Bewohner davon betroffen sein. Als Beispiel einer Lösung verweisen wir auf die vergleichbare Stadtbahn-Kreuzung mit der "Homburger-Landstr." in Bonames. Zudem könnte der östliche Überweg ca. 10m nach Westen zwischen Kiosk und Haus-Nr. 24, also dichter an die Schranke, verlegt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 24.11.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2017, OF 136/15 Betreff: Baustellenverkehr der Neubaugebiete nicht durch die engen Straßen der Bestandssiedlung zulassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert bei der Planung der Neubaugebiete "Nieder-Eschbach Süd" und "Am Hollerbusch" eine "Baustraße" für den dazu benötigten Schwerverkehr einzuplanen. Begründung: Die vorhandenen Straßen der Bestandsbebauung sind schmal, die Fußwege meist nur einen Meter breit und für große Baufahrzeuge nicht geeignet. Zudem würden Kinder, die diese schmalen Wege als Schulwege benutzen, besonders gefährdet. Eine temporäre Baustraße könnte u.U. unter Einbeziehung der vorhandenen U-Bahn-Unterführung direkt zur "Homburger-Landstraße" geführt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 24.11.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 136/15 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2017, OF 128/15 Betreff: Prüfung einer neuen Straßenanbindung für die Neubaugebiete Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Durch die beiden Neubaugebiete in Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Echbach - Am Hollerbusch wird es zu einer Erhöhung des Verkehrsdrucks aus diesen Gebieten durch bestehende Wohnstraßen auf die Deuil-La-Barre-Straße kommen. Diese Wohnstraßen werden dann auf Grund ihrer Ausprägung (Enge) deutlich mehr belastet werden. Die Deuil-La-Barre-Straße ist bereits heute in weiten Stunden der Hauptverkehrszeiten -auch bedingt durch den zunehmenden Durchgangsverkehr - deutlich überlastet. Dies wird sich durch die beiden Neubaugebiete noch verstärken. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten, ob zur Entlastung beziehungsweise zur Vorbeugung der beschriebenen Verkehrssituation eine neue Straßenverbindung aus dem Baugebiet Nieder-Eschbach - Süd heraus über den südlichen Teil der Georg-Büchner-Straße und dann entlang der alten und neuen Ortsrandes zur Homburger Landstraße hin erstellt werden kann. Dabei ist ein plangleicher Übergang der U-Bahn-Linie zu berücksichtigen. Auch sind bauliche Maßnahmen zu berücksichtigen, die eine Verlagerung des bisherigen Verkehrs von der Deuil-La-Barre-Straße zur Homburger Landstraße hin verhindern. Die neue Straße soll die Ausdehnung einer "normalen" Wohnstraße nicht überschreiten, aber mit einem Fuß/Radweg versehen sein. Begründung: Es ist davon auszugehen, dass der größte Teil des Verkehrs aus den beiden Neubaugebieten in Richtung des Autobahnanschlusses Nieder-Eschbach oder Bad Homburg führen wird. Dieser Verkehr wird durch die skizzierte Straße aus bestehenden Wohngebieten herausgehalten und kann für letzter auch eine neue Anbindung an die Homburger Landstraße bieten. Die Inanspruchnahme von Flächen des geplanten GrünGürtelParks Nieder-Eschbach ist durch die Führung entlang des Ortsrandes minimiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 202 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 202 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 128/15 wird bis zur Sitzung am 16.02.2018 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 128/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2017, OF 127/15 Betreff: Verkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße Anlässlich der letzten Begehung des Ortsbeirats mit einem Vertreter der Straßenverkehrsbehörde wurde besonders das Thema "Verkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße" intensiv erörtert. Die von einzelnen Mitgliedern des Ortsbeirats vorgebrachten Ideen wurden diskutiert und für zielführend, auch vom städtischen Vertreter, erachtet. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen für die Deuil-La-Barre-Straße vorzunehmen. 1. An der Deuil-La-Barre-Straße wird auf die gesamte Länge, vom Ortseingang bis zum Kreisel an der Homburger Landstraße beidseitig "Rechts vor links" eingeführt. Die bestehenden Vorfahrtsregelungen werden aufgehoben. 2. Zwischen den Straßen "An der Walkmühle" und "Prager Straße" wird das Halteverbot ortsauswärts aufgehoben. Diese Straßenseite wird genau wie die gegenüberliegende Seite zum Halten und Parken freigegeben. Begründung: Noch immer und seite ein paar Jahren zunehmend wird die Fahrt durch Nieder-Eschbach als Ausweichstrecke genutzt, besonders, wenn die Autobahn A5 durch Staus verstopft ist. Die relativ gerade Deuil-La-Barre-Straße wird zudem trotz bestehender 30-km-Begrenzung sehr häufig viel zu schnell befahren, teilweise als Rennstrecke benutzt. Um dieser Raserei und dem Ausweichverkehr Einhalt zu gebieten scheinen die o.a. Maßnahmen sinnvoll und wurden vom Straßenverkehrsamt begrüßt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 19.01.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 18.05.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 18.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 10. August 2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 15 am 10.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2017, OF 115/15 Betreff: Neue private Stellplätze in Bebauungsplänen auf Elektromobilität vorbereiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: In den zur Zeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen Nieder-Esdibadi-Süd und Am Eschbachtal/Harheimer Weg sind für alle KFZ-Stellplätze die Voraussetzungen für eine private Installation von Ladevorrichtungen für Elektro-Fahrzeuge vorzusehen. Dies können unter andern Leerrohre und Flächen für die Ladevorrichtungen sein. Begründung: Bei privaten Stellplätzen zum Beispiel in Quartiers- oder Tiefgaragen, die einer Eigentümergemeinschaft oder Wohnungsbaugesellschaft gehören, darf die endgültige private Installation und Nutzung nicht von der Zustimmung dieser Gemeinschaften oder Gesellschaften gemacht werden, besonders nicht, wenn dadurch zum gegebenen Zeitpunkt Umbaumaßnahmen erforderlich wären. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 18.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 115/15 wird bis zur Sitzung am 3. November 2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 6 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 115/15 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass der Tenor um das Baugebiet Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch ergänzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 115/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 CDU, 2 SPD und FDP gegen 1 CDU, GRÜNE und BFF (= Annahme); 1 CDU und 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2017, OF 111/15 Betreff: Erneuerung der Sperrflächen in der Albert-Schweitzer-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, das Straßenverkehrsamt möge veranlassen, dass die vorhandenen stark verblichenen Sperrflächen auf der Fahrbahn vor den jeweiligen Stichwegen zu den Reihenhäusern erneuert werden. Begründung: Da die seit Jahren aufgebrachten Sperrlinien kaum noch zu erkennen sind, werden immer öfters Fahrzeuge vor den Fußstichwegen derart abgestellt, dass Rettungsdienste und Müllabfuhr die dahinter liegenden Häuser nicht oder nur schwer erreichen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 23.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1862 2017 Die Vorlage OF 111/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2017, OF 96/15 Betreff: Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zusammen mit dem Land Hessen (Hessen Mobil) die Entklassifizierung der Homburger Landstraße (z.Zt. L 3003) im Ortsbereich Nieder-Eschbach schnellst möglich vorzunehmen und in die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren Weiterhin wird der Magistrat gebeten bis zum 1. August 2017 1. den Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen der Einmündung Urseler Weg und der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) 2. den Bereich zwischen der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) und den Standort des ausgelagerten evangelischen Kindergartens (Gelände der Fa. Lesser) - zeitlich befristet für den Betrieb der Auslagerung - - entweder in die vorhandene Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren - oder mit einem Tempo-30-Limit zu versehen. Begründung: Ab dem 1. August 2017 ist der Weg von und zum ausgelagerten Kindergarten besonders zu schützen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.02.2017, OF 76/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1458 2017 1. Die Vorlage OF 76/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 92/15 Betreff: Erwerb von Flächen zum Zwecke zukünftiger Bebauung im Frankfurter Norden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten je eine Sitzbank neu aufstellen: - an der Grünflächen Urseler Weg Ecke Tannenweg direkt gegenüber der Einmündung An der Walkmühle - an der Ecke des Festplatzes Deuil-La-Barre-Straße Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße beim Partnerschaftsschild. Begründung: Während eine Ortsbegehung des VDK Nieder-Eschbach in 2016 wurde das Fehlen von Sitzbänken gerade für ältere Mitbürger beklagt. Beide Standorte kommen besonders Einkaufenden, der Standort Urseler Weg auch Besuchern des Friedhofes zu Gute. Beide Standorte sind gut einsehbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 92/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 93/15 Betreff: Zwei Sitzbänke im Ortsgebiet von Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten je eine Sitzbank neu aufstellen: - an der Grünflächen Urseler Weg Ecke Tannenweg direkt gegenüber der Einmündung An der Walkmühle - an der Ecke des Festplatzes Deuil-La-Barre-Straße Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße beim Partnerschaftsschild. Begründung: Während einer Ortsbegehung des VDK Nieder-Eschbach in 2016 wurde das Fehlen von Sitzbänken gerade für ältere Mitbürger beklagt. Beide Standorte kommen besonders Einkaufenden, der Standort Urseler Weg auch Besuchern des Friedhofes zu Gute. Beide Standorte sind gut einsehbar. Beide Bilder: M. Paul 2017 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die beiden Spiegelstriche der Vorlage OF 93/15 getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1457 2017 Die Vorlage OF 93/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Spiegelstrich nachfolgenden Wortlaut aufweist: "An der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe des Festplatzes. Beide Standorte sind vorweg mit dem Ortsvorsteher abzusprechen." Abstimmung: Erster Spiegelstrich: Annahme bei Enthaltung BFF Zweiter Spiegelstrich: 5 CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 94/15 Betreff: Tempo-30-Beschilderung auf Teilen der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird wiederum gebeten, den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg mit Tempo- 30-Schildern zu versehen. Begründung: Der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstraße ist als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008), kann also nicht einer Tempo-30-Zone zugeordnet werden. Der erwähnte Abschnitt hat allerdings den Charakter einer normalen Ortsstraße. Wir aus dem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 5.4.2017 hervorgeht, ist in Schwanheim für eine vergleichbare Situation eine Lösung gefunden worden. Dies wünscht der Ortsbeirat auch für Nieder-Eschbach. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 94/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2017, OF 76/15 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach Vorgang: ST 1560/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stellungnahme des Magistrates wird zurückgewiesen, sie ist weder hilfreich noch zielführend und widerspricht der geübten Praxis im weiteren Verlauf der Homburger Landstraße. Der Magistrat wird wiederum gebeten, die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern (wie bereits während Ortsbegehung im Jahr 2016 besprochen). Begründung: In der ST 1560 / 2016 wird darauf hingewiesen, dass der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstaße als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008). Dies ist de Jure richtig, genauso wie der weitere Verlauf durch Bonames Richtung Frankfurter Berg sowie der alten AS Bonames. Diese Klassifizierung erfolgte bereits vor mehreren Dekaden, als heute vorhandenen und genutzen Straßen und Anschlüsse wie die Anna-Lindt-Allee und die AS Nieder-Eschbach bei weitem noch nicht vorhanden waren. Der erwähnte Abschnitt hat heute lediglich den Character einer normalen Ortsstraße. Dies gilt auch für den weiteren Verlauf der Homburger Landstraße ab der Einmündung Berner Straße bis Bonames sowie durch Bonames hindurch. Hier ist bereits heute, trotz Klassifizierung, eine Tempo-30-Zone ausgewiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.04.2017, OF 96/15 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1560 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 76/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1458 2017 1. Die Vorlage OF 76/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2017, OF 73/15 Betreff: Sperrflächenschraffierung gegenüber der Ein- und Ausfahrt der Total-Tankstelle auf der Straße An der Bornhohl im Bereich der Einmündung zur Deuil-La-Barre-Straße aufbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, bei der nächsten Begehung mit dem Straßenverkehrsamt die Aufbringung einer gestreiften Sperrfläche gegenüber der Ein- und Ausfahrt der dort ansässigen Total-Tankstelle mit dem Ziel, dass dort nicht geparkt wird anzuregen. Begründung: Da in diesem Bereich, oft auch innerhalb des bereits nach der STVO verbotenen 5 m Abstandes hin zur Einmündung, geparkt wird, haben größere LKW, wie z.B. auch Tankfahrzeuge, die die dort ansässige Tankstelle beliefern, große Schwierigkeiten das Tankstellengrundstück aufgrund des dann zu geringen Schleppwinkels zu verlassen. Vor diesem Hintergrund sollten Schraffierungen auf der Fahrbahn unterstützend hinweisen, dass dort nicht geparkt werden sollte. Es fallen dann 1-2 Halteplätze für PKW weg. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 10.02.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 73/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2017, OF 72/15 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber Einmündung An der Walkmühle in die Deuil-La-Barre-Straße anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass im Bereich der Einmündung der Straße "An der Walkmühle" in die Deuil-La-Barre-Straße ein Verkehrsspiegel so installiert wird, dass Fahrzeugführer vor der Einfahrt in die Deuil-La-Barre-Straße die auf der rechten Seite durch ein Sichthindernis (Grundstückseinfriedung) verdeckten Fußgänger auf dem Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße frühzeitiger und besser erkennen können. Begründung: Der Vorschlag dient der Sicherheit. Es kam in der Vergangenheit öfter zu brenzligen Situationen in der Fußgänger/innen gefährdet wurden. Die Ecke mit dem Bürgersteig ist schlecht einsehbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 10.02.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1205 2017 Die Vorlage OF 72/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 62/15 Betreff: Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße und Kreisel Deuil-La-Barre-Straße (Gemarkung Nieder-Eschbach)! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen, ob auf diesem Abschnitt eine Abmarkierung von der Fahrbahn für Radfahrer in nördlicher Richtung möglich ist. Begründung: Auf diesem Abschnitt besteht z.Z. auf der "Westseite" ein kombinierter Fuß-/Radweg für beide Richtungen. Für die Richtung "Süden" ist das für Radler in Ordnung, für die nördliche Fahrtrichtung müssen sie aber am Anfang und Ende des Abschnitts die Fahrbahn queren. Da dies umständlich und gefährlich ist, fahren die meisten Radfahrer einfach auf der Straße weiter. Da auf diesem Streckenabschnitt der Kraftverkehr, verleitet durch die breiten Fahrspuren, meist zu schnell unterwegs ist, würde eine Reduzierung der Fahrbahnbreite in Verbindung mit der Schaffung einer Radspur u.E. einen doppelten Gewinn für die Verkehrssicherheit darstellen. Bei einer späteren Installation eines Verkehrskreisels an der oben beschriebenen Kreuzung wäre die neue Fahrbahnaufteilung ohne Aufwand adaptierbar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 932 2016 Die Vorlage OF 62/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 1 SPD und BFF gegen 1 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 3 SPD, GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2016, OF 36/15 Betreff: Beseitigung der Fahrbahnschäden in der Albert-Schweitzer-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Amt für Straßenbau und Erschließung möge den Fahrbahnzustand der Albert-Schweitzer- Straße in ihrer Gesamtheit in Augenschein nehmen und eine vernünftige Sanierung, geprägt von Nachhaltigkeit, planen. Begründung: Diese Straße wurde in den letzten Jahren immer mal wieder an aufgetretenen Schadstellen ausgebessert oder in kleineren Abschnitten erneuert. Durch mehrmalige Umleitungen der Buslinien 27 und 29 in den letzten zwei Jahren durch diese Straße hat die Fahrbahndecke zusätzlich stark gelitten, so dass selbst erneuerte Abschnitte unter der Last der schweren Fahrzeuge gleich wieder beschädigt wurden. Besonders in den Bereichen der Auf Pflasterungen sind die Bitumenkanten gebrochen und abgesenkt und Pflastersteine lose, abgesenkt oder herausgerissen. Fahrzeuge mit kleinen Rädern (z.B. Motorroller) schlagen besonders in die Vertiefungen und drohen Schaden zu nehmen. Auch können Fahrzeuge durch herausgerissene Steine beschädigt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 565 2016 Die Vorlage OF 36/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2016, OF 35/15 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass das Straßenverkehrsamt und das Straßenbauamt einen Zebrastreifen auf der Deuil-La-Barre-Straße in der Höhe der Glockengasse als weiteren sicheren Übergang, insbesondere für die Schulkinder, die aus der Glockengasse kommen, einrichten möge. Ein Zebrastreifen an dieser Stelle wird neben dem Ortsbeirat auch von der örtlichen Grundschule sowie Schulelternbeirat begrüßt. Dieser soll dann im neuen Schulwegeplan aufgenommen werden. Im Falle einer noch vorher durchzuführenden Verkehrszählung zur Frequentierung dieses Bereichs gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zur Einrichtung von Straßenquerungen ist die Zählung dann vordringlich in den Zeiten morgens von 7.00 - 9.00 Uhr vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Zählung ist dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Bei der letzten Ortsbegehung mit der Straßenverkehrsbehörde wurde der Vorschlag zur Einrichtung eines Zebrastreifens ohne eine Wertung aufgenommen. Die Begründung zum Vorschlag sei den Vertretern der Behörde nachvollziehbar, so dass empfohlen wurde, im Rahmen eines Antrags seitens des Ortsbeirats, diesen Vorschlag näher prüfen zu lassen, da ein Bedarf durchaus zu erkennen war. Vor dem Hintergrund einer generellen Bedarfsprüfung zur Einrichtung von Zebrastreifen, Ampelanlagen etc. zur Querung von Straßen ist ggf. noch eine Verkehrszählung hinsichtlich der Belastung und Frequentierung der Straße notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2016, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 564 2016 Die Vorlage OF 35/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "in Höhe der Glockengasse" das Wort "(Sparkasse)" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2016, OF 38/15 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Kreuzung/Einmündung Urseler Weg. zu erweitern: Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2016, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 38/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 567 2016 Die Vorlage OF 38/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2016, OF 22/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II; Verkehrslenkung durch geänderte intelligente Ampelphasen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Verkehrsträger Hessen Mobil und der Traffic die Ampelphasen an den Kreuzungen der L 3008 /Nieder-Erlenbacher Str. bei Nieder-Erlenbach sowie L3008/L3205/ K871 bei Ober-Erlenbach zu Berufsverkehrszeiten überprüft und so angepasst werden, dass Pendlerfahrzeuge aus der Wetterau weiter mehr und schneller die großräumigen Umfahrungsstraßen (L 3008/L3205) in Richtung Bad Vilbel zur B3 oder Bad Homburg v.d. Höhe (zum Ostring) nutzen statt die Durchfahrt in Nieder-Eschbach über die Deuil-La-Barre Straße als Schleichweg bis hin zum AS Nieder-Eschbach im Berufsverkehr zu suchen. Durch längere Wartezeiten sollten zu diesen Zeiten morgens die Einfahrten in die Zufahrtsstraßen Richtung Nieder-Eschbach für die Stadteinpendler unattraktiver und somit eine mögliche Verlagerung des Verkehrs erzielt werden. Begründung: Der Ortsbeirat sieht mit der Einrichtung von wechselseitig intelligenten Ampelphasen mit einer längeren Wartedauer im Berufsverkehr beim Einfahren in die Nieder-Eschbacher Zufahrtsstraßen einen weiteren Baustein für eine Verkehrsberuhigung für die Deuil-La-Barre-Straße. Vor dem Hintergrund, dass auch die Belange des ÖPNV (Busverkehr der Linien 29 von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach) zu berücksichtigen sind, ist auch die Traffic zu beteiligen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 01.07.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 311 2016 Die Vorlage OF 22/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2016, OF 13/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße hier: Konzept zur Anlegung von wechselseitigen Parkflächen auf der Fahrbahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu veranlassen, dass in Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt, Straßenbauamt und Traffic (für die Buslinien 27 und 29) mit dem Ziel einer Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre- Straße im Bereich zwischen U-Bahn-Übergang und Ortsausfahrt nach Nieder-Erlenbach (die Hohl) auf der Fahrbahn eine wechselseitige Parkmöglichkeit mit eventuell zusätzlichen verkehrsbaulichen Schutzhindernissen geprüft wird. Vor Einrichtung der Parkflächen und erforderlicher baulicher Maßnahmen ist die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat sieht mit der Einrichtung von (ggf. wechselseitig) den abschnittsweisen verengenden Straßenquerschnitt durch die vorgegebenen Parkflächen auf der Fahrbahn als einen kostengünstigen Baustein zur nachhaltigen Geschwindigkeitsdrosselung und zusätzliche Maßnahme für eine Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße. Außerhalb des Berufsverkehrs wird in der Straße oft die Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 nicht eingehalten. Hierzu ist über die gesamte Länge der Straße bis zum Ortsausgang ein Planungsvorschlag zu erarbeiten. Vor dem Hintergrund, dass auch die Belange des ÖPNV (Busverkehr der Linien 27 und 29) zu berücksichtigen sind, ist auch die Traffic zu beteiligen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 03.06.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 122 2016 Die Vorlage OF 13/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2016, OF 8/15 Betreff: Sicherheit in der Albert-Schweitzer-Straße erhöhen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus Sicherheitsgründen möge der Magistrat dafür Sorge tragen, dass die Büsche am Fahrbahnrand der Grünfläche in der "Albert-Schweitzer-Straße" zwischen der Haus-Nr. 52 (Hochhaus) und der Stele "Partnerschaft mit Deuil-La-Barre" entfernt oder umgesetzt werden, damit dort ein ca. 1m breiter einsehbarer Streifen frei von sichtbehindernden Büschen geschaffen wird. Wenn möglich sollten die Büsche im inneren Bereich der Grünfläche wieder eingesetzt werden. Außerdem sollte zusätzlich eine Parkänderung hinsichtlich eines evtl. Seitenwechsel überprüft werden. Parkende PKWs würden dann einen Sicherheitsabstand zwischen Grünfläche und Fahrbahn herbei führen. Als angenehmer Nebeneffekt entstünden sogar zusätzlich 2 Stellplätze. Begründung: Auf einer Länge von ca. 32 Meter wachsen Büsche unterschiedlicher Größe direkt am Fahrbahnrand. Ein Gehweg fehlt dort gänzlich. Kinder spielen in diesen Büschen, verstecken sich darin, spielen Nachlauf u.ä. und laufen oder fahren mit Kinderrädern oder Rollern unvermittelt rein und raus über die Fahrbahn.Die Fahrzeuge müssen zur Zeit aber dicht an den Büschen vorbeifahren, da auf der anderen Straßenseite geparkt wird. Es kam dadurch schon mehrfach zu Beinahe-Unfällen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2016, TO I, TOP 19 Die GRÜNE-Fraktion gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "In der gedruckten Tagesordnung vom 15.04.2016 wurde unter Tagesordnungspunkt 19 als Antragsteller die BFF und die GRÜNEN genannt. Die GRÜNE-Fraktion im Ortsbeirat 15 war weder formal noch inhaltlich an der Formulierung des Antrages beteiligt. Es handelt sich ausschließlich um einen Antrag der BFF-Fraktion im Ortsbeirat 15." Beschluss: Die Vorlage OF 8/15 wird als Auftrag an den Ortsvorsteher beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2016, OF 11/15 Betreff: Albert-Schweitzer-Straße: Einmündung frei halten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Herr Ortsvorsteher wird gebeten, auf einem Ortstermin die Problematik des "wilden Parkens" an der Einmündung der Seitenstraße (bei Hausnummer 52) der Albert-Schweitzer-Straße zu klären. Eine mögliche Lösung ist durch Markierungen auf der Fahrbahn gegeben. Begründung: Fahrzeuge, wie die im Bild gezeigten, blockieren häufig die Einmündung in die Seitenstraße der Albert-Schweitzer-Straße. Häufig stehen PKW weiter links als der mit dem Pfeil markierte, was die Lage verschlechtert. Hierdurch ist die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge, aber auch für die FES blockiert. Das muss nicht sein! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 11/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2016, OF 304/15 Betreff: Einrichten eines Taxistands in der Nähe der U-Bahnhaltestelle Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in der Nähe der U-Bahnhaltestelle Nieder-Eschbach einen Taxistand einzurichten. Begründung: Recherchen bei Anwohnern aus NE sowie im regionalen Umfeld haben ergeben, dass eine deutliche Nachfrage nach bereitstehenden Taxi-Fahrzeugen besteht. Dies wurde auch von den Taxibetreibern bestätigt. Die vorhandenen Standplätze in Bonames und dem Gewerbegebiet sind für U-Bahnnutzer zu weit entfernt. Die Georg-Büchner-Straße am U-Bahnübergang hat sich in letzter Zeit bereits für den Taxi-Service bewährt. 2-3 feste Standplätze könnten dort unserem Stadtteil zu einer besseren Infrastruktur verhelfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4934 2016 Die Vorlage OF 304/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Taxiinnung zu prüfen, ob in der Nähe der U-Bahn-Haltestelle "Nieder-Eschbach" ein Taxiplatz eingerichtet werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2015, OF 299/15 Betreff: Straßenbeleuchtung in An der Bornhohl Der Stra ß enbereich An der Bornhohl von der Kreuzung Am Hollerbusch bis etwa zur Hausnummer 11 (rote Markierung) ist bei Dunkelheit nicht ausgeleuchtet und "stockduster". Die Straßenlaterne an der Ecke der Kreuzung steht etwas "um die Ecke" und leuchtet kaum in die Stra ß e An der Bornhohl, die n ä chste Laterne bereits sehr weit in der Straße. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im in der Karte rot markierten Straßenbereich An der Bornhohl eine weitere Straßenlaterne zu installieren, so dass bei Dunkelheit der gesamte Straßenzug gleichmäßig ausgeleuchtet ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 15 am 27.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4755 2015 Die Vorlage OF 299/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2015, OF 300/15 Betreff: Ausweisung Radweg rund um den Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße Am Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße ist lediglich die Westseite entlang der Homburger Landstraße als (zu nutzenden) Fuß/Radweg ausgewiesen. Neben den drei Fußgängerüberwegen und auf den Bürgersteigteilen neben der Ein- und Ausfahrt der Deuil-La-Barre-Straße sind jeweils Bereiche derart gestaltet, dass sie als Radweg angesehen oder genutzt werden können. Eine Ausweisung/Beschilderung fehlt. Das führt aber dazu, dass Radfahrer aus der oder in die Deuil-La-Barre-Straße entweder bei Nutzung der Überwege absteigen und das Rad über den Überweg schieben müssen oder die Fahrbahn des Kreisels nutzen , was aber wegen der Nutzungspflicht des Fuß/Radweges im Westteil des Kreisel nicht erlaubt ist. Bei Konflikten zwischen Rad- und Autofahrer im Kreisel ist die Rechtslage zumindest ungeklärt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten am Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße die für den Radverkehr vorgesehenen Streifen neben den Fußgängerüberwegen sowie deren Verbindung beiderseits der Ein- und Ausfahrt Deuil-La-Barre-Straße per Beschilderung und Boden-Piktogrammen als Radweg auszuweisen und somit eine klare Rechtslage für den Radverkehr zu schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 15 am 27.11.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4756 2015 Die Vorlage OF 300/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 6 CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen Herr Drephal (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU, BFF und Herr Krebs
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2015, OF 296/15 Betreff: Deuil-La-Barre-Straße: Poller für Fahrradständer ersetzen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Poller auf dem Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße vor den Hausnummern 38 sowie 61 bis 63 durch Bügel, an denen Fahrräder sicher angeschlossen werden können, zu ersetzen. Begründung: Im Rahmen der Förderung des Radverkehrs werden seit einiger Zeit im gesamten Stadtgebiet keine Poller mehr aufgestellt sondern Bügel, an denen Fahrräder sicher angeschlossen werden können. Da auch der Radverkehr in Nieder-Eschbach zunimmt, ist es angebracht, an den genannten Stellen, an der viele Geschäfte liegen, entspechende Bügel zu installieren Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 15 am 06.11.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 296/15 wird so lange zurückgestellt, bis in dieser Angelegenheit ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2015, OF 293/15 Betreff: Hakenkreuzschmierereien in Nieder-Eschbach entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, sich mit FES und Mainova in Verbindung zu setzen, um umgehend die Hakenkreuzschmierereien auf Gehwegen und an Mainova-Eigentum (Schaltkästen) entfernen zu lassen. Begründung: Jeder Tag, an dem diese Schmierereien sichtbar sind, ist ein Tag zu viel. Die Bilder zeigen exemplarisch diese Schmierereien auf bzw. am Fußweg parallel zur U-Bahntrasse (Verlängerung Görlitzer Str., Bilder 1 bis 3) sowie Albert-Schweitzer-Straße (Bild 4, unten) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 15 am 06.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4708 2015 Die Vorlage OF 293/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Bilder 1 und 2 in der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2015, OF 287/15 Betreff: Stromanschluss für neuen Verkehrskreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße in grabenloser Bauweise Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbauverwaltung und die Mainova mit dem Installieren eines Stromanschlusses für den Verkehrskreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße zu beauftragen. Der Anschluss an das städtische Stromnetz soll durch grabenlose Rohrverlegung erfolgen. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext. Der Stromanschluss wird unter anderem für die laufende Unterhaltung des Kreisels, Ausleuchtung von evtl. Skulpturen, Weihnachtsbaumbeleuchtung etc. benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4514 2015 Die Vorlage OF 287/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Mainova mit dem Installieren eines Stromanschlusses für den Verkehrskreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße zu beginnen. Der Anschluss an das städtische Stromnetz soll durch eine grabenlose Rohrverlegung erfolgen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2015, OF 274/15 Betreff: 10 Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe (max. 1 Stunde Parkzeit) auf dem Festplatz angrenzend zur Deuil-La-Barre-Straße einrichten In unmittelbarer Nähe ist Anfang des Jahres eine Postfiliale eingezogen. Auch weitere Nahversorgungsgeschäfte (z.B. Bäckerei mit Cafe`) sowie ein Kreditinstitut befinden sich im Areal des Wohnkomplexes "Dorflinde". Gerade im Hinblick auf den stetigen Warenverkehr durch Kunden und Postversorger der Postfiliale fehlt es vor Ort an Kurzzeitparkplätzen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass auf dem Festplatz auf der rechten Seite (zur Deuil-La-Barre-Straße hin) zehn Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe (Parkdauer max. 1 Stunde) für den Zeitraum von 08.00 bis 18.00 Uhr eingerichtet werden. Hinweis: Die Kurzzeitparkplätze entfallen selbstverständlich zu Zeiten der Kerb und hinsichtlich einer Teilfläche für den dort zeitweise ansässigen Spargel- und Erdbeerverkaufsstand. Begründung: Mit der Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen werden die Gewerbetreibenden unterstützt. Diese ist ferner auch sinnvoll, da diese Plätze ansonsten als Parkraum für die Pendler aus der Wetterau genutzt wurde. Der Festplatz ist kein P+R-Parkplatz. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 29.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4225 2015 Die Vorlage OF 274/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Weiterhin wird der Magistrat gebeten, sich mit der Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft Deuil-La-Barre-Straße 65 bis 67 b in Verbindung zu setzen, damit die Regelung der Kurzzeitparkplätze ebenfalls auf diesen Parkplätzen erfolgen kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2014, OF 235/15 Betreff: Fahrbahnschäden in der Albert-Schweitzer-Straße Vorgang: ST 642/14 In der ST 642 vom 9.5.2014 teilte der Magistrat mit, dass "in verschiedenen Bereichen der Albert-Schweitzer-Straße Schäden festgestellt wurden, die im Rahmen laufender Unterhaltungsmaßnahmen behoben werden sollten." Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, diese Unterhaltungsmaßnahmen zeitnah durchzuführen. Begründung: Seit Monaten hat sich in dieser Angelegenheit nichts getan. Es ist zu befürchten, dass im kommenden Winter die Schäden durch den Einfluss von Nässe und Frost größer werden, was die Reparaturkosten in die Höhe treiben würde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2014, ST 642 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 15 am 10.10.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 235/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2014, OF 230/15 Betreff: Folgen von Bauarbeiten in Nieder-Eschbach Vorgang: ST 642/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, künftig zügiger auf Anträge des Ortsbeirates, die aktuelle Gegebenheiten betreffen, zu reagieren und nicht Monate später ausweichende Stellungnahmen zu versenden. Weiterhin weist der Ortsbeirat den in der ST 642 enthaltenen Satz: "Im Ergebnis wurden in verschiedenen Bereichen Schäden festgestellt, die jedoch nicht zwingend den genannten Baumaßnahmen zugeordnet werden konnten" zurück. Begründung: In der Sitzung am 14.02.2014 verabschiedete der Ortsbeirat einen Antrag, in dem auf in Entstehung begriffene Schäden am Belag der Albert-Schweitzer-Straße hingewiesen wurde. Diese hatten ihre Ursache darin, dass die Straße offenbar der Belastung durch eine monatelange Umleitung des Linienbusses nicht gewachsen war. Erst nachdem es im Mai zu massiven Schäden und einem Unfall kam, reagierte der Magistrat und ließ einen Teil der Straßenoberfläche sanieren, weitere Schäden wurden zwar festgestellt, aber nicht beseitigt. Der oben erwähnte Satz stellt die Aussagen des Ortsbeirates als unglaubwürdig dar, die Zunahme der Schäden war allerdings auch von ingenieurwissenschaftlichen Laien gut beobachtbar . . Wäre der Magistrat der Anregung des Ortsbeirates im Februar gefolgt und hätte die Streckenführung der Umleitung geändert, so hätte die Stadt Frankfurt einige Kosten gespart. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2014, ST 642 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 11.07.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 230/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2014, OF 227/15 Betreff: Entfernung illegaler Graffiti vom Städtepartnerschaftsschild Deuil-La-Barre und Nieder-Eschbach sowie Wiederaufhängen der blauen Hinweisschilder an den Ortseingängen zur Partnerstadt von Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten (Ortseingänge) die hier ursprünglich vorhandenen blauen Hinweisschilder auf die Partnergemeinde Deuil-La-Barre wieder anbringen zu lassen: Homburger Landstraße (von Bonames kommend unter dem Stadtteilschild Nieder-Eschbach) Homburger Landstraße ( Ortseingang von Ober-Eschbach kommend) Brücke Am Martinszehnten (unter dem Stadtteilschild Nieder-Eschbach) Der Magistrat wird ferner gebeten, die Entfernung der illegalen Graffiti auf dem Städtepartnerschaftsschild (Standort vor dem Festplatz Seite Rudolf-Breitscheid-Straße) zu veranlassen. Begründung: Die blauen Europa-Hinweisschilder mit Hinweis auf die Nieder-Eschbacher und Frankfurter Partnerstadt Deuil-La-Barre fehlen. Diese sollten an den Ortseingängen wieder angebracht werden. Das Schild am Festplatz wurde mit Tacs verschandelt und beschmiert. Es muss von den illegalen Graffitis befreit werden. Das gebietet sich allein schon im Hinblick auf die Außendarstellung der bestehenden Städtepartnerschaft mit Deuil-La-Barre, auf die die Nieder-Eschbacher zu Recht stolz sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 11.07.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3298 2014 Die Vorlage OF 227/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Aufzählung um folgende Punkte ergänzt wird: - Deuil-La-Barre-Straße (von Nieder-Erlenbach kommend) - Deuil-La-Barre-Straße (von Ober-Erlenbach kommend) Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2014, OF 224/15 Betreff: Testprojekt: Temporär eine Einbahnregelung in der Heinrich-Becker-Straße beginnend von der Deuil-La-Barre-Straße in Richtung Freibad Nieder-Eschbach einrichten Bei schönem Sommerwetter, insbesondere an Wochenenden und auch bei gleichzeitigen Sportveranstaltungen auf der Bezirkssportanlage, wird das Nieder-Eschbacher Freibad sehr gut besucht. Viele Besucher des Freibades sowie der angrenzenden Bezirkssportanlage kommen mit PKW. Aufgrund der geringen Anzahl von Stellplätzen auf dem vorhandenen Parkplatz weichen die Autofahrer zum Parken in die Heinrich-Becker-Straße und in die Straßen des nahen Umfeldes aus. Die Heinrich-Becker-Straße ist des Öfteren dann teilweise so dicht zugeparkt, dass maximal eine enge Fahrspur verbleibt, die einen Gegenverkehr nur noch sehr bedingt zulassen. Es kam dann auch gelegentlich zu einem Verkehrskollaps, weil sich der An- und Abfahrtsverkehr im Nadelöhr gegenseitig behinderte und sich auf beiden Seiten ein Stau entwickelte, der eine Weiterfahrt der Fahrzeuge nur unter äußerst schwierigen fahrtechnischen Bedingungen ermöglichte. Mitunter war damit auch eine Gefährdung der Fußgänger im Bürgersteigbereich verbunden. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen eines Testprojektes im Juli und August 2014 an ausgewählten drei Wochenenden, die auch aufgrund voraussichtlich schönen Wetters einen hohen Besuch des Freibades Nieder-Eschbach und/oder Bezirkssportanlage erwarten lassen, temporär eine Einbahnregelung in der Heinrich-Becker-Straße, beginnend von der Deuil-la-Barre Straße bis in Richtung der neuen Brücke (Höhe Hartfußballplatz) an Samstag und Sonntag einrichten zu lassen. Die Abfahrt soll über die Brücke Richtung Budapester Straße erfolgen. Begründung: Mit der temporär angelegten Einbahnregelung wäre ein verbesserter und sicherer Verkehrsabfluss des Andienungsverkehrs der Freizeitanlagen gegeben. Diese Einbahnregelung soll nur an Sommerwochenende erfolgen, in der ein hoher Besuch des Freibades zu erwarten ist. Eine generelle Einbahnregelung nach erfolgreicher Testphase ist ausdrücklich nicht Ziel des Projektes. Unter der Woche und an besucherarmen Sommerwochenenden bleibt es wie bisher an ein Befahren der Heinrich-Becker-Straße in beide Richtungen. Die Einschränkungen durch die temporäre Einbahnregelung sollen für die angrenzenden Bewohner der Heinrich-Becker-Straße so gering wie möglich sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 13.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3208 2014 Die Vorlage OF 224/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 6 CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU, GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2014, OF 211/15 Betreff: Folgen von Bauarbeiten in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Folgen die in der letzten Zeit in Nieder-Eschbach abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Bauarbeiten hatten und haben. Insbesondere betrifft dies den Neubau der Kita in der Gladiolenstraße, des Kreisels Ho mburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße sowie die Bauarbeiten in der Prager-Straße. Begründung: Lkw fahren über dafür nicht ausgelegt Gehwege, Busse werden umgeleitet, dies kann Gehwege oder auch Straßen beschädigen. Damit gewährleistet ist, dass die Verursacher die Schäden beheben, sollten diese rechtzeitig erfasst werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2872 2014 Die Vorlage OF 211/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden Absatz ergänzt wird: "Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, die bereits vorhandenen Schäden in der Dahlienstraße und Albert-Einstein-Straße zu beheben." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2013, OF 206/15 Betreff: Gestaltung des Kreisels Deuil-La-Barre-Straße/Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, über den Sachstand der Gestaltung des Innenraumes des Kreisels Deuil-La-Barre-Straße - Homburger-Landstraße zu berichten. Der Kreisel sollte, einem Vorschlag des Ortsbeirates folgend, der aus einem Wettbewerb resultierte, mit einem regionalen Bezug gestaltet werden. Weiterhin bittet der Ortsbeirat um die Information, welche Kosten für die Gestaltung des Innenraums des Kreisels maximal angesetzt werden können Begründung: Der Ortsbeirat wünscht zeitnah über den Vorgang informiert zu werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 206/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 15 am 19.09.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 206/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2013, OF 201/15 Betreff: Informationen über Änderung von Verkehrsführungen während Baumaßnahmen im Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, künftig bei Baumaßnahmen in Nieder-Eschbach den Ortsbeirat rechtzeitig über den Straßenverkehr betreffende Konsequenzen zu informieren. Speziell wünscht der OBR Informationen über geplante Einbahnstraßenregelungen, Umleitunger und Sperrungen von Straßen. Begründung: Viele der Maßnahmen im Zuge des Kreiselbaus Homburger Landstraße / Deuil-La-Barre-Straße wurden ohne Information des OBR, aber auch ohne Information der betroffenen Einwohner durchgeführt. Auch über geplante Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Umbau c Prager Straße wurde bisher nicht informiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2649 2013 Die Vorlage OF 201/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung NPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2013, OF 197/15 Betreff: Stromausfall in Nieder-Eschbach Am Abend des 22. September kam es in Nieder-Eschbach (und Umgebung) zu einem Stromausfall, bedingt durch den Abriss einer Stromleitung an der Überlandleitung in Höhe der Anna-Lindh-Allee.Wegen den Reparaturarbeiten wurde die Anna-Lindh-Allee am folgenden Tag gesperrt und der Verkehr durch Nieder-Eschbach umgeleitet. In Nieder-Eschbach gibt es zur Zeit, bedingt durch den Bau des Kreisels an der Homburger Landstraße Einmündung Deuil-La-Barre-Straße, weitere Umleitungen und Durchfahrtssperren. Dadurch kam es in den folgenden Straßen in Nieder-Eschbach zu erheblichen Verkehrsüberlastungen und Stauungen, bez. Missachtung der Einbahnstraßenregelung: Homburger Landstraße (Richtung Bonames und Autobahnanschlussstelle), Berner Straße (Rückstau durch Ampel an der Kreiselbaustelle) Deuil-La-Barre-Straße (westlicher Teil, Rückstau bis Festplatz) Urseler Weg (westlicher Teil) mit der Otto-Hahn-Schule Albert-Schweitzer-Straße mit Missachtung der temporären Einbahnstraßenregelung Prager Straße und An der Walkmühle (beide mit der Michael-Grzimek-Schule) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Was war die Ursache für den Leitungsabriss? - Kann es zu weiteren, ähnlichen Vorfällen kommen? - Warum wurde keine weiträumige Umleitung eingerichtet? - Warum musste die parallele Autobahn während der Arbeiten nicht gesperrt werden? - Wurden die Otto-Hahn-Schule und die Michael-Grzimek-Schule von der Umleitung und dem damit einhergehenden sehr hohen Verkehrsaufkommen unterrichtet? - Warum wurde die Einbahnstraßenregelung in der Albert-Schweitzer-Straße nicht kontrolliert? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 197/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und NPD gegen GRÜNE und Herr Drephal (= Annahme); Herr Meier (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2013, OF 183/15 Betreff: Mehr Sicherheit auf der neu gestalteten Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, das Drängelgitter auf der Homburger Landstraße (zwischen Deuil-La-Barre-Straße und Urseler Weg) mit einer rot-weißen, reflektierenden Folie auf dem senkrechten Rohrstück zu kennzeichnen. Die vorhandenen Flächen lassen es nicht zu, das Gitter nach der regulären Vorschrift im Abstand von 30 cm bis zur Fußwegkante aufzustellen. Das grau verzinkte Rohr mit dem geringen Abstand zur Bordsteinkante sollte auch bei schlechten Wetterbedingungen früh genug für die Autofahrer zu erkennen sein. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 15 am 30.08.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 183/15 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2013, OF 177/15 Betreff: Verbesserung der Verkehrsführung in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Herr Ortsvorsteher wird gebeten, sich für eine Änderung der Verkehrsführung im Rahmen der Bauarbeiten am Kreisel einzusetzen. Folgende Änderungen sind erwünscht: - Entfernen der "Durchfahrt verboten"- Schilder und der Barriere (Ausfahrt An der Bornhohl, Nähe Tankstelle) und Ersetzen durch ein "Rechts-abbiegen"-Schild - Die an der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße - Homburger Landstraße befindlichen "Stopp-Schilder" werden abgedeckt. Begründung: Zu Punkt 1: Bisher ist die Ausfahrt aus der Straße An der Bornhohl auf die Deuil-La-Barre-Straße (neben der Tankstelle) nicht erlaubt (Durchfahrt verboten Schilder, s. Bild). Sinnvoll ist die jetzige Regelung für diejenigen Verkehrsteilnehmer, die in die ampelgeregelte Baustelle einfahren wollen, diejenigen, die in den Ort fahren wollen, sollten nach rechts abbiegen können. Zu Punkt 2: Die Stopp-Schilder sind wegen der Ampelregelung überflüssig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 21.06.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 177/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2013, OF 173/15 Betreff: Entsorgung von zwei maroden Pflanzkübeln in der Albert-Schweitzer-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, die beiden maroden Pflanzkübel zu entsorgen, die sich auf der Wiese vor dem Gedenkstein zur Patenschaft mit Deuil-La-Barre stehen. Die Stelle befindet sich in der Albert-Schweitzer-Straße auf Höhe des evangelischen Gemeindezentrums. Die beiden quadratischen Holzkübel sind sichtbar morsch und sehen verwahrlost aus, da verfaulte Holzteile fehlen, es stehen rostige Nägel raus und es finden sich Holzsplitter. Sichtbar ist das Innere, das offenbar aus Eternit ist. Begründung: Auf der anderen Straßenseite befindet sich der Ausgang des Kindergartens. Der Magistrat möge entscheiden, ob angesichts der Gefahrenlage ein baldiger Handlungsbedarf gegeben ist. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 24.05.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 173/15 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2013, OF 159/15 Betreff: Kopfsteinpflaster in der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Deuil-La-Barre-Straße das Kopfsteinpflaster auf dem Fahrbahnabschnitt zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und Hofgasse zu asphaltieren. Die durch die bestehende Pflasterung erzeugten Reifengeräusche sind für die Anwohner nicht mehr zumutbar. Begründung: Die stark frequentierte Durchgangsstraße, zusätzlich mit Busverkehr, führt durch den Lärm zu einem häufigen Mieterwechsel der Anwohner. Besonders nachts ist bei höherem Tempo bergab auf diesem Straßenstück das Geräusch mehr als störend. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 159/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Herr Drephal und FDP gegen Herr Meier (= Annahme) bei Enthaltung NPD
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2013, OF 154/15 Betreff: Umsetzen des Hinweisschildes "Bei Rot hier halten" an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, das Schild "Bei Rot hier halten" und die zugehörende Haltelinie auf der Westseite des U-Bahnübergangs Deuil-La-Barre-Straße um einige Meter zu versetzen. Begründung: Wie das untenstehende Bild zeigt, ist das Schild ungünstig angebracht. Folgen Autofahrer dem Hinweis, so kommen sie mitten auf dem Zebrastreifen zum Halten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1931 2013 Die Vorlage OF 154/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Drephal
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2013, OF 153/15 Betreff: Verkehrsregelung in der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachstehende Änderungen der Vorfahrtsregelung im Bereich Deuil la Barre Straße vorzunehmen: Deuil la Barre Straße - Am Hollerbusch Deuil la Barre Straße - Albert Schweitzer Straße Deuil la Barre Straße - An der Walkmühle Deuil la Barre Straße - Nieder-Eschbacher Stadtweg Deuil la Barre Straße - Rudolf Breitscheid Straße Deuil la Barre Straße - Am Lehenweg Deuil la Barre Straße - Alt Nieder-Eschbach Deuil la Barre Straße - Aschebach Straße Deuil la Barre Straße - Heinrich Becker Straße Deuil la Barre Straße - Albert Einstein Straße Deuil la Barre Straße - Schmiedgasse Deuil la Barre Straße - Stichstraße Deuil la B. Str. Deuil la Barre Straße - Fritz Erler Straße Begründung: Eine Änderung der Vorfahrtsregelung würde erheblich zur Verkehrsberuhigung beitragen. Ein Nebeneffekt könnte auch sein, das durch diese Maßnahme Pendler auf die bestehenden Umgehungsstraßen ausweichen. Verkehrsteilnehmer sollten auf die neue Vorfahrtsregelung, wie bereits in Nieder-Erlenbach eingerichtet, hingewiesen werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 153/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen Herr Drephal (= Annahme) bei Enthaltung Herr Maier
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2012, OF 137/15 Betreff: Zufahrt zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates 15 gestalten Vorgang: EA 30/12; OM 1599/12; ST 1498/12 Der Magistrat wird gebeten, sich den Vorstellungen des Ortsbeirats 15 zur Gestaltung einer alternativen Zufahrtsmöglichkeit zur geplanten Kita anzuschließen und die in der Stellungnahme beschriebene Ausbaustufe zurückzunehmen. Begründung: Der Magistrat beschreibt in der Stellungnahme einen vollkommen überzogenen Ausbau des Zufahrtsweges und begründet dies mit bautechnischen und planungstechnischen Problemen. Ein derartiger Ausbau wurde an anderen Stellen Frankfurts in vergleichbaren Situationen (und Orten) allerdings nicht realisiert. Dort genügte eine kleine - wie vom OBR geforderte - Lösung. Diese sollte umgehend auch in Nieder-Eschbach realisiert werden. Folgende Beispiele unterstützen den Standpunkt des Ortsbeirates: 1. Nieder-Eschbach, Straße Im Weidenfeld: Die Straße führt u.a. zu einem Aussiedlerhof. 2. Zufahrt zur Karl-Bieber-Höhe von der Nieder-Erlenbacher Straße aus Schild mit Straßennamen, keine Durchfahrtbeschränkungen kein Hinweis auf 2Landwirtschaftlichen Verkehr". keine Beleuchtung, keine Entwässerung 3. Zufahrt Deuil-La-Barre-Straße 118, 118a, 120 Einzige Zufahrt zu den Häusern. Abzweigung von der Niedererlenbacher Straße keine Durchfahrtsbeschränkungen keine Beleuchtung keine Entwässerung 4. Zufahrt Auf der Steinern Straße 12 Ortsausgang Georg-Büchner-Straße, keine Beleuchtung, keine Entwässerung, "Anlieger frei" "Radfahrer frei" "Ende Tempo-30-Zone" keine weiteren Durchfahrtsbeschränkungen Im weiteren Verlauf (Unterführung U-Bahn) Keine Änderung der Beschränkungen 5. Zufahrt Auf der Steinern Straße 8 Ortsausgang Georg-Büchner-Straße Ausgang Siedlung Auf der Steinern Straße Richtung U-Bahn Bonames Keine Durchfahrtsbeschränkungen, keine Beleuchtung, keine Entwässerung Auch an anderer Stelle in Frankfurt, außerhalb von Nieder-Eschbach gibt es Beispiele. 6. Zufahrt zum Sportplatz in Kalbach von der L 3019 aus Diese Beispiele können auf Wunsch ergänzt werden. Ebenso bietet der Ortsbeirat an, dass ortsunkundige Mitglieder der Stadtverwaltung zu diesen Stellen geführt werden, wobei die dortige Situation explizit erläutert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.03.2012, EA 30 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1498 Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1599 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 30.11.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1800 2012 Die Vorlage OF 137/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Drephal
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2012, OF 130/15 Betreff: Kreisverkehrsplatz; Freie Oberflächengestaltung des Kreiselmittelpunktes sicher stellen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 203 wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird gebeten, sicher zu stellen, dass im Sinne einer optisch schönen Oberflächengestaltung vorbereitend keine baulichen Einschränkungen für die Oberflächengestaltung des Kreismittelpunktes entstehen. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob auf den eingezeichneten Stellplatz für die SEF zur Kanalinspektion verzichtet bzw. dieser auch an anderer Stelle eingerichtet werden kann. Soweit dieser Stellplatz sowie Zugang zum Kanal aus technischer und örtlicher Sicht an dieser Stelle zwingend erforderlich sein sollte, sind, vor dem Hintergrund des laufenden Ideenwettbewerbs zur Oberflächengestaltung im Rahmen einer Detailplanung für diesen Inselbereich die notwendigen Vorgaben dem Ortsbeirat mitzuteilen, damit ggf. bei der Prüfung der Gestaltungsvorschläge diese Vorgaben mit integriert werden können. Begründung: Der neue Kreisel ist ein wesentlicher Baustein der Verkehrsberuhigung und Drehkreuz in der Gemarkungsmitte von Nieder-Eschbach und der sinnvolle Anschluss an den bereits vorgenommenen Umbau der Homburger Landstraße im Abschnitt zwischen der Deuil-La-Barre-Straße bis zum Urseler Weg. Der Kreisel hat somit auch hohe Bedeutung in stadtgestalterischer Hinsicht aufgrund seiner örtlichen Lage. Der Ortsbeirat 15 hat zur Oberflächengestaltung der Mittelinsel bereits einen Ideenwettbewerb ausgerufen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage der Notwendigkeit der Abstellfläche für die Kanalinspektion an dieser exponierten Stelle. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 203 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 02.11.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 281 2012 1. Der Vorlage M 203 wird unter Hinweis auf OA 281 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 130/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2012, OF 129/15 Betreff: Bepflanzung des Randstreifen in der Deuil-La-Barre-Straße/Parkplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit den Eigentümern der Bebauung "Dorflinde" in Verbindung zu setzen, um ein einheitliches Erscheinungsbild der Randstreifen der Parkplätze an der Deui la Barre Straße zu erreichen. Weiterhin wird um Prüfung gebeten, wann die zwei gefällten Bäume auf der städtischen Fläche nachgepflanzt werden. Begründung: Der Randstreifen des städtischen, als Parkplatz genutzten Festplatzes wurde im Jahr 2011 auf Antrag des Ortsbeirates umgestaltet und mit zusätzlichen Bäumen bepflanzt Der Randstreifen, der zur Dorflinde gehörenden Parkfläche, ist nicht bepflanzt und stört das Gesamtbild . Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1602 2012 a) Die Vorlage OF 129/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wir gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die zwei gefällten Bäume auf der städtischen Fläche nachgepflanzt werden." b) Der Ortsvorsteher wird beauftragt, sich mit den Eigentümern der Bebauung Dorflinde in Verbindung zu setzen, um ein einheitliches Erscheinungsbild der Randstreifen vor den Parkplätzen an der Deuil-La-Barre-Straße zu erreichen. c) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Paul - GRÜNE - gem. § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung: 4 CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, FDP und NPD gegen 1 CDU (= Ablehnung)
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2012, OF 127/15 Betreff: Sachstandbericht zu den geplanten Kreiseln in Nieder-Eschbach Vorgang: ST 1563/10; ST 996/10 Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Der Magistart wird um einen Sachstandsbericht zu dem beiden Kreiseln Homburger Landstraße Einmündung Deuil-La-Barre-Straße Ben-Gurion-Ring Brücke Am Martinszehnten gebeten Begründung: Der Bau des Kreisels Homburger Landstraße Einmündung Deuil-La-Barre-Straße sollte im Anschluss an den Verkehrsberuhigungsausbau in der Homburger Landstraße erfolgen. Der (Mini-)Kreisel Ben-Gurion-Ring Brücke Am Martinszehnten befand sich in der Ämterabstimmung und sollte für den Haushalt 2012 angemeldet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2010, ST 996 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2010, ST 1563 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 11 Über die Ziffern 1. und 2. wird getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1601 2012 Die Vorlage OF 127/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, 1 FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU, 1 FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung) zu Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD, 1 FREIE WÄHLER und FDP gegen 1 FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2012, OF 128/15 Betreff: Entsorgung von zwei maroden Pflanzkübeln in der Albert-Schweitzer-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die beiden maroden Pflanzkübel zu entsorgen, die sich eher zufällig auf der Wiese vor dem Gedenkstein zur Patenschaft mit Deuil-la-Barre befinden. Die Stelle befindet sich in der Albert-Schweitzer-Straße in Höhe des evangelischen Gemeindezentrums. Die beiden quadratischen Holzkübel sind sichtbar morsch, verfaulte Teile fehlen ganz. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 128/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen 1 FREIE WÄHLER und NPD (= Annahme) bei Enthaltung 1 FREIE WÄHLER
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2012, OF 125/15 Betreff: Ideenwettbewerb für die Gestaltung des Kreiselmittelpunktes für den geplanten neuen Verkehrskreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die Gestaltung der Oberfläche des an der Kreuzung Deuil-La-Barre-Straße/Homburger Landstraße vorgesehenen neuen Verkehrskreisels wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein Ideenwettbewerb durchgeführt. Der Ideenwettbewerb beginnt am 01.11.2011 und endet am 31.01.2013. Für die drei besten Vorschläge wird aus dem Budget Öffentlichkeitsarbeit des Ortsbeirats (alternativ Ortsbeiratsbudget) ein Preisgeld von je 25,00 Euro sowie eine Eintrittskarte für das Frankfurter Architekturmuseum ausgelobt. Die Durchführung des Wettbewerbs, Bewertung und Auswahl der besten Vorschläge erfolgt durch eine Kommission des Ortsbeirats, an der neben dem Ortsvorsteher, je ein Vertreter der Fraktionen im OBR teilnehmen soll. Begründung: Die optische Gestaltung des voraussichtlich in 2013/2014 zum Bau vorgesehenen und derzeit in der Planung befindliche neue Verkehrskreisel liegt dem Ortsbeirat sehr am Herzen, da dieser aufgrund seiner zentralen Ortslage innerhalb der Gemarkung von Nieder-Eschbach, neben seiner wichtigen verkehrlichen Funktion, auch aus ortsbildgestalterischer Sicht von enormer Bedeutung ist, mit der sich die Nieder-Eschbacher dann auch positiv identifizieren sollen. Hinsichtlich einer schönen Gestaltung des Innenlebens eines Verkehrskreisels seien beispielsweise der Verkehrskreisel in Bad Vilbel-Massenheim genannt, der mit einer Skulptur eines großen Apfels versehen wurde oder der mit Fahnen der Partnerstädte und schöner Begrünung gestaltete Europakreisel in Bad Homburg v.d.Höhe. Der Ortsbeirat möchte mit dem Ideenwettbewerb die Bürgerinnen und Bürger Nieder-Eschbachs zu einer Teilnahme an der Gestaltung des Kreisels und somit des Ortsbildes mit animieren und um damit auch eine Vielzahl von kreativen Gestaltungsvorschlägen zu erhalten. Die abschließende Entscheidung über die Gestaltung obliegt ungeachtet dessen weiterhin beim Ortsbeirat, der dies dann im Frühjahr 2013 unter Würdigung der wirtschaftlichen , technischen und stadtbildgestalterischen Machbarkeit zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes Verkehrskreisel Deuil-La-Barre-Straße / Homburger Landstraße dem Magistrat empfehlen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 125/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und FDP erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 125/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) das Preisgeld von je 25,00 € auf je 50,00 € erhöht wird; b) die Kommission Fachleute hinzuziehen kann; c) in der Ortsbeiratssitzung am 15.02.2013 eine öffentliche Präsentation der eingereichten Vorschläge vorgenommen wird; d) die Kosten für den Ideenwettbewerb aus den Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit des Ortsbeirates 15 getragen werden. Abstimmung: a) bis d) Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2012, OF 123/15 Betreff: Tempo-30-Zone ausweiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Kann die in fast ganz Nieder-Eschbach geltende "30-km-Zone" auf die Homburger Landstraße, beginnend kurz vor dem Urseler Weg, endend kurz vor der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße ausgeweitet werden? Oder ersatzweise 2. Ist es möglich, eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die Homburger Landstraße in dem o.a. Bereich auf 30 km/h einzuführen? Begründung: Nördlich der Homburger Landstraße leben viele junge Familien mit Kindern, die die Schulen, Kindergärten und andere Einrichtungen in Nieder-Eschbach besuchen. Viele Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene, aber auch ältere Mitbürger müssen die Straße überqueren, um ihre täglichen Besorgungen zu erledigen. Trotz des Baus von Verkehrsinseln und Fußgängerüberwegen konnte der Verkehr in diesem Bereich nicht nachhaltig verlangsamt werden. In einem Ortstermin äußerten die anwesenden Eltern deshalb die intensive Bitte, in diesem Bereich für eine Verkehrsberuhigung zu sorgen. Dieser Bitte der Bürger kommt der Ortsbeirat mit diesem Antrag gerne nach. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1598 2012 Die Vorlage OF 123/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und NPD gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2012, OF 112/15 Betreff: Offener Bücherschrank für Nieder-Eschbach Vorgang: ST 835/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15 werden zum Erwerb eines offenen Bücherschrankes maximal 6.000 Euro bereitgestellt. 2. Der Magistrat wird gebeten, den Kauf des Bücherschrankes entsprechend zu veranlassen. 3. Vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012 werden als mögliche zentrale Standorte mit Priorität der Bereich Urselerweg/Tannenweg (Bucht ehemalige Telefonzelle) oder die Ecke Deuil-La-Barre-Straße/Alte Hofgasse hinter der Bushaltestelle, alternativ am Festplatz vorgeschlagen. Der genaue Standort wird zum gegebenen Zeitpunkt zwischen dem Amt für Straßenbau und Erschließung und dem Ortsvorsteher abgestimmt. Begründung: In einigen Frankfurter Stadtteilen existieren bereits mit großem Erfolg derartige offene Bücherschränke. Mit Bekanntwerden der ersten OBR -Anregung im Februar 2012 zur Aufstellung eines Bücherschrankes in Nieder-Eschbach haben sich bereits interessierte Bürger/innen aus dem Stadtteil für eine Betreuungspatenschaft bereit erklärt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 835 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 24.08.2012, TO I, TOP 5 Die Vorlage OF112/15 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1472 2012 Die Vorlage OF 112/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Ortsbeirat erwägt den Erwerb eines offenen Bücherschrankes für Nieder-Eschbach. Der Magistrat wird daher gebeten, vor dem Kauf des Bücherschrankes mehrere Angebote und Alternativen (z. B. ehemalige Telefonzellen mit Innenausbau) einzuholen und dem Ortsbeirat vorzulegen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.06.2012, OA 219 entstanden aus Vorlage: OF 111/15 vom 13.06.2012 Betreff: Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trassen Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird dringend aufgefordert, die Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trasse an der Deuil-La-Barre-Straße und am Urseler Weg deutlich zu verbessern und nicht mit Hinweisen auf "gültige Regelwerke und Normen" lapidar zu verhindern. Die vom Ortsbeirat beschlossenen Punkte (siehe Anregung OA 129) müssen entweder so umgesetzt werden, dass sie diesen "Regeln und Normen" gerecht werden, oder eine Änderung dieser "Regeln und Normen" muss in die Wege geleitet werden: Zu Anregung 2: Die roten Doppelblinklichter, die auf eine bisher nicht angezeigte Begegnung zweier U-Bahnen im Kreuzungsbereich hinweisen, sind so anzubringen, dass sie den "Regeln und Normen" entsprechen. Zu Anregung 3: Die Sicht an beiden Übergängen, jeweils von Bonames bzw. Ober-Eschbach kommend, auf wartende oder gerade querende Personen ist durch leichte Kurven und durch die Masten der Schranken- und Ampelanlagen deutlich eingeschränkt. Gerade an diesen beiden Stellen sind auch die Unfälle passiert. Hier ist ein maximales Tempo von 30 km/h anzuordnen. Diese Forderung widerspricht keiner Richtlinie und ist sofort umsetzbar. Bei Geschwindigkeitsmessungen wurde am Urseler Weg drei Mal etwa Tempo 35 ermittelt (meistens leider Tempo 45 bis 55). Tempo 30 ist also auch im bestehenden Fahrplan durchführbar. Zu Anregung 4: Siehe Anregung 2. Am Urseler Weg ist sichtbar genügend Platz. An der Deuil-La-Barre-Straße müssten die Schrankenanlagen gegebenenfalls etwas versetzt werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Vollschranken mit horizontalen Scharnieren ausgestattet werden können, die nur ein Verlassen des Gefahrenbereiches ermöglichen, ein Betreten aber behindern oder erschweren. Weiterhin ist die Wartezeit von querenden Fußgängern (zurzeit circa 50 Sekunden bis die U-Bahn kommt und im Begegnungsverkehr circa 90 bis 120 Sekunden) zu verringern. Begründung: Nichtstun verhindert keine Unfälle. Das Tempo der U-Bahnen beim Queren der Straßen (Zitat eines U-Bahn-Fahrers: "Tempo 50 ist ja erlaubt.") ist nach Aussage von Anliegern deutlich zu hoch. Zu lange Wartezeiten verringern deutlich das Gefahrenbewusstsein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B 529 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1572 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 20.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 241 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 219 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 241 = Kenntnis, OA 219 = Annahme) RÖMER (B 241 = Kenntnis, OA 219 = vereinfachtes Verfahren) REP (B 241 = Kenntnis, OA 219 = Ablehnung) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Die Vorlage B 241 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 219 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 206 Beschluss: Der Vorlage OA 219 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2056, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2012 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2012, OF 111/15 Betreff: Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trassen Der Ortsbeirat möge beschließen Der Bericht B 241 wird angesichts des zweiten Unfalls mit aller Deutlichkeit zurückgewiesen Der Magistrat wird dringend aufgefordert, die Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trasse an der Deuil-La-Barre-Straße und am Urseler Weg deutlich zu verbessern und nicht mit Hinweisen auf "gültige Regelwerke und Normen" lapidar zu verhindern. Die vom Ortsbeirat in der OA 129 vom 20.1.2012 angeregten Punkte müssen entweder so umgesetzt werden, dass sie diesen "Regeln und Normen" gerecht werden, oder eine Änderung dieser "Regeln Normen" muss in die Wege geleitet werden. Zu Anregung 2: Die roten Doppelblinklichter, die auf eine bisher nicht angezeigte Begegnung zweier U-Bahnen im Kreuzungsbereich hinweisen, sind so anzubringen, dass sie den "Regeln und Normen" entsprechen. Zu Anregung 3: Die Sicht an beiden Übergängen, jeweils von Bonames bez. Ober-Eschbach kommend, auf wartenden oder gerade querende Personen ist durch leichte Kurven und durch die Masten der Schranken-. und Ampelanlage deutlich eingeschränkt. Gerade an diesen beiden Stellen sind auch die Unfälle passiert. Hier ist ein maximales Tempo 30km/h anzuordnen. Diese Forderung widerspricht keiner Richtlinie und ist sofort umsetzbar. Bei Geschwindigkeitsmessungen wurde am Urseler Weg 3mal Mal etwa Tempo 35 ermittelt (meistens leider 45 bis 55 ). Tempo 30 ist also auch im bestehenden Fahrplan machbar. Zu Anregung 4: siehe Anregung 2: Am Urseler Weg ist sichtbar genügend Platz, an der Deuil-La-Barre-Straße müssten die Schrankenanlagen gegebenenfalls etwas versetzt werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob Vollschranken mit horizontalen Scharnieren ausgestattet werden können, die nur ein Verlassen des Gefahrenbereiches ermöglichen, ein Betreten aber behindern oder erschweren. Zusätzlich ist die Wartezeit von querenden Fußgänger (zur Zeit bis zu 50 Sekunden bis die U-Bahn kommt, im Begegungsverkehr auch bis zu 90 bis 120 Sekunden) zu verringern. Begründung: Nichtstun verhindert keine Unfälle. Das Tempo der U-Bahnen beim Queren der Straßen (Zitat U-Bahn-Fahrer "Tempo 50 ist ja erlaubt") ist nach Aussagen von Anliegern deutlich zu hoch. Zu lange Wartezeiten verringern deutlich das Gefahrenbewusstsein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 219 2012 1. Die Vorlage B 241 wird unter Hinweis auf OA 219 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 111/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 1 CDU, GRÜNE, SPD, 1 FREIE WÄHLER gegen 5 CDU und NPD (= Kenntnis) bei Enthaltung 1 FREIE WÄHLER zu 2. 1 CDU, GRÜNE, SPD, 1 FREIE WÄHLER gegen 5 CDU und NPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FREIE WÄHLER
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2012, OF 110/15 Betreff: Gestaltung des geplanten Kreisels Deuil-La-Barre-Straße/Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, den Innenbereich des geplanten Kreisels an der o.g. Stelle mittels eines historischen Bezugs zu Nieder-Eschbach zu gestalten, wie es in der beigefügten Fotomontage gezeigt ist. Begründung: Der Zuckerrübenanbau spielte in der Vergangenheit in Nieder-Eschbach eine große Rolle, auf diese Tradition kann durch die Gestaltung hingewiesen werden. Noch heute prägt das Bild der "Rübenhaufen" ab dem Spätsommer das Bild der Felder. Da Nieder-Eschbach sich im Laufe der Zeit immer weiter von einem Dorf zu einem Teil der Stadt Frankfurt entwickelt stellt die "Zuckerrübe" in Nieder-Eschbach ein Symbol für die Eschbacher Traditionen dar. Hierdurch kann ein Beitrag geleistet werden, den Nieder-Eschbacher Charakter vom "Dorf in der Großstadt" zu erhalten. Das Bild basiert auf einem Foto des Kreisels in der Ortseinfahrt zu Massenheim; der in der Realität auf dem Sockel aufgesetzte Apfel wurde in der Fotomontage durch das Bild einer Zuckerrübe ersetzt. Selbstverständlich muss diese Skulptur von einem Profi bspw. aus Bronze hergestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 110/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 110/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Bei Straßen, die nach Personen benannt werden, war es früher üblich, nur den Nachnamen in den Straßennamen aufzunehmen, heute ist es meist Vor- und Nachname. Das führt zu langen Namen, was beim Schreiben von Adressen, insbesondere in vorgegebene Felder in Formularen, wenig praktisch ist. Ich plädiere dafür, nur aus wichtigem Grund den Vornamen in Straßennamen aufzunehmen (z.B. um die Albert-Schweitzer-Straße von der Schweizer Straße zu unterscheiden) - aber auch überhaupt nur sehr zurückhaltend Straßen nach Personen zu benennen, sofern diese nicht allgemein bekannt sind oder die Schreibweise trivial ist. Denn das ist das andere Problem - die Notwendigkeit, Straßennamen bei der mündlichen Übermittlung zu buchstabieren. Konkreter beispielhafter Alternativvorschlag: Noch nirgends habe ich die selbstverständlich gewordenen und doch von Erfindungsreichtum zeugenden Gegenstände des Alltags gewürdigt gesehen, also z.B. eine Kugelschreiber-, Büroklammer-, Briefmarken- oder Schlüsselstraße.
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